Allgemeine Informationen rund um den Bereich Kasse Einzahlungen an die Stadt Nürnberg Lastschriftverkehr Auszahlungen der Stadt Nürnberg Unbedenklichkeitsbescheinigungen Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung kann gegen eine Gebühr von 10 Euro beim Kassen- und Steueramt, Bereich Kassenwesen mit nachfolgendem Formular angefordert werden. Die Bescheinigung wird entweder zugestellt oder kann zu den allgemeinen Sprechzeiten beim Kasseninformationszentrum abgeholt werden.
Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheinigung online <https://online-service2.nuernberg.de/intelliform/forms/n/210_kast/210_kast_d_unbedenklichkeitsbescheinigung/index> Mahnwesen Vollstreckung (ohne kommunale Verkehrsüberwachung) und Beitreibung von Gebühren, Steuern und Beiträgen
Vollstreckung (Kommunale Verkehrsüberwachung) Zahlungsabwicklung Das Kassen- und Steueramt, Bereich Kassenwesen wickelt den gesamten inländischen und ausländischen Zahlungsverkehr für die Stadt Nürnberg ab.
Für Überweisungen zu Gunsten der Stadt Nürnberg stehen folgende Konten zur Verfügung: Wiederkehrende Einnahmen (Steuern, Grundabgaben etc.): IBAN-Code: DE33760501010001008434 Swift (BIC): SSKNDE77XXX Konto Nr.: 1.008.434 BLZ: 760 501 01 Sparkasse Nürnberg Sonstige Forderungen (Gebühren etc.): IBAN-Code: DE50760501010001010941 Swift (BIC): SSKNDE77XXX Konto Nr.: 1.010.941 BLZ: 760 501 01 Sparkasse Nürnberg
Bargeld, Schecks