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Wegweiser Psychische Gesundheit


Medizinische und psychotherapeutische Behandlung

Die Behandlung bei psychischen Erkrankungen oder Belastungen kann ambulant, teilstationär oder stationär erfolgen.

Welche Behandlungsform am sinnvollsten ist, hängt unter anderem davon ab, welche Erkrankungsart und -schwere vorliegt, welche Bedürfnisse die betroffene Person hat und welche Kosten von der Krankenkasse getragen werden. Die nachfolgenden Angebote können üblicherweise auch als Privatleistung in Anspruch genommen werden.

Ambulante Behandlung

Als ambulante Behandlung wird die medizinische und psychotherapeutische Versorgung außerhalb von Krankenhäusern oder stationären Einrichtungen bezeichnet. Betroffene können so ihren Alltag in ihrem gewohnten Umfeld und mit ihren sozialen Kontakten verbringen. Zur Behandlung nehmen sie Termine bei den entsprechenden Hilfeeinrichtungen wahr.

Nachfolgend sind verschiedene Behandlungsmöglichkeiten und die dazugehörenden Informationen dargestellt.

Fachärzt*innen für Psychiatrie und Psychotherapie, auch bekannt als Psychiater*innen, haben ein Medizinstudium und die Facharztausbildung abgeschlossen. Sie können psychische Erkrankungen sowohl mit Medikamenten als auch mit psychotherapeutischen Methoden behandeln.

Bei der Versorgung durch Psychiater*innen wird zwischen der psychiatrischen und der psychosomatischen Behandlung unterschieden.

Die psychiatrische Behandlung ist zumeist eine Kombination von Psychotherapie und medikamentöser Therapie. Abhängig von der Erkrankungsart und -schwere können zusätzlich auch weitere Therapieformen angewendet werden.

Bei der psychosomatischen Behandlung werden die Wechselwirkungen zwischen Körper und Psyche untersucht. Dabei werden sowohl Personen behandelt, bei denen körperliche Symptome durch psychische Erkrankungen bedingt werden, als auch Personen, die infolge von körperlichen Erkrankungen psychische Beschwerden entwickeln. Auch hier werden Psychotherapie und medikamentöse Therapie angewandt und je nach Krankheitsbild um weitere Therapieformen ergänzt.

Die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung vermittelt Termine für die fachärztlich-psychiatrische Behandlungen.

Nur Personen, die ein Grundstudium in Psychologie, Pädagogik oder Psychotherapie sowie eine psychotherapeutische Weiterbildung abgeschlossen haben, können psychologische Psychotherapeut*innen sein. Psychologische Psychotherapeut*innen dürfen keine Medikamente verschreiben und behandeln Patient*innen ausschließlich mithilfe psychotherapeutischer Verfahren.
In Deutschland werden derzeit vier Therapieverfahren von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen:

  • Analytische Psychotherapie
  • Systemische Therapie
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • Verhaltenstherapie

Suchdienste und Vermittlungsstellen für psychologische Psychotherapie

Informationen und Vermittlung freier Therapieplätze für analytische, tiefenpsychologisch fundierte, verhaltenstherapeutische und systemische Psychotherapie sowie Psychotherapie für Kinder und Jugendliche im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Sie bei diesen Stellen:

Psychotherapeutische Ambulanzen an Ausbildungsinstituten und Hochschulen

Auch Hochschulambulanzen und staatlich anerkannte Ausbildungsinstitute für Psychologische Psychotherapie können psychotherapeutische Behandlungen, welche über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden, durchführen. In der Region können Sie sich an folgende Institute wenden:

