Hat man eine langfristige Erkrankung, ist es sinnvoll, sich lieber früher als später zu rechtlichen Themen zu informieren. Sich vorzeitig mit Vorsorgemaßnahmen und rechtlicher Betreuung zu beschäftigen, ermöglicht es, in Ruhe Entscheidungen zu treffen. Es ist auch sinnvoll zu wissen, an wen man sich bei Konflikten bzgl. einer klinischen Behandlung wenden kann und wo man sich eine Rechtsberatung bekommt.
Im Folgenden finden sich Übersichten zu Informations- und Beratungsangeboten zu unterschiedlichen rechtlichen Themen.
Rechtliche (Gesetzliche) Betreuung
Eine psychische Erkrankung kann eine zeitweise oder dauerhafte Unterstützung bei der Regelung von rechtlichen Angelegenheiten erforderlich machen. Oft besteht im Umfeld die Frage, in welchen Bereichen und in welcher Form Hilfe möglich und/oder notwendig ist. In solchen Situationen kann eine gerichtlich bestellte Betreuungsperson assistieren.
Das Betreuungsrecht legt großen Wert auf die Selbstbestimmung der betreuten Person. Die Betreuung wird nur für klar festgelegte Aufgabenbereiche eingerichtet und orientiert sich stets an den Wünschen und dem Willen der betreuten Person.
Eine rechtliche Betreuung kann sich zum Beispiel auf folgende Angelegenheiten beziehen:
- Vertretung gegenüber Behörden, Krankenkassen oder Sozialleistungsträgern
- Hilfe beim Stellen von Anträgen oder dem Vereinbaren von Terminen
- Organisation von Wohnangelegenheiten
- Regelung finanzieller Fragen, etwa den Umgang mit Geld, Miete oder Sozialleistungen
- Unterstützung bei Fragen der Gesundheitsfürsorge, etwa bei der Abstimmung von Behandlungen
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt auf seiner Homepage umfassende Informationen und Broschüren zur rechtlichen Betreuung zur Verfügung.
In Nürnberg unterstützt die Betreuungsstelle des Sozialamts, wenn zum Beispiel in Folge von Krankheit eine rechtliche Vertretung benötigt wird. Betroffene, Angehörige und interessierte Bürger*innen können sich hier zu den Themen Betreuungsrecht, Vorsorgemöglichkeiten und Nürnberger Betreuungsvereine beraten lassen.
Vorsorge
Vorsorge bedeutet, dass Ihre Angelegenheiten entsprechend ihrer Vorstellungen und Wünsche geregelt werden, wenn sie sich selbst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr um diese kümmern können. So kann im Vorfeld entschieden werden, wer Sie im Bedarfsfall in welchen Bereichen vertreten soll, was ihre Wünsche sind und wie diese umgesetzt werden sollen. Vorsorgemaßnahmen werden schriftlich festgehalten.
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt man eine Vertrauensperson, rechtliche Angelegenheiten zu übernehmen, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt auf seiner Homepage umfassende Informationen zum Thema Vorsorgevollmacht zur Verfügung.
In Nürnberg kann man sich bei Fragen an die Betreuungsstelle des Sozialamts wenden. Betroffene, Angehörige und interessierte Bürger*innen werden hier zu den Themen Betreuungsrecht, Vorsorgemöglichkeiten und Nürnberger Betreuungsvereine beraten.
In einer Patient*innenverfügung legt man fest, welche medizinischen Maßnahmen man wünscht oder ablehnt, falls man nicht mehr selbst entscheiden kann.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt auf seiner Homepage umfassende Informationen zum Thema Patient*innenverfügung zur Verfügung.
Allgemeine Informationen zur Patient*innenverfügung sind auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit erhältlich.
In Nürnberg kann man sich bei Fragen an die Betreuungsstelle des Sozialamts wenden. Betroffene, Angehörige und interessierte Bürger*innen werden hier zu den Themen Betreuungsrecht, Nürnberger Betreuungsvereine und Vorsorgemöglichkeiten einschließlich Patient*innenverfügungen beraten.
Mit einer Betreuungsverfügung kann eine Person selbst jemanden vorschlagen, der im Falle dessen, dass rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr vollständig oder nur noch teilweise nachgekommen werden kann, die Betreuung übernimmt. Das Betreuungsgericht entscheidet schlussendlich darüber, ob die vorgeschlagene Person die Betreuung übernehmen kann oder ob jemand anderes diese Rolle einnehmen soll.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt auf seiner Homepage umfassende Informationen zum Thema Betreuungsverfügung zur Verfügung.
Informationen rund um das Thema Selbstbestimmung und Vorsorge bei psychischer Erkrankung erhalten Sie auf der Internetseite der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN).
Anlaufstellen bei Schwierigkeiten
Beschwerde- und Beratungsstellen unterstützen Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie ihre Angehörigen bei Anliegen rund um die psychiatrische Versorgung, bei Problemen in Betreuungsverhältnissen oder bei Konflikten mit Behörden.
In vielen Kliniken gibt es für Patient*innen sogenannte Fürsprecher*innen. Diese vermitteln bei Konflikten, Unstimmigkeiten und Missverständnissen. Sie klären Patient*innen über ihre Rechte auf, geben Tipps und Unterstützung und begleiten auf Wunsch Konfliktgespräche. Sie sind unabhängig und nicht weisungsgebunden.
Allgemeine Informationen zur Patient*innenfürsprache in den Kliniken sind auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit oder des Bayrischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention erhältlich.
Patient*innen können sich in ihrer Klinik erkundigen, ob es Fürsprecher*innen gibt.
Einige Kliniken bieten auf ihrer Internetseite bereits Informationen zur Fürsprache.
Patient*innenberatungsstellen beraten zu den Rechten und Pflichten von Patient*innen im Gesundheitssystem.
Informationen zur Patient*innenberatung sind auf der Internetseite des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten zu finden.
Die Stiftung Unabhängige Patient*innenberatung Deutschland bietet in ihrer Beratungsstelle in Nürnberg Unterstützung auch vor Ort an.
Rechtsberatung
Eine Rechtsberatung kann in verschiedenen Situationen sinnvoll oder erforderlich sein. Bürger*innen mit geringem Einkommen haben unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, eine kostenlose oder vergünstigte Rechtsberatung zu erhalten.
Beratungshilfe
Können Rechtssuchende die Kosten für die Beratung und/oder Vertretung durch die Rechtsanwaltschaft nicht selbst aufbringen und stehen ihnen keine anderen Optionen zur Verfügung, dann kann die Beratungshilfe in Form einer Sozialleistung beantragt werden.
Junge Menschen
Junge Menschen bis 26 Jahren können in Nürnberg bei RECHTzeitig eine kostenlose Rechtsberatung erhalten.
Familie
Die Rechtsberatung von Kinderschutzbund Nürnberg berät kostenlos rund um das Thema Scheidung, Unterhalt, Umgangs-Regelungen, finanzielle Auseinandersetzungen, Gewaltschutz, sowie bei Konflikten in Schule und Ausbildung, als auch bei Problemen zwischen Familienmitgliedern und mit Nachbarn.
Hinweis
Informationen zu Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen sind auf der Seite "Angebote für verschiedene Lebenslagen" unter dem Punkt "Hilfen zur Existenzsicherung" angeführt.
