FAQ

Bauvorhaben Opernhaus am Richard-Wagner-Platz

Warum braucht das Staatstheater Nürnberg eine neue Spielstätte?

Das 1905 eröffnete Opernhaus am Richard-Wagner-Platz weist nach fast 120 Jahren Lebenszeit erhebliche bauliche und technische Mängel auf. Ein umfangreiches Bauvorhaben ist notwendig, um einen zukunftsfähigen Theaterbetrieb für alle Sparten des Staatstheaters sicherzustellen und den Richard-Wagner-Platz städtebaulich weiterzuentwickeln. Während der Baumaßnahmen am Richard-Wagner-Platz brauchen die Sparten Musiktheater, Ballett und Konzert einen Ort zum Arbeiten, Proben und Spielen als Zuhause auf Zeit.

Wie wurde der Sanierungsbedarf des Opernhauses ermittelt?

Erste Gutachten, die bauliche und funktionale Mängel am Opernhaus beschreiben und Sanierungsbedarfe benennen, stammen aus dem Jahr 1967. Zuletzt haben Gutachten aus den Jahren 2012 und 2014 eine Vielzahl von Mängeln aufgezeigt: Allein im Brandschutz wurden über 100 zwingend zu realisierende Maßnahmen benannt. Der Großteil dieser Punkte ist inzwischen bearbeitet, allerdings wurde etwa ein Drittel der Maßnahmen bislang nicht angegangen, weil zum Ende 2025 der Umzug in die Spielstätte in der Kongresshalle erfolgen sollte. So lange wollte man mit der Umsetzung der Maßnahmen warten, die umfangreiche und großflächige Eingriffe in den baulichen Bestand erfordern. Derzeit wird geprüft, welche Maßnahmen erforderlich sind, um einen verlängerten Spielbetrieb zu ermöglichen.

Neben den technischen Mängeln besteht im Opernhaus ein massives Flächendefizit. Dieser Flächenmehrbedarf, der auch unter arbeitsschutzrechtlichen Gesichtspunkten eine große Rolle spielt, wurde von mehreren externen und unabhängigen Gutachtern gründlich geprüft und bestätigt.

Mit welchen Kosten für die Erweiterung und Sanierung des Opernhauses ist zu rechnen?

Ähnliche Sanierungsvorhaben in anderen Städten sind im Planungsprozess schon weiter, haben mit der baulichen Umsetzung bereits begonnen oder sind schon abgeschlossen. Die Kosten, die für diese Projekte genannt werden, können aber nicht ohne Weiteres auf das Bauvorhaben Opernhaus in Nürnberg übertragen werden: Die Voraussetzungen sind von Ort zu Ort in vielerlei Hinsicht unterschiedlich und deshalb nur sehr eingeschränkt miteinander vergleichbar. Bislang ist nicht abschließend geklärt, was überhaupt gebaut und wie genau saniert wird. Aussagen zu Kosten und ihrer Finanzierung wären zu diesem Zeitpunkt daher in hohem Maße spekulativ. Deshalb gibt es noch keine Kostenberechnung; sie ist erst auf Basis einer detaillierten Planung möglich.

Grundsätzlich kann aber festgehalten werden: Unabhängig von den örtlichen Voraussetzungen und Bedarfen oder vom konkreten Entwurf der Objektplanung bestehen in einem so großen und komplexen Projekt immer Unwägbarkeiten – und damit in vielen Teilbereichen Planungs- und Kostenrisiken. Und: Die Kosten für Arbeit und Baumaterial unterliegen, wie alle anderen Kosten, einer steten Preissteigerung. Das Bauvorhaben Opernhaus erstreckt sich voraussichtlich über etwa zehn Jahre – dementsprechend müssen Kostenannahmen indexiert werden. Klar ist daher: Jedes Jahr, in dem nichts geschieht, macht das Projekt teurer.

Gibt es vergleichbare Projekte?

Für eine ganze Reihe von Opernhäusern und Theatergebäuden in der Bundesrepublik und im Ausland stehen ähnliche Projekte an. Allein in Bayern laufen aktuell Sanierungen an den Theatern in Augsburg, Coburg und Würzburg. Abgeschlossen wurde vor einigen Jahren die Sanierung des Staatstheaters am Gärtnerplatz in München. Weitere Sanierungsvorhaben sind geplant oder laufen unter anderem in Frankfurt, Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim und Köln. Der schwierige Verlauf des Kölner Projekts zeigt die Komplexität großer Sanierungen. Beispiel einer weitgehend erfolgreichen und mit Nürnberg teilweise durchaus vergleichbaren Opernhaussanierung ist die Modernisierung der Staatsoper Unter den Linden in Berlin.

