Kassen- und Steueramt, Bereich Kassenwesen Allgemeine Informationen rund um den Bereich Kasse Einzahlungen an die Stadt Nürnberg Auszahlungen der Stadt Nürnberg Unbedenklichkeitsbescheinigungen Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung kann gegen eine Gebühr von 10 Euro beim Kassen- und Steueramt, Bereich Kassenwesen mit nachfolgendem Formular angefordert werden. Die Bescheinigung wird entweder zugestellt oder kann zu den allgemeinen Sprechzeiten beim Kasseninformationszentrum abgeholt werden.
Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheinigung online <https://online-service2.nuernberg.de/intelliform/forms/n/210_kast/210_kast_d_unbedenklichkeitsbescheinigung/index> Vollstreckung (ohne kommunale Verkehrsüberwachung) und Beitreibung von Gebühren, Steuern und Beiträgen
Vollstreckung (Kommunale Verkehrsüberwachung) Zahlungsabwicklung Das Kassen- und Steueramt, Bereich Kassenwesen wickelt den gesamten inländischen und ausländischen Zahlungsverkehr für die Stadt Nürnberg ab.
Für Überweisungen zu Gunsten der Stadt Nürnberg stehen folgende Konten zur Verfügung: Wiederkehrende Einnahmen (Steuern, Grundabgaben etc.): IBAN-Code: DE33760501010001008434 Swift (BIC): SSKNDE77XXX Konto Nr.: 1.008.434 BLZ: 760 501 01 Sparkasse Nürnberg Sonstige Forderungen (Gebühren etc.): IBAN-Code: DE50760501010001010941 Swift (BIC): SSKNDE77XXX Konto Nr.: 1.010.941 BLZ: 760 501 01 Sparkasse Nürnberg