Kostenerstattungsverfahren

Kann trotz intensiver Suche kein Therapieplatz innerhalb eines zumutbaren Zeitraums gefunden werden, kann die gesetzliche Krankenkasse im Einzelfall entscheiden, ob die Kosten für eine Therapie in einer Privatpraxis übernommen werden können. Die genauen Voraussetzungen werden von den jeweiligen Krankenkassen festgelegt. Wichtig ist, dass die bisherigen Therapieanfragen und deren Absagen dokumentiert sind, die Behandlung zeitnah erforderlich ist, ein expliziter Behandlungsbedarf besteht und dass der Antrag auf Kostenerstattung vor dem Beginn einer Behandlung gestellt wird. Bei der Kostenerstattung muss zudem in Vorleistung gegangen werden, die Kosten also erst selbst getragen werden, bevor die Krankenkasse Geld rückerstattet. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Ambulanzen sind meist an psychiatrische oder psychosomatische Kliniken angebunden und bieten sowohl Diagnostik als auch ambulante Behandlungen an. Bei Bedarf vermitteln sie an niedergelassene ärztliche oder psychologische Therapeut*innen oder in eine stationäre bzw. tagesklinische Behandlung. Zudem übernehmen Ambulanzen die Versorgung von Personen, für die eine Behandlung bei niedergelassenen Ärzt*innen nicht mehr ausreichend ist.

Manche Ambulanzen und private Träger sind auf bestimmte Krankheitsbilder spezialisiert. Für die Behandlung in einer Spezialambulanz müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die mit den jeweiligen Ambulanzen geklärt werden können.

Wichtig: Psychische Erkrankungen führen nicht dazu, dass Erkrankte häufiger gewalttätig werden als nicht-Erkrankte. Jedoch gibt es einzelne schwere Krankheitsbilder, die das Risiko für Gewalthandlungen erhöhen. Für diese gibt es spezielle Behandlungs- und Beratungsangebote.

Psychotherapeutische Fachambulanz für Gewalt- und Sexualstraftäter*innen der Stadtmission Nürnberg

Beratung und Therapie für Menschen, die Gewalt- und Sexualstraftaten begangen haben oder entsprechende Fantasien haben

Präventionsstelle des Bezirks Mittelfranken

Die Präventionsstellen in Bayern stellen ein spezifisches Vorsorgeangebot für Patientinnen und Patienten mit einem erhöhten Risiko an gewalttätigem Verhalten dar und bieten dieser Patientengruppe eine auf Gewaltprävention spezialisierte Behandlungsmöglichkeit.

Teilstationäre Behandlung - Tagesklinik

Bei einer teilstationären Versorgung findet die Behandlung unter der Woche in einer Tagesklink statt. So können die Betroffenen den Abend und die Nacht sowie das Wochenende bei sich zuhause verbringen. Diese Behandlungsform eignet sich, wenn eine vollstationäre Therapie nicht (mehr) erforderlich ist, eine rein ambulante Behandlung aber nicht ausreicht.

Es kann zwischen der psychiatrischen und psychosomatischen Behandlung unterschieden werden:
Die psychiatrische Behandlung ist zumeist eine Kombination von Psychotherapie und medikamentöser Therapie. Abhängig von der Erkrankungsart und -schwere können zusätzlich auch weitere Therapieformen angewendet werden.
Bei der psychosomatischen Behandlung werden die Wechselwirkungen zwischen Körper und Psyche untersucht. Dabei werden sowohl Personen behandelt, bei denen körperliche Symptome durch psychische Erkrankungen bedingt werden, als auch Personen, die infolge von körperlichen Erkrankungen psychische Beschwerden entwickeln. Auch hier werden Psychotherapie und medikamentöse Therapie angewandt und je nach Krankheitsbild um weitere Therapieformen ergänzt.

Für unterschiedliche Altersgruppen gibt es verschiedene Hilfsangebote. Deswegen sind die aufgezählten Angebote in Hilfen für Kinder und Jugendliche (bis einschließlich 17 Jahren), in Hilfen für Erwachsene (ab 18 Jahren) und in Hilfe für ältere Menschen (ab 65 Jahren) unterteilt. Abweichungen sind bei den jeweiligen Diensten ausdrücklich vermerkt.