Warum baut man kein neues Opernhaus?

Die Idee eines Neubaus böte die Chance, ein modernes Opernhaus zu errichten, das bestmöglich alle Anforderungen eines zeitgemäßen Theaterbetriebs erfüllen könnte. Zu den wichtigsten Zielen des Bauvorhabens Opernhaus gehört es aber, möglichst viele Betriebsteile, die unter anderem auch für das Schauspielhaus notwendig sind, zentral an einem Standort, also am Richard-Wagner-Platz, zu bündeln. Das Opernhaus stünde im Falle eines Neubaus noch immer und es wäre weiterhin sanierungsbedürftig – ganz unabhängig davon, wofür es genutzt werden würde. Überzeugende und sinnvolle Vorschläge, wie eine andere Nutzung aussehen könnte, liegen bislang nicht vor.

Könnte man nicht ein neues Konzerthaus als Spielstätte für Musiktheater und Ballett nutzen?

Auch wenn in beiden Häusern Musik gespielt wird, so stellen ein Opernhaus und ein Konzerthaus vollkommen unterschiedliche Anforderungen an die Architektur, an Flächen und Funktionen eines Gebäudes – und nicht zuletzt an die Akustik im Saal. Selbst eine technisch reduzierte Ausweichspielstätte für Oper und Ballett benötigt Bühnentechnik in einem Bühnenturm, eine Seitenbühne und einen Orchestergraben. Ein Konzerthaus braucht das alles nicht, ganz im Gegenteil: Die baulichen Notwendigkeiten einer Opern- und Ballettnutzung verhindern eine gute Konzertakustik. Weder für die Oper noch für ein Konzerthaus würde ein solches Mischgebäude also eine gute Lösung bieten. Um- und Rückbaumaßnahmen, die ein brauchbares Operninterim in einen guten Konzertsaal verwandeln, wären daher so aufwändig und kostspielig, dass diese Idee nach sorgfältiger Begutachtung verworfen wurde.

Wer entscheidet wie über die Sanierung des Opernhauses?

Das Opernhaus am Richard-Wagner-Platz ist im Eigentum der Stadt Nürnberg; die Verantwortung für das Gebäude liegt also letztlich bei der Stadt. Alleinige Nutzerin des Hauses ist die Stiftung Staatstheater Nürnberg, die je zur Hälfte von der Stadt und vom Freistaat getragen wird – schon aus diesem Grund sind eng zwischen Stadt und Freistaat abgestimmte Beschlüsse unverzichtbar.

Bereits vor einigen Jahren hat die Stadt für ihre Kulturgroßbauprojekte eine spezielle Struktur geschaffen, in der Mitarbeiter aus dem Planungs- und Baureferat, dem Finanzreferat und der Kulturverwaltung gemeinsam mit dem Stiftungsvorstand und der Technischen Direktion des Staatstheaters Entscheidungsgrundlagen und Empfehlungen für die öffentliche und politische Diskussion erarbeiten. Parallel dazu hat der Stadtrat eine Kommission eingesetzt, der neben Ratsmitgliedern aller in dem Gremium vertretenen Parteien und Bündnisse auch Fachleute und Stakeholder als beratende Mitglieder angehören – von der Personalvertretung im Staatstheater über die Nachbarn am Richard-Wagner-Platz bis zu Vertretern des Umwelt- und Naturschutzes. In den Sitzungen der Kommission werden alle für das Bauvorhaben wichtigen Themen in öffentlicher Sitzung besprochen; alle Sitzungsunterlagen sind öffentlich zugänglich. Die Kommission formuliert als Ergebnis ihrer Beratungen Empfehlungen an den Stadtrat. Das Ratsplenum seinerseits greift die Empfehlungen auf und fasst darüber Beschluss. Dies ist die klassische Arbeitsweise einer repräsentativen Demokratie.

Für wen wird das Opernhaus am Richard-Wagner-Platz saniert?

