Am Freitag, 8. November 2024, bleibt das Standesamt wegen einer Personalversammlung geschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Hier erfahren Sie, welche Urkunden Sie bei uns bekommen und wie Sie diese anfordern können. Sind Geburten, Sterbefälle, Eheschließungen oder Lebenspartnerschaften in Nürnberg erfolgt, sind sie in unseren Registern festgehalten. Für alle Geburten, Eheschließungen oder Sterbefälle, die sich in Nürnberg ereignet haben, können Sie die entsprechenden Urkunden bei uns beantragen.
Kostenloser Datenaustausch zwischen den deutschen Standesämtern
Urkunden zur Vorlage bei anderen Standesämtern müssen Sie nicht mehr selbst beantragen. Der elektronische Datenaustausch erfolgt mittlerweile zwischen den Standesämtern und ist für Sie kostenlos.
Die bequemste Möglichkeit der Antragstellung ist online über unseren Online-Dienst. Dabei können Sie direkt online per SEPA-Lastschrift, Giropay oder Kreditkarte (Mastercard, UnionPay und Visa) bezahlen. Die Bearbeitungsdauer liegt zuzüglich Postversand in der Regel bei 8 bis 10 Tagen.
Sollten Sie den Antrag nicht online stellen können oder wollen, stehen wir Ihnen ohne Termin persönlich im Standesamt in der Hirschelgasse 32, 90403 Nürnberg zur Verfügung. Sie können Montag bis Freitag von 8.30 bis 10.30 Uhr spontan bei uns vorbeikommen und Ihre Urkunde direkt mitnehmen. Bezahlen können Sie dabei in bar, mit EC- oder Kreditkarte (Mastercard, UnionPay und Visa). Bei erhöhtem Kundenaufkommen kann es zu längeren Wartezeiten kommen.
Die bequemste Möglichkeit der Antragstellung ist online über unseren Online-Dienst. Dabei können Sie direkt online bezahlen und die Bearbeitungsdauer liegt zuzüglich Postversand in der Regel bei 8 bis 10 Tagen.
Sollten Sie den Antrag nicht online stellen können oder wollen, stehen wir Ihnen ohne Termin persönlich im Standesamt in der Hirschelgasse 32, 90403 Nürnberg zur Verfügung. Sie können Montag bis Freitag von 8.30 bis 10.30 Uhr spontan bei uns vorbeikommen und Ihre Urkunde direkt mitnehmen. Bezahlen können Sie dabei in bar, mit EC- oder Kreditkarte (Mastercard, UnionPay und Visa).
Haben Sie Fragen? Senden Sie uns eine E-Mail über das Kontaktformular.
Folgende Urkunden zum Thema Geburt können Sie online beantragen: • Geburtsurkunde • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister • mehrsprachige internationale Geburtsurkunde • Namensänderungsbescheinigung • Geburtsurkunde zur Vorlage bei Sozialbehörde
Folgende Urkunden zum Thema Ehe können Sie online beantragen: • Eheurkunde (früher Heiratsurkunde) • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister • mehrsprachige internationale Eheurkunde • Namensänderungsbescheinigung • Eheurkunde zur Vorlage bei Sozialbehörden
Folgende Urkunden zum Thema eingetragene Lebenspartnerschaft können Sie online beantragen: • Lebenspartnerschaftsurkunde • beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister • Namensänderungsbescheinigung • Lebenspartnerschaftsurkunde zur Vorlage bei Sozialbehörden
Folgende Urkunden zum Thema Sterbefall können Sie online beantragen: • Sterbeurkunde • mehrsprachige internationale Sterbeurkunde • beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister • Sterbeurkunde zur Vorlage bei den Sozialbehörden
In welchen Fällen kann ich Urkunden in Nürnberg erhalten?
Wenn die Geburt, die Eheschließung, die eingetragene Lebenspartnerschaft oder der Sterbefall beim Standesamt Nürnberg beurkundet wurde und noch in der Zuständigkeit des Standesamts liegt. Nürnberg ist auch zuständig, wenn die Geburt, der Sterbefall oder die Eheschließung im Ausland erfolgt ist und in Nürnberg nachbeurkundet wurde. Das Standesamt Nürnberg kann Urkunden von Geburten 110 Jahre, von Eheschließung 80 Jahre und von Sterbefällen 30 Jahre rückwirkend ausstellen. Die Frist beginnt mit dem Datum der Beurkundung. Sollten die von Ihnen gewünschten Urkunden älter sein, wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv in Nürnberg.
