Vater- und Mutterschaftsanerkennung
Vater- und Mutterschaftsanerkennungen, einschließlich aller Zustimmungserklärungen, können beim Standesamt Nürnberg beurkundet werden. Die Anerkennungen sind vor Geburt des Kindes, im Rahmen der Geburtsbeurkundung und jederzeit später möglich. Für die Anerkennungen vor oder bei Geburtsbeurkundung ist das Sachgebiet Geburten, für spätere Anerkennungen das Sachgebiet Urkunden zuständig.
Vaterschaftsanerkennung
Zur Vaterschaftsanerkennung ist die persönliche Vorsprache von Vater und Mutter erforderlich. Wir empfehlen die gemeinsame Vorsprache.
Wir benötigen folgende Unterlagen:
- Geburtsurkunde des Kindes, falls die Geburt bereits beurkundet wurde und das Kind nicht in Nürnberg geboren wurde oder bei vorgeburtlichen Vaterschaftsanerkennungen den Mutterpass
- Personalausweis oder Reisepass von Mutter und Vater
- Geburtsurkunde und ggf. Eheurkunde des Vaters
Wichtiger Hinweis
Ausländische Urkunden legen Sie bitte mit Übersetzung vor.
- Hinweis Sprache/Dolmetscher<https://www.nuernberg.de/internet/standesamt/dolmetscher_sprache.html>
Standesamt Nürnberg
Sachgebiet Geburten
Hauptmarkt 18
2. Stock, Zimmer 212 - 215
90403 Nürnberg
Telefon: 0911 / 231 - 0
Telefax: 0911 / 231 - 5711
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:
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Gemeinsames Sorgerecht
Wenn Sie das gemeinsame Sorgerecht für Ihr Kind möchten, empfiehlt sich, Sorgeerklärung, Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung der Mutter beim Jugendamt beurkunden zu lassen. Auch hier ist eine "vorgeburtliche Sorgeerklärung" möglich und empfehlenswert. Eine Sorgeerklärung kann nicht beim Standesamt beurkundet werden.
Mutterschaftsanerkennung
In manchen Ländern ist es erforderlich, dass die Mutter zusätzlich ihre Mutterschaft förmlich anerkennt (v. a. in romanischen Ländern, z. B. Italien, auch in Vietnam). Die Beurkundung der Mutterschaft ist beim Standesamt, Jugendamt, Amtsgericht oder Notar möglich.
Bitte haben Sie Verständnis, dass hier nur einfache Fälle aufgeführt sind. Für spezielle Fragen bitten wir Sie, sich telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen.
Die Beurkundung der Vater- und Mutterschaftsanerkennung sowie der Sorgeerklärungen sind beim Standesamt und beim Jugendamt gebührenfrei.
Standesamt Nürnberg
Sachgebiet Urkunden
Hauptmarkt 18
2. Stock, Zi. 202
90403 Nürnberg
Telefon: 0911 / 231 - 0
Telefax: 0911 / 231 - 7468
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:
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- Namenserklärung für Kinder<http://nuernberg.de/internet/standesamt/namenserklaerung_kinder.html>