Eine psychische Erkrankung kann sich auf verschiedene Lebensbereiche auswirken. Aus diesem Grund gibt es verschiedene Beratungs- und Unterstützungsstellen, an die sich Betroffene wenden können.
Wohnen
Selbstständiges Wohnen kann durch eine psychische Erkrankung erschwert oder sogar unmöglich gemacht werden. Darum gibt es das betreute Wohnen, welches die Betroffenen in ihrer Wohnsituation dort unterstütz, wo es erforderlich ist.
Die verschiedenen Formen des betreuten Wohnens unterscheiden sich danach, …
- … ob eine eigene Wohnung genutzt werden kann oder ein Platz in einer Wohngemeinschaft erforderlich ist,
- … ob die Unterstützung kurz- oder langfristig in Anspruch genommen wird,
- … wie umfangreich therapeutische und/oder begleitende Betreuung notwendig ist und
- … wie häufig gegebenenfalls Hilfe im Haushalt benötigt wird.
Die Finanzierung der Betreuungsleistungen erfolgt in der Regel über den überörtlichen Sozialhilfeträger, den Bezirk Mittelfranken; bei Kindern und Jugendlichen ist das jeweils zuständige Jugendamt verantwortlich. Die Kosten für den Wohnraum selbst sind grundsätzlich von den Nutzer*innen zu tragen, können bei fehlenden finanziellen Mitteln jedoch vom Jobcenter, Sozialamt oder ebenfalls vom Bezirk oder vom Jugendamt übernommen werden. Bei Leistungen der Sozialhilfe wird stets die Einkommens- und Vermögenslage geprüft, wobei unter Umständen ein Eigenanteil zu leisten ist. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, sämtliche Leistungen privat zu finanzieren.
Informationen zu verschiedenen Wohnformen auf der Webseite des Bezirk Mittelfranken:
Verschiedene Stellen beraten darüber, ob und welche Art der Wohnbetreuung geeignet ist. Unter anderem auch die sozial- und gerontopsychiatrischen Dienste der Stadt Nürnberg und privater Träger. Weitere Beratungsstellen bei Fragen zu Wohnbetreuung, sind die Beratungsbüros der jeweiligen Trägervereine für betreute Wohnformen. Diese sind nachfolgend unter den verschiedenen Wohnformen aufgelistet.
Sozialpsychiatrischen Dienste (SPDi)
Psychisch erkrankte Erwachsene zwischen 18 und 60 Jahren sowie ihre Angehörigen können sich an die Sozialpsychiatrischen Diensten wenden.
Dort erhalten sie Beratung zu psychischen Erkrankungen und seelischer Gesundheit sowie zu allen Themenbereichen des alltäglichen Lebens. Außerdem bekommen sie Unterstützung in Krisensituationen, werden langfristig begleitet und können bei Bedarf Hausbesuche vereinbaren.
Das Angebot der SPDIs ist kostenfrei und die Anliegen werden vertraulich behandelt.
Sozialpsychiatrischer Dienst der Stadt Nürnberg
Gesundheitsamt
Sozialpsychiatrischer Dienst der Stadtmission Nürnberg
Julius-Schieder-Haus
Sozialpsychiatrischer Dienst der AWOarbewe Nürnberg
Gerontopsychiatrische Dienste (GPDi)
Gerontopsychiatrische Dienste beraten und unterstützen psychisch erkrankte Personen ab 60 Jahren und deren Angehörigen. GPDis arbeiten eng mit (haus-)ärztlichen Praxen, Pflegediensten, dem Sozialdienst sowie teilstationären und stationären Einrichtungen zusammen. Hausbesuche sind nach Vereinbarung möglich.
Gerontopsychiatrische Fachstelle der Stadt Nürnberg
Gesundheitsamt
Gerontopsychiatrischer Fachdienst der Stadtmission Nürnberg
Gerontopsychiatrischer Fachdienst der AWOarbewe Nürnberg
Eine psychisch erkrankte Person wird über einen längeren Zeitraum von einer qualifizierten Fachkraft dabei unterstützt, ihr Leben selbstständig in ihrem eigenen Zuhause zu meistern. Der Umfang der Unterstützung wird gemeinsam individuell festgelegt und kann wöchentlich mehrere Stunden umfassen. Die Dauer der Betreuung kann bei Bedarf zumeist verlängert werden. In der Regel richtet sich das betreute Einzelwohnen an Volljährige.