Stationäre Behandlung

Ist eine ambulante oder teilstationäre Behandlung nicht ausreichend – z.B. bei akuten Krisen, suizidalen Gedanken, schweren psychischen Erkrankungen oder psychosomatischen Beschwerden, welche eine engmaschige medizinische und therapeutische Versorgung erfordern – dann ist eine stationäre Behandlung in einer Klinik notwendig. Die Patient*innen werden hierbei rund um die Uhr im Krankenhaus betreut.

Es kann zwischen der psychiatrischen und psychosomatischen Behandlung unterschieden werden:
Die psychiatrische Behandlung ist zumeist eine Kombination von Psychotherapie und medikamentöser Therapie. Abhängig von der Erkrankungsart und -schwere können zusätzlich auch weitere Therapieformen angewendet werden.
Bei der psychosomatischen Behandlung werden die Wechselwirkungen zwischen Körper und Psyche untersucht. Dabei werden sowohl Personen behandelt, bei denen körperliche Symptome durch psychische Erkrankungen bedingt werden, als auch Personen, die infolge von körperlichen Erkrankungen psychische Beschwerden entwickeln. Auch hier werden Psychotherapie und medikamentöse Therapie angewandt und je nach Krankheitsbild um weitere Therapieformen ergänzt.

Für unterschiedliche Altersgruppen gibt es verschiedene Hilfsangebote. Deswegen sind die aufgezählten Angebote in Hilfen für Kinder und Jugendliche (bis einschließlich 17 Jahren), in Hilfen für Erwachsene (ab 18 Jahren) und in Hilfe für ältere Menschen (ab 65 Jahren) unterteilt. Abweichungen sind bei den jeweiligen Diensten ausdrücklich vermerkt

Besteht akuter Behandlungsbedarf, so sind das Klinikum Nürnberg und die Klinik des Bezirks Mittelfranken in Ansbach dazu verpflichtet, Kinder und Jugendliche aus dem ihnen zugewiesenen Einzugsgebiet stationär aufzunehmen.
Im Folgenden ist aufgelistet, welche der beiden Klinken Pflichtversorger für alle Kinder und Jugendlichen der jeweils aufgelisteten Einzugsgebiete ist.

Das Klinikum Nürnberg ist Pflichtversorger für alle Kinder und Jugendlichen, die in folgendem Einzugsgebiet leben:

  • Stadt und Landkreis Nürnberg
  • Stadt und Landkreis Fürth
  • Stadt und Landkreis Erlangen

Das Bezirksklinikum Mittelfranken in Ansbach ist Pflichtversorger für alle Kinder und Jugendlichen, die in folgendem Einzugsgebiet leben:

  • Stadt und Landkreis Ansbach
  • Stadt Schwabach
  • Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
  • Landkreis Roth
  • Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen

Hinweis

In Notfällen können Sie sich jederzeit an das nächstgelegene Krankenhaus wenden. Nachdem die medizinische Versorgung unverzüglich erfolgt ist, werden Sie an die zuständige Fachklinik oder weiterführende Behandlungseinrichtung vermittelt.

Personen im Alter zwischen 17 und 24 Jahren können in sogenannten Adoleszentenstation behandelt werden. Diese Stationen sind speziell auf junge Erwachsene ausgerichtet, da sich der Übergang zwischen Jugend- und Erwachsenenpsychiatrie oft schwierig gestaltet.

Besteht akuter Behandlungsbedarf, so sind das Klinikum Nürnberg und die Klinken des Bezirks Mittelfranken dazu verpflichtet, Erwachsene aus dem ihnen zugewiesenen Einzugsgebiet stationär aufzunehmen.

