Sichere, komfortable und möglichst überdachte Fahrradabstellanlagen sind wichtige Bausteine einer fahrradfreundlichen Infrastruktur. An allen wichtigen Zielen in der Stadt kann man sein Fahrrad abstellen. Allein in der Altstadt stehen etwa 1 200 Fahrradständer zur Verfügung.
Wer selbst Fahrradständer im öffentlichen Raum aufstellen möchte, wird dabei von der Stadt Nürnberg unterstützt. Wenn die Lage es zulässt, montieren wir die Fahrradständer auf Kosten des Aufstellers. Sondernutzungsgebühren für die in Anspruch genommenen öffentlichen Flächen werden nicht erhoben, sofern die Radständer allgemein zugänglich sind und nicht zu Werbezwecken benutzt werden.
Wenn ein hoher Bedarf an Abstellplätzen besteht und keine Alternativen auf dem eigenen Grundstück vorhanden sind, besteht die Möglichkeit, Fahrradhäuser auf öffentlicher Fläche aufzustellen. Wenn die Lage es zulässt, montieren wir das Fahrradhaus auf Kosten des Aufstellers. In diesem Fall werden Sondernutzungsgebühren für die in Anspruch genommenen öffentlichen Flächen erhoben.
Sondernutzungsanträge für Abstellanlagen und Fahrradhäuser können Sie an das Liegenschaftsamt, Abteilung Sondernutzungen richten.
Bei Neu- und Umbauten von Gebäuden sind geeignete Fahrradabstellplätze in ausreichender Zahl bereitzustellen. Einzelheiten zu Anzahl, Größe, Lage und Gestaltung der Fahrradabstellplätze sind der Stellplatzsatzung zu entnehmen.
An fast allen Haltestellen der U-, S- und R-Bahn können Fahrräder in modernen, teils überdachten Abstellanlagen geparkt werden. Bei den Straßenbahn- und Buslinien sind vor allem die Haltestellen in den Außenbereichen mit Bike & Ride-Anlagen ausgestattet.
So können die jeweiligen Vorteile der unterschiedlichen Verkehrsmittel genutzt werden.