Ein Jahrhundert-Projekt wie das Bauvorhaben Opernhaus bewahrt das 1905 eröffnete, denkmalgeschützte Gebäude als Spielstätte des größten Mehrspartenhauses in Bayern für die kommenden Generationen. Es bietet eine kulturelle Grundversorgung für die Stadt, die Metropolregion und den gesamten nordbayerischen Raum. Das Staatstheater Nürnberg ist damit auch ein zentraler Standortfaktor für die Attraktivität der Stadt und ihres Umlands. Dabei bieten Oper und Ballett Formate und Bühnen, in denen gesellschaftlich relevante Themen der Gegenwart und Zukunft inhaltlich und künstlerisch behandelt und reflektiert werden. Um der Stadtgesellschaft in ihrer Gesamtheit dazu vielfältige Zugänge bieten zu können, benötigen Oper und Ballett ein dafür geeignetes Gebäude.

Für wen werden Oper und Ballett gemacht?

Oper und Ballett sind universelle Kunstformen, sie verbinden Sprache, Bewegung, Musik, Emotion und Sinnlichkeit zu einem Gesamterlebnis. Sie erzählen von uns, ihr Repertoire stellt Menschen vor – zumeist in ganz besonderen Situationen. Oper und Ballett arbeiten dabei mit zentralen Elementen menschlicher Kultur: der Erinnerung an Vergangenes, der Reflexion der Gegenwart und den Entwürfen für die Zukunft.

In jeder Spielzeit zählt das Staatstheater mit Oper, Ballett, Schauspiel und Konzert rund 300.000 Besuche. Ungefähr 56.000 Besuche sind Teil einer deutschlandweit einmaligen „Schulplatzmiete“, die seit 70 Jahren junge Menschen mit allen vier Sparten in Kontakt bringt. Die regulären Kartenpreise beginnen bei unter zehn Euro, Kulturticket und Kulturrucksack ermöglichen darüber hinaus einen kostenfreien Zugang, so dass möglichst niemand aus finanziellen Gründen ausgeschlossen wird. Im Kartenpreis bereits inbegriffen ist die Möglichkeit der kostenfreien Hin- und Rückfahrt im Gesamtgebiet des VGN.

Das Staatstheater lädt zu vielfältigen Musiktheater-Vorstellungen ein: vom Kinderkonzert über Kammerkonzerte und Symphoniekonzerte, über Programme zum Mitmachen bis hin zu experimentellen Formaten an neuen Orten – nicht zu vergessen die große Oper im historischen Zuschauerraum. Auch die Ballett-Compagnie präsentiert ein breites Repertoire mit internationalen Gästen und modernen Tanz-Sprachen.

Sollte man das Geld für das Bauvorhaben Opernhaus nicht besser anderweitig verwenden?

Kommunen, Länder und der Bund haben eine Vielzahl wichtiger Aufgaben. Nicht alle können sofort erledigt und umgesetzt werden – die Entscheidung für die Realisierung einzelner Projekte ist in den meisten Fällen das Ergebnis langer Vorläufe, sorgfältiger Abwägungen im Sinne und zum Wohle der Allgemeinheit.

Bayern ist ein Kulturstaat, der dem Gemeinwohl dient, die kulturelle Überlieferung schützt und gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern fördert und sichert (Artikel 3 der Bayerischen Verfassung). Zur Daseinsvorsorge, zu der Artikel 83 der Bayerischen Verfassung die kommunale Ebene verpflichtet, gehört daher auch die Kulturpflege. Insoweit umfasst der Auftrag zur Daseinsvorsorge auch Investitionen in den Kulturbereich.

Der schlechte bauliche Zustand des Opernhauses heute ist auch das Ergebnis von Entscheidungen während vieler Jahre und Jahrzehnte, andere Vorhaben und Projekte zu priorisieren. Die Fragestellung „Was könnte man mit diesem Geld nicht alles machen?“ ist für das Bauvorhaben Opernhaus daher nicht zielführend: Immer und überall gibt es vermeintlich dringlichere Bedarfe, aber nie ist der geeignete Zeitpunkt für eine große Investition im Kulturbereich gekommen. Das Opernhaus hat das Ende seines Lebenszyklus' erreicht, an der Notwendigkeit einer baulichen Sanierung besteht kein Zweifel. Wird jetzt nicht saniert, ist eine Schließung unausweichlich und Bayerns größtes Mehrspartentheater mit seinen rund 650 Mitarbeitenden stünde buchstäblich auf der Straße.

Spielstätte des Staatstheaters Nürnberg in der Kongresshalle

Aus welchen Teilprojekten besteht das Kulturgroßbauprojekt Kongresshalle?