Die Betroffenen können unter anderem dabei unterstützt werden, …
- … ihren Wohnraum zu pflegen,
- … dem eigenen Leben und Alltag eine Struktur zu geben,
- … behördliche und persönliche Angelegenheiten schriftlich zu regeln,
- … Selbstfürsorge-Fähigkeiten zu entwickeln und zu stärken,
- … soziale Beziehungen und Freizeitaktivitäten aufzubauen und aufrechtzuerhalten, sowie dabei,
- … Probleme zu reflektieren und umsetzbare Lösungswege zu finden.
Die folgenden Träger bieten ambulante Betreuungsangebote an:
Psychisch erkrankte Personen können vorübergehend in einer TWG aufgenommen werden, in der sie therapeutische und/oder pädagogische Unterstützung erhalten, um die Auswirkungen ihrer Erkrankung besser zu bewältigen. Dadurch kann es Betroffenen z.B. ermöglicht werden, ihre Ausbildung fortzusetzen.
Innerhalb einer TWG haben die Betroffenen meistens ein eigenes Zimmer. Ob Küche und Bad mit den anderen Bewohnenden geteilt werden, ist unterschiedlich.
In Langzeit-WGs können psychisch erkrankte Personen langfristig wohnen und sozialtherapeutisch betreut werden.
Wohngemeinschaften der Jugendhilfe können dann helfen, wenn Kinder und Jugendliche nicht mehr bei ihrer Familie leben können.
Das Jugendamt prüft, was für ein Unterstützungsbedarf vorliegt und erstellt einen Hilfeplan, anhand dem die Minderjährigen in ihrer persönlichen Entwicklung gestärkt werden können. Die Wohngruppen bieten ihnen nicht nur Stabilität und Sicherheit, sondern unterstützen die Kinder und Jugendlichen auch aktiv dabei, ihren Alltag selbstständig zu meistern. Zudem soll durch die Hilfe auch der Entstehung und/oder Chronifizierung von psychischen Erkrankungen vorgebeugt werden.
Weitere Informationen erhalten Eltern, Kinder und Jugendliche beim zuständigen Jugendamt oder direkt bei den Einrichtungen.
Nicht immer ist eine stationäre Unterbringung notwendig. Es gibt verschiedene Angebote, die Kindern und Jugendlichen Unterstützung bieten, während sie bei ihrer Familie leben. Dazu zählen z.B. Tagesgruppen, schulische Förderangebote, begleitete Freizeitangebote, die sozialpädagogische Familienhilfe und die Erziehungsbeistandschaft.
Informationen dazu finden Sie auf der Website des Jugendamtes.
Arbeit
Das Ausüben einer beruflichen Tätigkeit wirkt sich maßgeblich auf das eigene Wohlbefinden aus. Denn durch die Arbeit wird nicht nur das Einkommen erwirtschaftet, sondern auch eine klare zeitliche Struktur in den Alltag gebracht. Zudem bietet der Arbeitsplatz eine Möglichkeit, soziale Kontakte zu knüpfen und zu pflegen, eigene Fähigkeiten einzubringen und Wertschätzung zu erfahren.
Beschäftigungen kann in der freien Wirtschaft, in staatlichen Institutionen oder auch in Einrichtungen der freien Wohlfahrt nachgegangen werden. Es ist auch möglich, freiberuflich oder selbstständig tätig zu werden.
Im Folgenden stehen vorwiegend Beschäftigungen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses im Vordergrund.
Es wird zwischen dem ersten, zweiten und dritten Arbeitsmarkt unterschieden. Die Mehrzahl der Meschen mit einer psychischen Erkrankung ist im ersten Arbeitsmarkt tätig. Personen, die aufgrund der Art und/oder Schwere ihrer Erkrankung nicht im ersten Arbeitsmarkt arbeiten können, haben die Möglichkeit, im zweiten oder dritten Arbeitsmarkt einer Beschäftigung nachzugehen.
