Elternschaft anerkennen

Vater mit Sohn auf dem Arm am Strand

Wenn Sie rechtlich verbindlich eine Vaterschaft anerkennen lassen wollen, muss das öffentlich beurkundet werden. In manchen Ländern (zum Beispiel Italien oder Vietnam) müssen auch Mütter die Mutterschaft förmlich anerkennen.
Sie können die Erklärung bei uns oder auch beim Jugendamt beurkunden lassen. Möglich ist das schon vor der Geburt des Kindes, aber auch jederzeit später.

Zu den Themen:



Wichtig!

Legen Sie immer Originaldokumente vor. Für Urkunden, die nicht in deutscher Sprache verfasst wurden, brauchen Sie eine deutsche Übersetzung. Für Urkunden, die außerhalb der EU ausgestellt wurden, brauchen Sie eine Überbeglaubigung (Apostille bzw. Legalisation).

Weitere Informationen haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Important!

Always provide original documents. For documents that are not written in German, you need a German translation. For certificates that were issued outside the EU, you need an over-authentication (apostille or legalization).

We have summarized further information for you here.


Vaterschaft anerkennen

Im deutschen Recht ist eine Vaterschaftsanerkennung nur gültig, wenn die Mutter ihr zustimmt. Deshalb müssen für eine Vaterschaftsanerkennung beide Elternteile persönlich bei uns vorsprechen. Am besten ist dafür ein gemeinsamer Termin der Eltern geeignet.
Ist Ihr Kind noch nicht geboren oder soll die Vaterschaftsanerkennung zusammen mit der Geburtsbeurkundung erfolgen, ist dafür das Sachgebiet Geburten zuständig. Ist die Geburtsbeurkundung bereits erfolgt, wenden Sie sich an das Sachgebiet Urkunden.

Wichtig!

Wenn Sie das gemeinsame Sorgerecht beantragen wollen, sind dafür Notariate und Jugendämter zuständig.



Mutterschaft anerkennen

In manchen Ländern muss auch die Mutter Ihre Mutterschaft förmlich anerkennen. Das ist zum Beispiel in Italien oder Vietnam der Fall.
Hat ein Elternteil die Staatsbürgerschaft eines solchen Landes, sollten Sie eine Anerkennung der Mutterschaft offiziell beurkunden lassen. Durch die Mutterschaftsanerkennung wird das rechtliche Verhältnis zwischen Mutter und Kind hergestellt. Hat der Vater schon die Vaterschaft anerkannt, muss er unter Umständen der Mutterschaftsanerkennung zustimmen, damit sie gültig ist.

Zuständig ist das Standesamt oder Jugendamt, unabhängig vom Wohnsitz. Auch Konsulate können die Anerkennung der Mutterschaft vornehmen - dieser Weg ist in den meisten Fällen aber aufwändiger.

Konkrete Auskünfte zu den Bedingungen in Ihrem Fall, geben wir Ihnen gerne telefonisch. Ist Ihr Kind noch nicht geboren oder soll die Mutterschaftsanerkennung zusammen mit der Geburtsbeurkundung erfolgen, ist dafür das Sachgebiet Geburten zuständig. Ist die Geburtsbeurkundung bereits erfolgt, wenden Sie sich an das Sachgebiet Urkunden.


Diese Dokumente brauchen Sie

Wenn die Geburt Ihres Kindes bereits beurkundet wurde:

  • Geburtsurkunde des Kindes, falls das Kind nicht in Nürnberg geboren wurde
  • gültiger Ausweis von Mutter und Vater (Personalausweis/Reisepass, Reiseausweis und Aufenthaltstitel)
  • Geburtsurkunde und wenn vorhanden Eheurkunde des Vaters, gegebenenfalls mit deutscher Übersetzung

Wenn noch keine Beurkundung der Geburt erfolgt ist oder das Kind noch nicht geboren wurde:

  • gültiger Ausweis von Mutter und Vater (Personalausweis/Reisepass, Reiseausweis und Aufenthaltstitel)
  • Mutterpass (bei vorgeburtlicher Anerkennung)
  • Weitere vorzulegende Unterlagen richten sich nach dem Familienstand der Eltern. Die benötigten Unterlagen können Sie unserem Merkblatt entnehmen:

Sachgebiet Urkunden

Hirschelgasse 32

Ebene 2

90403 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-0

Telefax 09 11 / 2 31-7468

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:


Öffnungszeiten:

Nur nach vorheriger Terminvereinbarung


Sachgebiet Geburten

Hirschelgasse 32

Ebene 3

90403 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-0

Telefax 09 11 / 2 31-5711

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:


Öffnungszeiten:

Nur nach vorheriger Terminvereinbarung


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