In den kommenden Jahren werden im U-förmigen Rundbau der Kongresshalle zwei große Kulturprojekte verwirklicht: In den sogenannten Ermöglichungsräumen können Kunstschaffende der freien Szenen arbeiten, ausstellen und auftreten. Während der Sanierung und der Erweiterung des Opernhauses am Richard-Wagner-Platz werden die Sparten Musiktheater, Tanz und Konzert des Staatstheaters in der Kongresshalle ein Zuhause auf Zeit finden.

Weshalb fiel die Wahl für Standortsuche der neuen Spielstätte auf die Kongresshalle?

Die Kongresshalle auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände ist der unfertige Rohbau einer ursprünglich für 50.000 Besucher geplanten Halle. Als eine der größten baulichen Hinterlassenschaften aus der Zeit des Nationalsozialismus ist sie ein wichtiger Ort der Erinnerungskultur. Das Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände befindet sich im nördlichen Kopfbau. Der südliche Kopfbau ist seit 1963 die Heimat der Nürnberger Symphoniker; neben Büro- und Proberäumen nutzen sie dort einen Konzertsaal und den „Serenadenhof“. Das große Halbrund der Kongresshalle diente fast vier Jahrzehnte als Lager für das Großversandhaus Quelle; seit Jahren steht der Torso nun weitgehend leer. Dennoch ist die Stadt zum Erhalt des denkmalgeschützten Gebäudes verpflichtet: In den nächsten Jahren müssen Dach, Fenster und Fassaden erneuert und saniert werden – unabhängig von jeder Nutzung.

Zu den Schwerpunkten der Nürnberger Kulturhauptstadtbewerbung gehörten Überlegungen, die Kongresshalle als Kulturort zu nutzen. Dazu entstand eine Machbarkeitsstudie zu „Ermöglichungsräumen“ für Kunst und Kultur. Eine Ergänzung dieser Studie hat gezeigt, dass rund 80 Prozent der für die Ausweichspielstätte des Staatstheaters benötigten Funktionen und Flächen in der Kongresshalle untergebracht werden können. Lediglich für die größten Flächen – also vor allem für Bühnen, Orchestergraben und Zuschauersaal – ist ein Ergänzungsbau an der Kongresshalle erforderlich.

Der nachhaltige Effekt einer Spielstätte in der Kongresshalle liegt darin, dass bauliche Maßnahmen, insbesondere zum Brandschutz, eine dauerhafte Nutzung der Kongresshalle baurechtlich überhaupt erst möglich machen. Dabei ist kein Fertigbauen der unvollendeten Kongresshalle beabsichtigt. Die historische Substanz soll weitgehend unverändert erkennbar bleiben. Angestrebt wird stattdessen ein erschlossener Rohbau.

Warum braucht das Staatstheater Nürnberg eine Spielstätte in der Kongresshalle?

Das 1905 eröffnete Opernhaus am Richard-Wagner-Platz weist nach fast 120 Jahren Lebenszeit erhebliche bauliche und technische Mängel auf. Ein umfangreiches Bauvorhaben ist notwendig, um einen zukunftsfähigen Theaterbetrieb für alle Sparten des Staatstheaters Nürnberg sicherzustellen. Die Baumaßnahmen am Richard-Wagnerplatz können nicht während des laufenden Theaterbetriebs erledigt werden. Damit die Sanierung und Erweiterung des Opernhauses beginnen kann, brauchen die Sparten Musiktheater, Ballett und Konzert ein Zuhause auf Zeit für Probenarbeit und Auftritte. Diese temporäre neue Spielstätte wird in der Kongresshalle entstehen.

Wer hat entschieden, dass die neue Spielstätte in der Kongresshalle gebaut wird?

Bereits 2019 wurde eine parallele Nutzung der Kongresshalle durch die Ermöglichungsräume und das Staatstheater in Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Opernhaus in der Politik diskutiert und vorbereitet: Im Dezember 2021 entschied sich der Nürnberger Stadtrat für die Unterbringung der Sparten Musiktheater, Ballett und Konzert am Standort Kongresshalle für die Zeit der zwingend erforderlichen Baumaßnahmen am Richard-Wagner-Platz. Alle notwendigen Betriebs- und Produktionsräume sollen in der Kongresshalle untergebracht werden; zusätzlich soll ein Ergänzungsbau mit Bühne, Orchestergraben und Zuschauerraum errichtet werden.
Den genauen Standort des Ergänzungsbaus hatte der Stadtrat zunächst offengelassen. Nach einem Gutachterverfahren beschloss der Stadtrat im Juli 2022, dass der Ergänzungsbau im nordwestlichen Bereich des sogenannten Innenhofs des Kongresshallen-Rundbaus errichtet wird.