Der Zugang zum ersten Arbeitsmarkt, der auch als „regulärer“ oder „freier Arbeitsmarkt“ bezeichnet wird, erfolgt in der Regel über die Bewerbung auf ausgeschriebene Stellen. Die Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse finden in der freien Wirtschaft, in staatlichen Einrichtungen sowie in Organisationen der Freien Wohlfahrt statt.
Es gibt verschiedene Angebote, die den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt erleichtern können:
Inklusionsfirmen nach § 215 neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Inklusionsfirmen haben das Ziel, eine inklusive und gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. 30 bis 50 Prozent ihrer Mitarbeitenden haben eine Schwerbehinderung, welche auch aufgrund von einer psychischen Erkrankung eintreten kann.
Mitarbeitende mit einer Schwerbehinderung erhalten psychosoziale Unterstützung durch speziell geschulte Anleiter*innen und ihre Arbeitsanforderungen werden auf ihre individuelle Leistungsfähigkeit angepasst.
Inklusionsfirmen sind in unterschiedlichen Branchen vertreten und die Einstellung erfolgt über das übliche Bewerbungsverfahren und die Angestellten haben reguläre Arbeitsverträge mit unbefristeten Arbeitsverhältnissen. Die Beschäftigung kann in Vollzeit oder in Teilzeit ab mindestens 12 Wochenstunden erfolgen. Die Vergütung richtet sich nach dem Mindestlohn oder darüber hinaus und unterscheidet sich je nach Unternehmen.
Die Anstellung in einer Inklusionsfirma setzt voraus, dass …
- … ein Schwerbehindertenausweis oder eine Gleichstellung vorliegt
- … man als arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet ist
- … ein freier Arbeitsplatz in dem Unternehmen verfügbar ist
Weitere Informationen sowie eine Übersicht der Inklusionsfirmen finden Sie auf der Webseite der Bundesarbeitsgemeinschaft Inklusionsfirmen e.V.
Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM) nach §16i zweites Sozialgesetzbuch (SGB II)
Eine stufenweise und begleitete Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt wird durch die Maßnahme „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ in einem geschützten Umfeld ermöglicht.
Die Teilnehmenden nehmen eine geförderte sozialversicherungspflichtige Tätigkeit auf und erhalten einen regulären Arbeitsvertrag. Die Arbeitgebenden erhalten bis zu fünf Jahre lang einen Lohnkostenersatz durch das Jobcenter. Das Ziel der Maßnahme ist es, die Beschäftigten dauerhaft in das Unternehmen zu integrieren, auch über die geförderte Zeit hinaus. Die Arbeitgebenden sind jedoch nicht zu einer Übernahme nach dem Ende der Förderung verpflichtet.
Während des gesamten Beschäftigungsverhältnisses werden die Beschäftigten und Arbeitgeber*innen durch Coaching und Beratung von Mitarbeitenden des Jobcenters unterstützt.
Die Maßnahme kann sowohl auf dem ersten Arbeitsmarkt als auch bei sozialen Trägern auf dem zweiten Arbeitsmarkt durchgeführt werden.
Grundlage für die Teilnahme an der Maßnahme:
- Die Teilnehmenden müssen für mindestens 6 der letzten 7 Jahre Leistungen nach dem SGB II bezogen haben. Der Leistungsbezug muss nicht durchgehend erfolgt sein.
- Liegt eine Schwerbehinderung vor, dann ist es ausreichend, dass für mindestens 5 der letzten 7 Jahre Leistungen bezogen wurden. Auch hier muss der Bezug nicht ununterbrochen sein.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.
Manche Menschen, haben aufgrund der Art und/oder Schwere ihrer Erkrankung nicht die Möglichkeit, im ersten Arbeitsmarkt zu arbeiten.