Das Klinikum Nürnberg ist Pflichtversorger für alle Erwachsenen, die in folgendem Einzugsgebiet leben:

  • Stadt Nürnberg, wenn sie in der nordwestliche Außenstadt leben

Das Bezirksklinikum Mittelfranken in Erlangen ist Pflichtversorger für alle Erwachsenen, die in folgenden Einzugsgebieten leben:

  • Stadt Nürnberg, wenn sie nördlich der Pegnitz leben (ausgenommen der nordwestlichen Außenstadt)
  • Stadt Erlangen
  • Landkreis Erlangen-Höchstadt
  • Stadt Fürth
  • Landkreis Fürth, wenn sie in Seukendorf, Tuchenbach, Puschendorf, Obermichelbach, Veitsbronn, Langenzenn, Wilhelmsdorf, Cadolzburg, Zirndorf oder Ammerndorf leben

Das Bezirksklinikum Mittelfranken in Ansbach ist Pflichtversorger für alle Erwachsenen, die in folgenden Einzugsgebieten leben:

  • Stadt Nürnberg, wenn sie südlich der Pegnitz leben
  • Stadt Schwabach
  • Stadt und Landkreis Ansbach
  • Landkreis Fürth, wenn sie in Roßtal, Großhabersdorf, Oberasbach oder Stein leben
  • Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
  • Landkreis Roth
  • Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen

Das Bezirksklinikum Mittelfranken in Engelthal ist Pflichtversorger für alle Erwachsenen, die in folgendem Einzugsgebiet leben:

  • Landkreis Nürnberger Land

Hinweis

In Notfällen können Sie sich jederzeit an das nächstgelegene Krankenhaus wenden. Nachdem die medizinische Versorgung unverzüglich erfolgt ist, werden Sie an die zuständige Fachklinik oder weiterführende Behandlungseinrichtung vermittelt.

Bei der stationsäquivalenten Behandlung (StäB), findet die gesamte akutpsychiatrische Versorgung bei den Patient*innen zuhause statt. Damit die StäB dem Umfang einer Behandlung im vollstationären Bereich entspricht, ist das Behandlungsteam multiprofessionell zusammengesetzt und macht tägliche Hausbesuche, bei denen alle notwendigen Maßnahmen durchgeführt werden. Ob die Voraussetzungen für diese Behandlungsform erfüllt sind, muss im Vorfeld mit dem Klinikum abgeklärt werden.

Aktuell bietet nur das Bezirksklinikum Ansbach eine solche Behandlung in der Region Mittelfranken an. Es können nur Personen mit der StäB versorgt werden, die in einem Umkreis von 25 km zum Bezirksklinikum Ansbach leben.

In einer forensischen Psychiatrie finden die psychiatrische Begutachtung sowie die strafrechtliche Unterbringung und Behandlung von straffällig gewordenen suchtkranken und psychisch erkrankten Menschen statt.

Das Bezirksklinikum Mittelfranken in Erlangen am Europakanal ist für Nürnberg zuständig.

Allgemeine Informationen zur forensischen Psychiatrie sind auf der Internetseite aufgeführt.

Hinweis

Weitere Informationen zum Thema Psychische Erkrankung und Gewalthandlung sind auf der Seite "Beratung und Unterstützung bei psychischer Erkrankung oder Belastung" unter dem Punkt "Angebote bei bestimmter Erkrankung oder Belastung" angeführt.

Hinweis

Für Informationen über Behandlungsmöglichkeiten und -verlauf von psychischen Erkrankungen oder Belastungen können bei verschiedenen Stellen kostenfrei und vertraulich eingeholt werden. Dafür können sich Erwachsene bis 60 Jahren an ärztliche Fachkräfte oder den Sozialpsychiatrischen Dienst. Der Gerontopsychiatrische Dienst ist die Anlaufstelle für Personen ab 60 Jahren.

Weiter Informationen über die Sozialpsychiatrischen/Gerontopsychiatrischen Dienste finden Sie in diesem Wegweiser auf der Unterseite "Beratung und Unterstützung" im Abschnitt "Beratungsangebote nach Lebensalter: Psychosoziale Beratungsangebote für Erwachsene und ältere Menschen".