Wie viel kostet die neue Spielstätte des Staatstheaters Nürnberg in der Kongresshalle?

Die Kostenrichtlinie für die Errichtung der Spielstätte des Staatstheaters Nürnberg in der Kongresshalle sieht 108 Millionen Euro vor. Davon entfallen 42 Millionen Euro auf den Ergänzungsbau.

Wie wird die neue Spielstätte des Staatstheaters Nürnberg in der Kongresshalle finanziert?

Für die Errichtung der neuen Spielstätte des Staatstheaters Nürnberg in der Kongresshalle hat die Stadt Nürnberg beim Freistaat Bayern Fördermittel nach Artikel 10 des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes (BayFAG) beantragt. Der Freistaat Bayern soll 75 Prozent der Kosten für die Spielstätte übernehmen, das entspricht 81 Millionen Euro. Die Stadt Nürnberg trägt ein Viertel der Kosten.

Was passiert mit der Spielstätte in der Kongresshalle, wenn die ausgelagerten Sparten wieder an den Richard-Wagner-Platz zurückgekehrt sind?

Der Nürnberger Stadtrat hat am 15. Dezember 2021 mit großer Mehrheit für die Kongresshalle als Standort einer temporären Spielstätte des Staatstheaters Nürnberg gestimmt. In derselben Sitzung fasste der Stadtrat den Grundsatzbeschluss, „die Sparten ,Musiktheater‘ und ‚Ballett‘ des Staatstheaters Nürnberg am Standort Richard- Wagner-Platz dauerhaft zu erhalten“, so der Wortlaut aus dem Protokoll der Stadtratssitzung. Dieser Stadtratsbeschluss gilt nach wie vor.

Wird der Ergänzungsbau abgerissen, wenn die ausgelagerten Sparten wieder an den Richard-Wagner-Platz zurückkehren?

Eine Förderung nach dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) ist nach den Vorgaben des Freistaats Bayern nur möglich, wenn ein Gebäude mindestens 25 Jahre genutzt wird. Dies gilt auch für den Ergänzungsbau im Innenhof der Kongresshalle. So wird die Kongresshalle auch nach der Rückkehr des Staatstheaters an den Richard-Wagner-Platz ein Areal der Kunst und Kultur bleiben. Die Synthese aus Ergänzungsbau des Staatstheaters Nürnberg und Ermöglichungsräumen für freischaffende Künstlerinnen und Künstler bietet spannende Perspektiven für eine weitere Spielstätte als Bereicherung des Kulturlebens für Nürnberg und die Region.

Ermöglichungsräume

Wie ist die Idee für die Ermöglichungsräume im Kongresshallen-Rundbau entstanden?

Erste Überlegungen, in der Kongresshalle Arbeits- und Ausstellungsräume für freischaffende Künstlerinnen und Künstler zu etablieren, reichen auf die Bewerbung Nürnbergs um den Titel "Kulturhauptstadt Europas 2025" zurück. Die Stadt Nürnberg wollte dem Mangel an künstlerischen Produktions- und Präsentationsflächen durch die Erschließung neuer Räumlichkeiten etwas entgegensetzen. An diesem Ziel hielt man fest: Seit 2019 wurden die Planungen für die Ermöglichungsräume gemeinsam mit Künstlerinnen und Künstlern vorangetrieben. Ein konkretes Raumprogramm wurde der Öffentlichkeit im März 2023 vorgestellt.

Was soll in den Ermöglichungsräumen passieren?

Nürnbergs freischaffender Kunst- und Kulturszene bieten die Ermöglichungsräume im Kongresshallen-Rundbau Platz für Kreativität. Künstlerinnen und Künstler aller Sparten der bildenden und darstellenden Künste können in den Ateliers, Werkstätten, Proberäumen, Galerien und Bühnen arbeiten, ausstellen und aufführen.

Wie viel Platz bieten die Ermöglichungsräume?

Auf über 7.000 Quadratmetern entstehen in vier Sektoren der Kongresshalle Proben- und Aufführungsräume, Ateliers und Galerien sowie Vortragsräume und Flächen für Begegnung und Austausch. Die Sektoren eins und zwei, die direkt an das Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände im nördlichen Kopfbau der Kongresshalle angrenzen, sollen als "Präsentationshaus" (mit Ausstellungs- und Veranstaltungsräumen, Galerien und Spielstätten) genutzt werden. Die Sektoren neun und zehn sind als "Produktionshaus" gedacht (mit Probenräumen, Ateliers und Werkstätten). Hinzu kommen Begegnungsflächen (Teeküchen, Vereinsräume, Aufenthaltsräume oder Foyers), die neben den künstlerischen Nutzungen Platz zum Verweilen und zum kommunikativen Austausch bieten.