Der zweite Arbeitsmarkt bietet geschützte Arbeitsplätze, die mithilfe von öffentlichen Fördermitteln geschaffen und erhalten werden. Ziel ist es, Arbeitslosigkeit zu verringern und den Beschäftigten den Übergang in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Arbeitsgelegenheit nach §16d zweites Sozialgesetzbuch (SGB II)
Arbeitslose Personen sollen durch Arbeitsgelegenheiten bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützt werden. Zudem wirken diese Maßnahmen Langzeitarbeitslosigkeit entgegen, indem die Beschäftigungsfähigkeit erhalten oder wiederhergestellt wird.
Die Arbeitsgelegenheiten werden durch Sozialpädagog*innen und qualifizierte Arbeitsanleitungen begleitet und in verschiedenen Branchen von eingetragenen Vereinen oder sozialen Betrieben angeboten.
Innerhalb von 5 Jahren kann maximal 3 Jahre lang an Arbeitsgelegenheiten teilgenommen werden. Es gibt keine Bewerbungsverfahren, die Zuweisung zu den vorhandenen Stellen erfolgt über das Jobcenter, welches auch die Kosten für die Maßnahme trägt. Der Arbeitsumfang beträgt 15 bis maximal 30 Wochenstunden, die Teilnehmenden erhalten das Arbeitslosengeld II und dazu eine Mehraufwandsentschädigung. Die Beschäftigung ist zunächst für bis zu 24 Monate möglich, kann aber mit einer entsprechenden Begründung auf 36 Monate verlängert werden. Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf eine Arbeitsgelegenheit. Das Jobcenter entscheidet nach eigenem Ermessen, ob die Maßnahme angeboten wird und wer für diese infrage kommt.
Werkstätten für Menschen mit Behinderung nach § 219 neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Werkstätten unterstützen Menschen mit einer physischen, geistigen und/oder psychischen Behinderung in der Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben.
Die Beschäftigung erfolgt in einem arbeitnehmerähnlichen Arbeitsverhältnis und wird mit einem Entgelt entlohnt. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt zumeist zwischen 35 und 40 Stunden.
Es gelten folgende Voraussetzungen:
- Erwerbsunfähigkeit
- Verminderte Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit
- Funktionseinschränkungen in mehreren Lebensbereichen
- Vorliegende Diagnose
- Attest oder ärztliche Einschätzung, die die Notwendigkeit der Aufnahme bestätigt
- Ausdauer für einen mehrstündigen Arbeitstag
In Nürnberg gibt es Werkstätten, die sich speziell an Menschen mit einer psychischen bzw. seelischen Behinderung richten:
Weitere Informationen zu Werkstätten für Menschen mit Behinderung finden Sie auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.
Hierbei handelt es sich um stundenweise Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen, die dem regulären Arbeitsmarkt (noch) nicht zur Verfügung stehen. Die Mehrheit der Zuverdienstbeschäftigungen sind betreute Tätigkeiten ohne ein reguläres Arbeitsverhältnis. Die tägliche Arbeitszeit beträgt maximal 3 Stunden und das Arbeitstempo wird an die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten angepasst. Für das Ausführen der Tätigkeiten gibt es eine Aufwandsentschädigung.
Menschen mit Behinderungen und deren Arbeitgebende können sich bei verschiedenen Stellen zu den Themen Arbeit und Behinderung in den Bereichen Berufliche Sicherung, Vermittlung und Übergänge gestalten beraten und informieren lassen.
Das Jobcenter bietet Informationen und Beratung zu allen Fragen rund um Arbeit und psychische Erkrankung/Belastung, Integration, berufliche Qualifizierung, berufliche Rehabilitationsmaßnahmen, etc.
Rehabilitation
Rehabilitationsmaßnahmen haben das Ziel, Beeinträchtigungen, die durch eine Erkrankung verursacht wurden, möglichst zu verringern. Ambulante und stationäre Rehabilitationsangebote sollen dabei helfen, die Gesundheit zu stabilisieren, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten bzw. wiederherzustellen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern. Es wird zwischen medizinischer, sozialer und beruflicher Rehabilitation unterschieden.
Grad der Behinderung (GdB)
Psychische Erkrankungen können sich erheblich auf den Alltag der Betroffenen auswirken. Sie erschweren unter anderem das Aufrechterhalten von sozialen Kontakten, die Bewältigung des eigenen Haushalts, das Absolvieren einer Ausbildung und das Nachgehen einer Beschäftigung.
