Energiekrise – Informationen für Unternehmen

Manometer zur Personenkontrolle in der Erdgasfabrik

Das Thema Energie stellt eine große Herausforderung für Wirtschaft und Gesellschaft dar. Für Unternehmen sind die anhaltend hohen Energiekosten und die Sicherstellung ihrer Energieversorgung eine Belastung.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Unterstützungs- und Entlastungsmaßnahmen, Ansprechpersonen und rechtlichen Rahmenbedingungen.



Energiekosten: Finanzielle Hilfen und Entlastungen

Bund und Länder unterstützen Unternehmen und Einrichtungen in der Energiekrise.


Energieliquiditätskredit der LfA-Förderbank für bayerischen Mittelstand

Der Energieliquiditätskredit mit obligatorischer 80-prozentiger Haftungsfreistellung dient zur Unterstützung bayerischer Unternehmen und Freiberufler, die von den steigenden Energiepreisen infolge des Ukraine-Krieges betroffen sind.
Für: Bayerische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe mit einem Jahresumsatz (Konzernumsatz) bis zu 500 Mio. €.
Art des Programms: Darlehen; Beantragung über Hausbanken
Höhe des Darlehens: Höchstbetrag max. 10 Mio. € Euro, Mindestbetrag 10.000 €.
Laufzeit: Darlehenslaufzeit kann bis zu 10 Jahre betragen, dabei sind auch Tilgungsfreijahre möglich.
Antragstellung: Anträge auf den Energieliquiditätskredit sind noch bis zum 30.04.2024 möglich.

Energiesparen - praxisnahe Checklisten und Förderungen

Die „Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke“ zeigt, wie Energiesparen im Unternehmen ganz praktisch gelingt. Die überarbeitete „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ bietet die passende Unterstützung. Mit der überarbeiteten Fassung (Novelle) ist seit Mai 2023 u.a. ein sechstes Modul neu hinzugekommen, mit dem vor allem kleine Unternehmen bürokratiearm eine Förderung für die Umstellung ihrer Produktionsanlagen von Gas, Öl oder Kohle auf Strom beantragen können. Unternehmen, die sich Transformationskonzepte fördern lassen möchten, können jetzt außerdem von einer höheren Förderquote profitieren, wenn sie in einem Netzwerk der „Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke“ angemeldet sind und aktiv daran teilnehmen.


Mehr Unabhängigkeit in der Energieversorgung: Beratung & Förderung

Wir bieten Zugang zu Beratungsangeboten und Förderprogrammen zur Finanzierung von Energieprojekten, die helfen Energieverbräuche zu senken und das eigene Erzeugungspotenzial aus erneuerbaren Energien zu aktivieren.

Energieberatung

Kostenfreie Energie-Initialberatungen

Wir bieten Ihnen kostenfreie Erstberatungen für Energieeffizienz und Bewertung ihres Erzeugungspotenzials aus Erneuerbaren Energien (Photovoltaik).

Energieberatung

Die passende Energieberatung für Ihren Bedarf finden Sie beim Energieberaternetz Mittelfranken. Das Energieberaternetz sichert einen hohen Qualitätsstandard der Beratung und regelmäßige Weiterbildung der daran beteiligten Energieberaterinnen und Energieberater.

Fördermittelberatung

Eine umfassende Fördermittelberatung erhalten Sie im Rahmen einer Energieberatung oder von spezialisierten Beratungsunternehmen. Eine unabhängige Anlaufstelle ist die Energieagentur Nordbayern.

Vernetzung

Zugang zu Entwicklungs- und Umsetzungspartnern für Energie-Projekte erhalten Sie über das Netzwerk ENERGIEregion Nürnberg e.V.

Förderung

Auf Bundes- und Landesebene gibt es eine Reihe an Förderprogrammen für Unternehmen. Es können Förderungen (Darlehen oder Zuschuss) für Energieberatung und Investitionen in Prozesse, Gebäude und Mobilität abgerufen werden. Die Förderung steht Unternehmen jeder Größe offen. Kleine und mittlere Unternehmen können in der Regel höhere Fördersätze erhalten. Eine komfortable Suchfunktion bietet z.B. die Förderdatenbank des Bundes.
Die „Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke“ zeigt, wie Energiesparen im Unternehmen ganz praktisch gelingt. Die überarbeitete „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ bietet die passende Unterstützung.