Wann sind die Ermöglichungsräume voraussichtlich bezugsfertig?

Nach den derzeitigen Planungen für die Bauarbeiten in der Kongresshalle können die Künstlerinnen und Künstler 2027 in die Ermöglichungsräume einziehen.

Ausschreibung für den Ergänzungsbau im Innenhof der Kongresshalle

Wann wurde die Ausschreibung für den Ergänzungsbau der neuen Spielstätte des Staatstheaters Nürnberg veröffentlicht?

Die europaweite Veröffentlichung des Vergabeverfahrens ist am 14. April 2023 erfolgt.

Was genau wird bei der Ausschreibung angefragt?

Gegenstand der Ausschreibung sind Planung und Bau des Ergänzungsbaus der neuen Spielstätte des Staatstheaters Nürnberg sowie dessen Anbindung an den Bestand im Torso der Kongresshalle. Hier werden die Sparten Musiktheater und Tanz sowie die Staatsphilharmonie während der Bauarbeiten im Opernhaus am Richard-Wagner-Platz proben und auftreten. Dieses Gebäude, im nordwestlichen Bereich des sogenannten Innenhofs des Kongresshallen-Rundbaus verortet, umfasst Bühne, Zuschauerraum, Orchesterprobenraum sowie bühnennahe Funktionsbereiche.

Gibt es einen Kostendeckel bei der Ausschreibung?

Die Ausschreibung beinhaltet einen Kostenrichtwert von 42 Mio. Euro brutto (35.294.117,60 Euro netto). Das entspricht der vom Stadtrat beschlossenen Kostenobergrenze für den Ergänzungsbau.

Wie ist der Ablauf des Vergabeverfahrens?

Bei der Ausschreibung des Ergänzungsbaus und dessen Anbindung an den Bestand im Torso der Kongresshalle erfolgen die Vergabe von Bau und Planung aus einer Hand. Durch das Vergabeverfahren soll ein Unternehmen gefunden werden, das sowohl die Errichtung des Ergänzungsbaus als auch dessen vollständige Planung als Totalübernehmer (TÜ) erbringt. Dieses sogenannte Totalübernehmer-Verfahren vollzieht sich in zwei Etappen, dem öffentlichen Teilnehmerwettbewerb und dem Verhandlungsverfahren.

Warum hat sich die Stadt Nürnberg für ein Totalübernehmer-Verfahren entschieden?

Besonders bei Großbauprojekten haben sich Totalübernehmer-Verfahren bewährt, weil sie gute Voraussetzungen für eine schnelle und effiziente Fertigstellung bieten.

Gibt es Vorschriften für diese Ausschreibung, die die Stadt Nürnberg einhalten muss?

Ja – das Totalübernehmer-Verfahren erfolgt nach den Regeln der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB).

Was geschah im öffentlichen Teilnehmerwettbewerb, dem ersten Teil des Vergabeverfahrens?

Im öffentlichen Teilnehmerwettbewerb wurden auf den einschlägigen Plattformen und Publikationen die Funktionale Leistungsbeschreibung und alle weiteren Vergabeunterlagen circa einen Monat lang veröffentlicht. Potenzielle Bieter konnten ihr Interesse an einer Teilnahme bekunden. Dafür haben sie die geforderten Nachweise über ihre Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit eingereicht, die anhand der veröffentlichten Auswahlkriterien geprüft wurden. Auf dieser Basis hat die Stadt Nürnberg als Auftraggeberin nach einer juristischen (formalen) und fachlichen Prüfung diejenigen Bieter ausgewählt, die am nichtöffentlichen Verhandlungsverfahren teilnehmen können.

Was geschieht im Verhandlungsverfahren, dem zweiten Teil des Vergabeverfahrens?