Aufgrund dessen kann es zu Einschränkungen in einem oder mehreren Lebensbereichen kommen, die als Behinderung anerkannt werden können.
Teilhabe
Während der Teilnahme an einer Rehabilitationsmaßnahme haben Menschen mit einer Beeinträchtigung grundsätzlich Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Umfassende Informationen zur Rehabilitation und Teilhabe bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner Internetseite an.
Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
Menschen mit einer bestehenden oder drohenden Behinderung können sich bei der EUTB zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe unabhängig beraten lassen. Die Unterstützung richtet sich nach den individuellen Lebenssituationen, Bedürfnissen und Voraussetzungen der Ratsuchenden. Für die Inanspruchnahme müssen keine Voraussetzungen bzgl. Beeinträchtigungsart/-umfang oder des Wohnortes erfüllt werden.
Die medizinische Rehabilitation unterstützt Menschen mit einer psychischen Erkrankung dabei, die Folgen ihrer Erkrankung zu mindern, die Lebensqualität zu erhöhen, die psychische Stabilität und Belastbarkeit zu stärken und die Selbstständigkeit im Alltag und Beruf, sowie die gesellschaftliche und berufliche Teilhabe zu fördern.
Rehabilitationsmaßnahmen folgen üblicherweise einem multiprofessionellen Ansatz, welcher psychotherapeutische Behandlungen, ärztliche Betreuung, Bewegungstherapie, Entspannungsverfahren, Ergotherapie sowie das Training sozialer und beruflicher Kompetenzen beinhaltet. Rehas können stationär, teilstationär oder ambulant durchgeführt werden und umfassen meist mehrere Wochen.
Die Beantragung einer medizinischen Rehamaßnahme kann bei der Deutschen Rentenversicherung oder der gesetzlichen Krankenkasse erfolgen. Die Kosten werden von der Rentenversicherung vor allem zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit, von der Krankenkasse bei vorrangiger Gesundheitsförderung übernommen. Voraussetzung für eine Reha ist eine ärztliche Empfehlung. Es kann hilfreich sein, eine Beratung durch Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen oder Teilhabeberatungsstellen wahrzunehmen.
Die Rehakliniken müssen zugelassen sein, abhängig von den individuellen Bedürfnissen und Therapieschwerpunkten besteht sonst jedoch zumeist Wahlfreiheit. Geeignete Kliniken finden Sie über Empfehlungen, die Kostenträger oder unabhängige Beratungsstellen wie die EUTB.
Wiedereinstieg
Zahlreiche Integrations- und Trainingsprogramme stehen in Nürnberg zur Verbesserung der Teilhabechancen im Arbeitsleben zu Verfügung. Ein Teil der Angebote unterstützt gezielt Menschen mit psychischen Erkrankungen beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt und bei der beruflichen Integration.
Beratung
In einem persönlichen Beratungsgespräch kann abgeklärt werden, welche Programme in Frage kommen und ob die sozialrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Kostenträger
Wer die Kosten für die Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation trägt ist davon abhängig, welche Voraussetzungen die Bundesagentur für Arbeit oder der jeweilige Rentenversicherungsträger hat.
Berufsbildungswerke sind überregional tätige Einrichtungen, die das Ziel haben, (junge) Menschen mit Behinderungen – wozu auch Personen mit einer psychischen Erkrankung gehören – möglichst nachhaltig in Beruf, Arbeitsleben und Gesellschaft zu integrieren.
Dafür bieten sie berufliche Erstausbildungen oder die Teilnahme an vorberuflichen Maßnahmen wie z.B. berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) an. Es werden sowohl Ausbildungen für Berufe angeboten, die für Menschen mit oder ohne Behinderung geeignet sind, als auch Ausbildungen für Berufe, die nur für Menschen mit einer Behinderung besucht werden können.
Die Ausbildungsinhalte und -bedingungen werden speziell auf die individuellen Bedürfnisse der Auszubildenden abgestimmt. Zur Förderung und Begleitung stehen den Auszubildenden qualifizierte pädagogische, medizinische und psychologische Fachkräfte zur Seite.