• Betroffene selbst ab 16 Jahren • Ehepartner • Verwandte in gerader Linie ab 16 Jahren (Kinder, Enkel, Urenkel, Eltern, Großeltern etc.) • Dritte mit rechtlichem Interesse (Bitte belegen Sie Ihr rechtliches Interesse mit einem Dokument, das darlegt, dass Sie die Urkunde zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung benötigen) • Bevollmächtigte (Bitte belegen Sie Ihre Berechtigung mit einer Vollmacht und einer Kopie des Ausweises der betroffenen Person)
Welche Unterlagen werden bei persönlicher Vorsprache benötigt?
Gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original.
Welche Gebühren fallen an und wie kann ich sie bezahlen?
Für die Bestellung fallen Gebühren an. Diese können Sie beim Online-Verfahren direkt online bezahlen. Das geht per SEPA-Lastschrift, Giropay oder Kreditkarte (Mastercard, UnionPay und Visa).
Bei persönlicher Antragstellung bezahlen Sie die Urkunde direkt in bar, mit EC- oder Kreditkarte (Mastercard, UnionPay und Visa).
Bei schriftlicher Antragstellung erhalten Sie eine Rechnung per Post, die Sie bezahlen müssen. Erst nach dem Zahlungseingang wird Ihr Antrag bearbeitet.
Lediglich Urkunden für soziale Zwecke sind kostenfrei.
Beim Online-Verfahren wird Ihnen die Urkunde per Post zugeschickt. Die Bearbeitungsdauer bei einer Onlinebeantragung beträgt in der Regel 8 bis 10 Arbeitstage.
Bei persönlicher Antragstellung vor Ort können Sie die Urkunde direkt mitnehmen.
Bei schriftlicher Antragstellung beträgt die Dauer ca. 6 Wochen. Sie erhalten eine Rechnung per Post, die Sie bezahlen müssen. Erst nach dem Zahlungseingang wird Ihr Antrag bearbeitet.
Welche Urkunden kann ich zur Vorlage im Ausland verwenden?
Sie haben die Möglichkeit eine mehrsprachige internationale Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunde zu beantragen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei der betreffenden Behörde im Ausland, welche Urkundenart und welche Überbeglaubigung konkret gefordert wird.
Wir stellen die Urkunden auf verschieden mehrsprachigen Formularen aus. Die wichtigsten sind:
• Mehrsprachige Auszüge (internationale Urkunden) nach dem CIEC-Übereinkommen Nr. 16. Die Urkunden werden von folgenden Staaten ohne Übersetzung und Apostille akzeptiert: Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Frankreich, Italien, Kap Verde, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Serbien, Slowenien, Spanien und Türkei.
Die Gebühr für die Ausstellung entspricht der Gebühr für andere Personenstandsurkunden.
• Übersetzungshilfen (EU) Übersetzungshilfen können in Verbindung mit einer normalen Personenstandsurkunde ausgestellt werden. Die Übersetzungshilfe wird für eine bestimmte Sprache ausgestellt. Erhältlich sind nur die Amtssprachen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
Für die Übersetzungshilfe wird zusätzlich die Gebühr für eine Personenstandsurkunde erhoben.
Ausführliche Informationen zur Verwendung deutscher Urkunden im Ausland finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amts. Eine Apostille für Personenstandsurkunden, die das Standesamt Nürnberg ausgestellt hat, erhalten Sie bei der Regierung von Mittelfranken.
Regierung von Mittelfranken<https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40027/40074/285855/leistung/leistung_12188/index.html>
Wann benötige ich eine beglaubigte Abschrift, wann einen Registerauszug und wann eine Urkunde?
Bitte informieren Sie sich dafür dort, wo Sie die Urkunde oder Abschrift vorlegen müssen.
Wo erhalte ich eine Apostille / Überbeglaubigung für meine Urkunde?
Eine Apostille / Überbeglaubigung erhalten Sie bei der Regierung von Mittelfranken in Ansbach. Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link.
Regierung von Mittelfranken<https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40027/40074/285855/leistung/leistung_12188/index.html>
Gibt es die Abstammungsurkunde nicht mehr?
Der Begriff Abstammungsurkunde ist veraltet. Das aktuelle Dokument ist die beglaubigte Abschrift auf dem Geburtenbuch/-register.
Gibt es die Heiratsurkunde nicht mehr?