Die im öffentlichen Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bieter erstellen ein erstes, indikatives Angebot. Grundlage dafür ist die in der Ausschreibung formulierte "Funktionale Leistungsbeschreibung". Die Stadt Nürnberg als Auftraggeberin hat dann die Möglichkeit, in eine oder gegebenenfalls auch mehrere Verhandlungsrunden mit den Bietern einzutreten. Die Bieter werden aufgefordert, Planungsbeiträge mit wettbewerblichem Charakter einzureichen. Die drei maßgeblichen Zuschlagskriterien sind Kosten, Funktionalität und Ästhetik. Diesen Oberkriterien sind jeweils Unterkriterien zugeordnet. Das Oberkriterium Ästhetik berücksichtigt vor allem die Elemente Architektur, äußere und innere Gestaltung, Materialität sowie Aspekte von Städtebau und Denkmalschutz.

In die Entscheidung, welcher Bieter den Zuschlag erhält, werden drei Gremien einbezogen. Das Kriterium Kosten (Wirtschaftlichkeit) wird in der Kämmerei der Stadt Nürnberg betrachtet. Das Kriterium Funktionalität bewertet ein fachliches Gremium. Hier bringen das Staatstheater Nürnberg als künftiger Nutzer sowie externe Fachleute aus den Bereichen Theaterbau und Bühnentechnik ihre Expertise ein. Die Bewertung des Kriteriums Ästhetik obliegt den Vertreterinnen und Vertretern des Stadtrats sowie Expertinnen und Experten aus den Bereichen Erinnerungskultur, Architektur, Stadtplanung und Denkmalschutz.

Bekommen Bürgerinnen und Bürger die eingereichten Entwürfe für den Ergänzungsbau zu sehen?

Die Regeln der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) lassen nicht zu, dass vor einer Entscheidung über die Beauftragung eines Anbieters Entwürfe öffentlich vorgestellt werden.

Kann der Stadtrat bei der Auswahl des Entwurfs für den Ergänzungsbau mitentscheiden?

Stadträtinnen und Stadträte gehören dem Gremium an, das bewertet, welcher Entwurf am besten das Kriterium Ästhetik erfüllt. Die finale Entscheidung über die Vergabe des Ergänzungsbaus wird der Stadtrat voraussichtlich in seiner Sitzung am 17. Juli 2024 treffen.

Bauarbeiten für die Kulturprojekte in der Kongresshalle

Aus welchen Teilprojekten besteht das Kulturgroßbauprojekt Kongresshalle?

In den kommenden Jahren werden im U-förmigen Rundbau der Kongresshalle zwei große Kulturprojekte verwirklicht: In den sogenannten Ermöglichungsräumen können Kunstschaffende der freien Szenen arbeiten, ausstellen und auftreten. Während der Sanierung und der Erweiterung des Opernhauses am Richard-Wagner-Platz werden die Sparten Musiktheater, Tanz und Konzert des Staatstheaters in der Kongresshalle ein Zuhause auf Zeit finden.

Wie sieht der Zeitplan für das Kulturgroßbauprojekt Kongresshalle aus?

• April 2023: Veröffentlichung der Ausschreibung
• 3. Quartal 2023: Beginn der Schadstoffentfrachtung im Kongresshallen-Rundbau
• 3. Quartal 2024: Vergabeentscheidung für den Ergänzungsbau
• 2. Quartal 2025: Baubeginn für den Ergänzungsbau
• Jahreswechsel 2026/27: Fertigstellung des Ergänzungsbaus

Wie wird das Kulturgroßbauprojekt finanziert?

Für die neue Spielstätte des Staatstheaters, die Ermöglichungsräume sowie die zwingend notwendigen, substanzerhaltende Maßnahmen wurden 211 Mio. Euro in den Mittelfristigen Investitionsplan (MiP) der Stadt Nürnberg eingestellt.

Für die Spielstätte des Staatstheaters in der Kongresshalle wird ein Kostenrahmen von 108 Millionen Euro veranschlagt; davon entfallen 42 Millionen Euro auf Planung und Errichtung des Ergänzungsbaus im Innenhof. Die Stadt Nürnberg hat für die Spielstätte des Staatstheaters Fördermittel nach Artikel 10 des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes (BayFAG) beantragt: 75 Prozent der Kosten (81 Millionen Euro) für die neue Spielstätte sollen aus Landesmitteln finanziert werden. Der Antrag wird derzeit geprüft.

Für die Ertüchtigung von vier Sektoren zu Ermöglichungsräumen für Kunst und Kultur wird mit Kosten von 44 Millionen Euro gerechnet. Annähernd die Hälfte davon (20 Millionen Euro) übernimmt der Bund aus dem Förderprogramm „KulturInvest“. Beim Freistaat Bayern wird ebenfalls eine Förderung beantragt.