Berufsbildungswerke verfügen in der Regel über eigene Ausbildungswerkstätten, eine Berufsschule, unterschiedlich gestaltete Wohnangebote, Freizeiteinrichtungen und verschiedene Fachdienste.
In Bayern stehen insgesamt rund 2.600 Ausbildungsplätze in Berufsbildungswerken für junge Menschen mit Behinderung zur Verfügung. Ob eine Ausbildung in einem Berufsbildungswerk erforderlich ist, entscheidet die jeweils zuständige Agentur für Arbeit am Wohnort.
Die Teilnahme an einer beruflichen Maßnahme in einem Berufsbildungswerk ist grundsätzlich wohnortunabhängig möglich. Welche Einrichtung geeignet ist, muss immer mit der zuständigen Agentur für Arbeit des eigenen Wohnorts besprochen werden.
In Nürnberg und im Nürnberger Land gibt es zwei Berufsbildungswerke:
Freizeit
Psychische Erkrankungen können die Strukturierung und Bewältigung des Alltags erschweren. Für die Unterstützung der Tagesgestaltung und der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben gibt es verschiedene Angebote.
Tages- und Begegnungsstätten unterstützen in der Teilhabe am gemeinschaftlichen, kulturellen und öffentlichen Leben.
Die Einrichtungen haben unterschiedliche Schwerpunkte und bieten unter anderem gemeinsame Mahlzeiten, Koch- und Haushaltsgruppen, kreative und handwerkliche Aktivitäten, Bewegungs- und Gesundheitsangebote sowie Freizeitunternehmungen und Besuche öffentlicher Veranstaltungen an. In einigen Tagesstätten gibt es zudem begrenzte arbeitstherapeutische Maßnahmen und Zuverdienstangebote. Die Teilnahme ist kostenlos und das Programm wird gemeinschaftlich von den Besucher*innen und Fachkräften entwickelt.
Angebotsdatenbank
Die Angebotsdatenbank Inklusion der Stadt Nürnberg bietet einen Überblick über die zahlreichen in Nürnberg stattfindenden unterschiedlichen Angebote im Bereich Inklusion.
Sportangebote
Körperliche und psychische Beeinträchtigungen stellen kein grundsätzliches Hindernis für sportliche Erfolge oder den Spaß an Bewegung dar. Zudem trägt Sport dazu bei, Selbstvertrauen aufzubauen und fördert die Freude am Leben.
In Nürnberg gibt es eine Vielzahl an inklusiven Sportangeboten. Die jeweils aktuellen Aktivitäten können auf den Internetseiten aufgerufen werden.
Pflegebedürftigkeit und Haushaltshilfe
Seit 2015 haben auch Menschen mit psychischen Erkrankungen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Pflegegrad erhalten, welcher von Gutachter*innen eingeschätzt wird.
Online-Ratgeber
Der Online-Ratgeber Pflege des Bundesministeriums für Gesundheit informiert unter anderem über Antragsverfahren und Grundlegendes zur Pflegebedürftigkeit.
Pflegestützpunkt
In Nürnberger bietet der Pflegestützpunkt Informationen und Beratung zu den Möglichkeiten und den Versorgungsangeboten in der Region.
Die ambulante psychiatrische Pflege ermöglicht es Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung, ein eigenständiges Leben in der gewohnten Umgebung zu führen. Das Angebot ist aufsuchend und ergänzt die psychiatrische ärztliche Behandlung. Dadurch sollen Behandlungsabbrüche und Krankenhausaufenthalte vermieden werden.
In Nürnberg bietet der soziale Dienstleister Dr. Loew eine solche Dienstleistung an.
Durch eine psychische Erkrankung kann die Bewältigung von Aufgaben innerhalb des eigenen Haushalts zu einer großen Herausforderung werden. Eine Haushaltshilfe kann unterstützen und entlasten. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Erkrankte ein Anrecht auf eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Hilfe zur Existenzsicherung
Eine psychische Erkrankung kann dazu führen, dass betroffene Personen nicht mehr für ihren Lebensunterhalt aufkommen können. Unter anderem kann es so auch zu einem (drohenden) Verlust der Wohnung kommen. In Nürnberg gibt es verschiedene Einrichtungen, die Beratung zu Hilfen zur Existenzsicherung und Unterstützung anbieten.