Einige wichtige Programme in der Schnellübersicht:

Beratungsförderung

Programm: Bundesförderung für Energieberatung für Nicht-Wohngebäude, Anlagen und Systeme

Betrifft: Unternehmen
Fördergegenstand: Energieberatung für Sanierung oder Neubau von Nicht-Wohngebäuden
Förderart: Zuschuss
Höhe der Förderung: bis zu 80 % der Beratungskosten

Investitionen in Ressourcen- und Energieeffizienz

Programm: Bundesförderung für Ressourcen und Energieeffizienz in der Wirtschaft (mehrere Teilprogramme)

Betrifft: Unternehmen
Fördergegenstand: Investitionen in hocheffiziente Motoren, Pumpen, Ventilatoren, Druckluftanlagen, Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien, Energiemanagement (Hardware und Software), Optimierung von Produktionsanlagen, Transformationskonzepte
Förderart: Zuschuss oder zinsvergünstigtes Darlehen mit Tilgungszuschuss
Höhe der Förderung: Zuschussvariante: i.d.R. bis 30 %, je nach Teilprogramm bis zu 55 % (im Förderwettbewerb bis zu 60 %) bis zu 15 Mio. €, Darlehensvariante: bis zu 25 Mio. € Darlehensbetrag

Programm: Bundesförderung für effiziente Wärmenetze

Betrifft: Unternehmen
Fördergegenstand: Investition in besonders effiziente Wärmenetzsysteme und oder Kältenetze (Temperaturniveau 20–95 °C, Anteil erneuerbarer Energien und Abwärme min. 50 %), gefördert werden Gesamtsysteme (Erzeuger, leitungsgebundene Wärme- oder Kälteinfrastruktur, saisonaler Großwärmespeicher, Hausübergabestationen)
Förderart: Zuschuss
Höhe der Förderung: bis zu 50 %, bis zu 15 Mio. €, zudem bis zu 60 % für Machbarkeitsstudien

Investition in energieeffizienten Neubau und Sanierung

Programm: Bundesförderung energieeffiziente Gebäude

Betrifft: Unternehmen
Fördergegenstand: Investitionen in Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsanlagen, Heizungsoptimierung und zugehörige Fachplanung
Förderart: Zuschuss oder zinsvergünstigtes Darlehen mit Tilgungszuschuss
Höhe der Förderung: Zuschussvariante: bis zu 25 % der Investitionskosten, bis zu 50 % Beratungskosten für Fachplanung, maximal 5 Mio. €, Darlehensvariante: bis zu 10 Mio. € Darlehensbetrag

Investition in Erneuerbare Energien

KfW-Programm Erneuerbare Energien

Betriff: Unternehmen
Fördergegenstand: Investitionen in Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien (Strom, Wärme) und damit verbundene Investitionen in Netze und Speicher sowie Contracting-Lösungen.
Förderart: zinsvergünstigtes Darlehen
Höhe der Förderung: bis zu 50 Mio. € Darlehensbetrag

Investition in klimafreundliche Produktionsanlagen

Programm: Bundesprogramm für große klimafreundliche Produktionsanlagen durch Klimaschutzverträge

Betrifft: Energieintensive Unternehmen
Fördergegenstand: Investitionen in klimafreundliche Industrieanlagen und Produktionsverfahren; Förderung unterstützt Industrieunternehmen dabei, große, klimafreundliche Produktionsanlagen zu errichten und zu betreiben, die sich andernfalls noch nicht rechnen würden.
Voraussetzung: Teilnahme an „vorbereitendem Verfahren“, nächstes Verfahren für Sommer 2024 geplant
Förderart: Klimaschutzverträge mit 15-jähriger Förderung. Diese sichern Unternehmen im Wandel gegen Preisrisiken (etwa von Wasserstoff oder CO2) ab, gleichen Mehrkosten aus und schaffen dadurch sichere Investitions- und Betriebsbedingungen.
Höhe der Förderung: Den geförderten Unternehmen wird ein fester Preis für Energieträger wie Wasserstoff und für CO2-Zertifikate garantiert. Abhängig vom tatsächlichen Marktpreis zahlt der Staat eine variable Förderung, deren Höhe sich nach den jeweiligen Mehrkosten der klimafreundlichen Anlage im Vergleich zur konventionellen Anlage bemisst. Wenn die klimafreundliche Produktion günstiger wird als die konventionelle, soll sich die Zahlung umkehren und der Staat Geld von den Unternehmen erhalten.