Der Begriff Heiratsurkunde ist veraltet. Das aktuelle Dokument ist die Eheurkunde.
Was mache ich bei Geburt, Eheschließung oder Sterbefall im Ausland?
Wenn Sie im Ausland ein Baby bekommen haben oder im Ausland geboren worden sind, im Ausland geheiratet haben oder jemand im Ausland gestorben ist, können Sie freiwillig eine Nachbeurkundung beantragen. In den meisten Fällen sind keine Nachbeurkundungen für den weiteren Verlauf erforderlich. Zu Nachbeurkundungen zu Geburt, Ehe und Sterbefall im Ausland können Sie sich auf folgenden Seiten informieren:
Geburt im Ausland<https://www.nuernberg.de/internet/standesamt_nbg/im_ausland.html>
Ehe im Ausland<https://www.nuernberg.de/internet/standesamt_nbg/heirat_im_ausland.html>
Sterbefall im Ausland<https://www.nuernberg.de/internet/standesamt_nbg/todesfall.html#_0_14>
Was mache ich bei Verlust einer Urkunde?
Bei Verlust müssen Sie eine neue Urkunde beantragen.
Die bequemste Möglichkeit der Antragstellung ist online über unseren Online-Dienst. Dabei können Sie direkt online bezahlen. Die Bearbeitungsdauer liegt zuzüglich Postversand in der Regel bei 8 bis 10 Tagen.
Sollten Sie den Antrag nicht online stellen können oder wollen, stehen wir Ihnen ohne Termin persönlich im Standesamt in der Hirschelgasse 32, 90403 Nürnberg zur Verfügung. Sie können Montag bis Freitag von 8.30 bis 10.30 Uhr spontan bei uns vorbeikommen und Ihre Urkunde direkt mitnehmen. Bezahlen können Sie dabei in bar, mit EC- oder Kreditkarte (Mastercard, UnionPay und Visa).
Haben Sie Fragen? Senden Sie uns eine E-Mail über das Kontaktformular.
Bei Neugeborenen müssen die Eltern die Geburt zunächst anzeigen. Aufgrund der Anzeige wird die Geburt im Geburtenregister beurkundet. Erst danach können Sie Geburtsurkunden für Neugeborene beantragen.
Geburt in Nürnberg<https://www.nuernberg.de/internet/standesamt_nbg/in_nuernberg.html>
Geburtszeit online abfragen
Wenn Sie Ihre genaue Geburtszeit erfahren möchten, können Sie das online erledigen und bezahlen. Das geht per SEPA-Lastschrift, Giropay oder Kreditkarte (Mastercard, UnionPay, Visa).
Bei kürzlich verstorbenen Personen muss der Sterbefall zunächst angezeigt werden. Aufgrund der Anzeige wird der Sterbefall im Sterberegister beurkundet. Erst danach können Sterbeurkunden beantragt werden.
Todesfall in Nürnberg<https://www.nuernberg.de/internet/standesamt_nbg/todesfall.html>
Persönliche Antragstellung
Sollten Sie den Antrag nicht online stellen können oder wollen, stehen wir Ihnen ohne Termin persönlich im Standesamt in der Hirschelgasse 32, 90403 Nürnberg zur Verfügung. Sie können Montag bis Freitag von 8.30 bis 10.30 Uhr spontan bei uns vorbeikommen und Ihre gewünschte Urkunde beantragen und direkt mitnehmen. Bezahlen können Sie dabei in bar, mit EC- oder Kreditkarte (Mastercard, UnionPay und Visa). Bei erhöhtem Kundenaufkommen kann es zu längeren Wartezeiten kommen.
Bringen Sie bitte einen gültigen Personalausweis oder Pass mit und falls die Urkunde nicht für Sie selbst, sondern für eine andere Person ist ggf. eine Vollmacht und Ausweiskopie des Vollmachgebers oder einen Nachweis über Ihr rechtliches Interesse.
Kommen sie bitte nicht vorbei, wenn Sie die Urkunden bereits online bestellt haben. Die Bestellung befindet sich dann bereits in Bearbeitung und wird Ihnen per Post zugestellt. Falls es Ihnen nicht möglich ist die Bearbeitungszeit abzuwarten und Sie trotzdem persönlich vorbeikommen möchten, müssen die Urkunden vor Ort nochmals bestellt und bezahlt werden.
Bitte vergewissern Sie sich vorher, ob Sie die Urkunden beim Standesamt Nürnberg erhalten.