Sicherung des Lebensunterhalts
Kann der Lebensunterhalt nicht (mehr) aus den eigenen Kräften und finanziellen Mitteln bestritten werden, gibt es je nach Situation verschiedene Leistungen, die den Lebensunterhalt sichern können.
Informationen zu den verschiedenen Leistungen sind auf der Internetseite der Stadt Nürnberg erhältlich
Freiwillige Leistungen
Nürnberger Bürger*innen können unter bestimmten Voraussetzungen vom Sozialamt Hilfen erhalten, welche über die gesetzlichen Leistungen hinausgehen.
Informationen zu Freiwilligen Leistungen der Stadt Nürnberg sind auf der Internetseite erhältlich.
Schulden können unter anderem auch durch längere Krankheitszeiten und andere einschneidende Lebensereignisse ausgelöst werden. Dadurch kann sowohl der Verbleib in der eigenen Wohnung als auch der Lebensunterhalt bedroht werden.
Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen bieten in solchen Situationen Unterstützung, indem sie über das Schuldnerrecht informieren, bei der Ordnung der finanziellen Verhältnisse helfen und Verhandlungen mit Gläubigern begleiten.
Die Bürger*innen der Stadt Nürnberg können bei folgenden Adressen kostenfreie Beratungen erhalten:
Psychische Erkrankungen und Wohnungslosigkeit beeinflussen sich wechselseitig und können sich auch gegenseitig auslösen und verschärfen.
Hilfsangebote Bayern
Allgemeine Informationen und einen Überblick über die verschiedenen Hilfsangebote bei drohender oder bereits bestehender Wohnungslosigkeit bietet die Wohnungslosenhilfe Bayern
Information und Beratung in Nürnberg
Bei (drohendem) Verlust der Wohnung können sich Bürger*innen der Stadt Nürnberg von verschiedenen Stellen beraten lassen. Diese informieren unter anderem auch über Notschlafstellen, Wohnheime, Tagesaufenthaltsmöglichkeiten, Essensausgaben, medizinische und psychiatrische Versorgung, sowie Kleiderkammern.
Jugendliche und junge Erwachsene
Nürnberger Jugendliche und junge Erwachsene können sich auch an folgende Beratungs- und Unterstützungsangebote wenden.
Queere Personen
Bei Fliederlich gibt es eine Beratungsstelle und Pension für LGBTIQA*Personen aus Nürnberg, die von (drohender) Wohnungslosigkeit betroffen sind.
Die Kosten für medizinische Behandlungen werden üblicherweise über die jeweilige Krankenversicherung abgerechnet. Personen, die keine Krankenversicherung haben, können sich an die Straßenambulanz Franz von Assisi in Nürnberg wenden. Die Straßenambulanz bietet ihnen eine kostenfreie medizinische und psychiatrische Versorgung an, zu der unter anderem auch ärztliche Untersuchungen, die Gabe von notwendigen Medikamenten und Wundbehandlungen zählen.
Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)
Menschen, die stark belastende oder traumatische Ereignisse erlebt haben, können Unterstützung von der PSNV erhalten, die dabei helfen, akute emotionale Krisen zu bewältigen und langfristige psychische Folgen zu verhindern. Zu den Hilfesuchenden zählen unter anderem Personen, die schwere Verkehrsunfälle erlebt haben, Opfer von Gewalt, sowie Rettungskräfte nach belastenden Einsätzen.
Die Dienste werden in der Regel von Einsatzkräften der Feuerwehr, der Polizei oder des Rettungsdienstes alarmiert, wenn diese einen Bedarf an psychosozialer Akuthilfe erkennen. Im Fokus stehen dann Stabilisierung, Beratung und Begleitung, damit Betroffene und Einsatzkräfte psychisch entlastet werden können.
In Nürnberg stellen verschiedene Organisationen die Psychosoziale Notfallversorgung sicher.