Investition in nachhaltige Mobilität

Programm: Investitionskredit nachhaltige Mobilität

Betrifft: Unternehmen
Fördergegenstand: Investitionen u.a. in Fahrzeuge (Krafträder, leichte und schwere Nutzfahrzeuge) mit E-, Hybrid oder Wasserstoffantrieb, E- und Wasserstofftankstellen, Datengesteuerte Lösungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen
Förderart: zinsvergünstigtes Darlehen mit Tilgungszuschuss
Höhe der Förderung: bis zu 25 – 50 Mio. € Darlehensbetrag


Gesetzliche Regelungen und Vorschriften

Die beschlossenen Energieeinsparverordnungen der Bundesregierung sollen zur Sicherung der Energieversorgung beitragen.

Umsetzung wirtschaftlicher Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen

Diese Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung beinhaltet mittelfristig wirksame Maßnahmen:
Laufzeit: 1. Oktober 2022 bis 30. September 2024
• Die Umsetzungspflicht gilt für Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von mindestens 10 Gigawattstunden pro Jahr im Durchschnitt der letzten drei Jahre
• Zur Verbesserung der Energieeffizienz im Unternehmen sind alle nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen und Energieeffizienzmaßnahmen als wirtschaftlich identifizierten Maßnahmen unverzüglich umzusetzen. Eine Maßnahme gilt als wirtschaftlich durchführbar, wenn sich bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Maßnahme nach maximal 20 Prozent der Nutzungsdauer ein positiver Kapitalwert ergibt, jedoch begrenzt auf einen Bewertungszeitraum von maximal 15 Jahren.
• Die Verpflichtung gilt nicht für Anlagen die nach § 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes genehmigungsbedürftig sind, sofern für diese Anlagen speziellere Anforderungen zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen bestehen.

Energieeffizienzgesetz

Das Energieeffizienz-Gesetz ist am 18. November 2023 in Kraft getreten. Es verpflichtet Behörden, Unternehmen und Rechenzentren entsprechend der EU-Vorgaben ab 2024 Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen, um mehr Energie einzusparen. Die wichtigsten Regelungen des Energieeffizienzgesetzes für Unternehmen sind:

Einführung von Energie- oder Umweltmanagement-Systemen für Unternehmen

Mit dem EnEfG werden Unternehmen mit einem großen Energieverbrauch (durchschnittlich mehr als 7,5 GWh) verpflichtet, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen; Unternehmen ab einem Gesamtendenergieverbrauch von 2,5 GWh sollen wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen in Umsetzungsplänen erfassen und veröffentlichen. Über die Umsetzung geeigneter Effizienzmaßnahmen entscheiden die Unternehmen selbst.

Energieeffizienz- und Abwärmeanforderungen für Rechenzentren

Für Rechenzentren gelten Energieeffizienzstandards. Auch muss künftig Abwärme genutzt werden, da hier Potentiale für mehr Energieeffizienz schlummern. Alle Betreiber von großen Rechenzentren sollen zudem künftig Strom aus erneuerbaren Energien nutzen, Informationen zu ihrem Energieverbrauch in ein öffentliches Register eintragen und ihren Kunden über den spezifischen Energieverbrauch informieren.

Vermeidung und Verwendung von Abwärme

Abwärme aus Produktionsprozessen muss künftig möglichst vermieden werden. Soweit eine Vermeidung nicht möglich ist, soll diese verwendet werden (Abwärmenutzung). Zudem werden Informationen über Abwärmepotenziale in Unternehmen auf einer neuen Plattform gebündelt und öffentlich zugänglich gemacht.


Weitere Informationen und Links

Aktueller Lagebericht Gasversorgung

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht im Lagebericht werktäglich eine Einschätzung zur Gasversorgung sowie Daten zu Lastflüssen, Speicherfüllständen, Gasverbrauch und Preisentwicklung.

Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland

Der Notfallplan Gas bietet in den drei Krisenstufen einen Maßnahmenpool unterschiedlicher Eingriffstiefe zur Sicherung der Gasversorgung in Deutschland.

Risikoanalyse Stromausfall

Gibt es das Risiko, dass es zu einem Stromausfall kommt? Was tut die Bundesregierung dagegen?


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Ihre Ansprechperson bei der Wirtschaftsförderung Nürnberg


Christine Götz

Telefon 09 11 / 2 31-62 55

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