Halten und Parken

Parkplatzschild am Stadtmuseum Fembohaus in Nürnberg

Wann halte ich, wann parke ich?

Halten ist das gewollte Anhalten des Fahrzeuges ohne dass es die Verkehrssituation erfordert. Wenn das Halten länger als 3 Minuten dauert wird daraus Parken, auch wenn man im Fahrzeug bleibt. Wer sein Fahrzeug verlässt, parkt sofort.

Wo ist parken erlaubt?

Geparkt werden darf auf ausgewiesenen Parkplätzen. Auf dem Seitenstreifen oder auf der Straße am rechten Fahrbahnrand ist es erlaubt, wenn es nicht durch Verkehrszeichen verboten ist.

Was bedeutet der Begriff „Werktags“?

Alle Tage, die weder Sonn- noch Feiertage sind, werden als Werktage bezeichnet. Deshalb ist der Samstag ein Werktag.

Darf ich auf dem Gehweg parken?

Auf dem Gehweg darf mit einem Kraftfahrzeug grundsätzlich nicht gefahren, gehalten oder geparkt werden. Dabei ist es egal wie breit der Gehweg ist, auch wenn niemand behindert wird.

Nur wenn es durch eine Verkehrsregelung oder eine Parkmarkierung angeordnet ist, darf auf dem Gehweg ausnahmsweise geparkt werden.

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