Elternschaft anerkennen
Wenn Sie rechtlich verbindlich eine Vaterschaft anerkennen lassen wollen, muss das öffentlich beurkundet werden. In manchen Ländern (zum Beispiel Italien oder Vietnam) müssen auch Mütter die Mutterschaft förmlich anerkennen.
Sie können die Erklärung bei uns oder auch beim Jugendamt beurkunden lassen. Möglich ist das schon vor der Geburt des Kindes, aber auch jederzeit später.
Zu den Themen:
Vaterschaft anerkennen
Im deutschen Recht ist eine Vaterschaftsanerkennung nur gültig, wenn die Mutter ihr zustimmt. Deshalb ist es für eine Vaterschaftsanerkennung erforderlich, dass beide Elternteile beim Vor-Ort-Termin anwesend sind.
Für eine Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an uns. Wir setzen uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung und informieren Sie über die notwendigen Unterlagen.
Ist Ihr Kind noch nicht geboren oder soll die Vaterschaftsanerkennung zusammen mit der Geburtsbeurkundung erfolgen, ist dafür das Sachgebiet Geburten zuständig.
Ist die Geburtsbeurkundung bereits erfolgt, wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Urkunden.
Wichtig!
Wenn Sie das gemeinsame Sorgerecht beantragen wollen, sind dafür Notariate und Jugendämter zuständig.
Mutterschaft anerkennen
In manchen Ländern muss auch die Mutter Ihre Mutterschaft förmlich anerkennen. Das ist zum Beispiel in Italien oder Vietnam der Fall.
Hat ein Elternteil die Staatsbürgerschaft eines solchen Landes, sollten Sie eine Anerkennung der Mutterschaft offiziell beurkunden lassen. Durch die Mutterschaftsanerkennung wird das rechtliche Verhältnis zwischen Mutter und Kind hergestellt. Hat der Vater schon die Vaterschaft anerkannt, muss er unter Umständen der Mutterschaftsanerkennung zustimmen, damit sie gültig ist.
Für eine Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an uns.
Wir setzen uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung und informieren Sie über die notwendigen Unterlagen.
Ist Ihr Kind noch nicht geboren oder soll die Mutterschaftsanerkennung zusammen mit der Geburtsbeurkundung erfolgen, ist dafür das Sachgebiet Geburten zuständig.
Ist die Geburtsbeurkundung bereits erfolgt, wenden Sie sich an das Sachgebiet Urkunden.
Sachgebiet Urkunden
Hirschelgasse 32
Ebene 2
90403 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-0
Telefax 09 11 / 2 31-7468
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:
Öffnungszeiten:
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Sachgebiet Geburten
Hirschelgasse 32
Ebene 3
90403 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-15757
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