Weitere 59 Millionen Euro entfallen auf die grundsätzliche, baurechtskonforme Nutzbarmachung des Kongresshallen-Rundbaus. Hierfür sollen EU-, Bundes- und Landesgelder genutzt werden. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat im September 2023 Mittel in Höhe von 29,5 Millionen Euro für den Substanzerhalte und die grundsätzliche Nutzbarmachung der Kongresshalle freigegeben.

Was ist im Zusammenhang mit der Kongresshalle unter „substanzerhaltenden Maßnahmen“ zu verstehen?

Unabhängig davon, wie die Kongresshalle genutzt wird, müssen in den nächsten Jahren Maßnahmen ergriffen werden, um das denkmalgeschützte Bauwerk Kongresshalle in seiner Substanz zu erhalten. Die schadhaften Dächer müssen vollständig erneuert werden, Schäden an der Tragstruktur behoben, die Fassaden und Umfassungsmauern instandgesetzt und gesichert sowie die Fenster der Außenfassade ertüchtigt oder ersetzt werden. Zudem müssen bislang fehlende Flucht- und Rettungswege geschaffen werden, und der Brandschutz muss den baurechtlichen Vorschriften genügen. Alle Maßnahmen dienen zugleich der Sicherung und dem dauerhaften Erhalt des Denkmals.

Warum musste der Zeitplan korrigiert werden?

Ursprünglich sollte die Spielstätte des Staatstheaters in der Kongresshalle zum Jahreswechsel 2025/26 fertiggestellt sein. Die Terminplanung für die Spielstätte des Staatstheaters in der Kongresshalle war allerdings von Beginn an „auf Kante genäht“ und bildete den Projektablauf unter optimalen Bedingungen ab. Dieses Idealszenario ist jedoch nicht eingetreten; ausschlaggebend dafür war ein Zusammenspiel verschiedener Faktoren, insbesondere der komplexen Drittmittelförderung, der Integration der Ermöglichungsräume in das Projekt sowie der intensiv diskutierte Standortfindungsprozess.

Welche Faktoren haben zu einer Anpassung des Zeitplans geführt?

Der Standort des Theaterbaus in der Kongresshalle wurde in der Stadtgesellschaft intensiv und teilweise kontrovers diskutiert. Strittig war, wo genau der Ergänzungsbau in bzw. an der Kongresshalle errichtet werden sollte. Zur Klärung dieser Frage initiierte die Stadt Nürnberg ein Gutachterverfahren, das von Februar bis Juli 2022 dauerte. Diese Zeitspanne war im ursprünglich kommunizierten Terminplan nicht vorgesehen.

Welche Rolle spielen Fördermittel für das Kulturgroßbauprojekt Kongresshalle?

In der Kongresshalle entsteht ein einzigartiger Kulturort, der Aspekte der Erinnerungskultur und der Künste aller Sparten auf Engste miteinander verbindet und dessen Bedeutung weit über Nürnberg hinausgeht. Dabei ist die Stadt Nürnberg auf die Hilfe des Bundes und des Freistaats Bayerns angewiesen. Allein aus dem städtischen Haushalt sind diese Projekte nicht zu stemmen.

Die Finanzierung der Maßnahmen in und an der Kongresshalle ist ein Gesamtpaket aus Mitteln der Stadt Nürnberg sowie aus Fördermitteln des Freistaats Bayern, des Bundes und der Europäischen Union (EU).

• Zur Schadstoffbeseitigung wurden vom Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) knapp 9 Millionen Euro beantragt.
• Für die Ermöglichungsräume hat der Bund 20 Millionen Euro aus dem Programm „KulturInvest“ zugesagt.
• Für die Spielstätte des Staatstheaters Nürnberg in der Kongresshalle sind Gesamtkosten von 108 Millionen Euro veranschlagt. Davon sollen 75 Prozent (81 Millionen Euro) vom Freistaat Bayern finanziert werden. Die Stadt Nürnberg hat Fördermittel nach Artikel 10 des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes (BayFAG) beantragt.
• Weitere Fördermittel sollen der Freistaat Bayern und der Bund für substanzerhaltende Maßnahmen des gesamten Kongresshallen-Rundbaus bereitstellen. Beim Freistaat Bayern wurden knapp 15 Millionen Euro beantragt. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat im September 2023 Mittel in Höhe von 29,5 Millionen Euro für den Substanzerhalte und die grundsätzliche Nutzbarmachung der Kongresshalle freigegeben.

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