Fahrradmitnahme in Bussen und Bahnen (Stand Dezember 2007)
Der öffentliche Nahverkehr bietet die Möglichkeit, mit dem Fahrrad schnell, bequem und umweltschonend auch an weiter entfernte Ziele zu gelangen. Dazu können in U-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen sowie S- und R-Bahnen Fahrräder mitgenommen werden.
In Bussen und Bahnen der VAG kann man das Fahrrad rund um die Uhr mitnehmen, sofern Platz vorhanden ist. Über die Mitnahme entscheidet im Zweifelsfall der Fahrer. Kinderwagen und Rollstühle haben Vorrang.
In den R- und S-Bahnen der Deutschen Bahn ist die Mitnahme von Fahrrädern während des Berufsverkehrs von 6 bis 8 Uhr und 15 bis 18.30 Uhr nicht gestattet – außer es gibt einen Gepäckwagen. In Zügen mit Mehrzweckabteilen dürfen Räder auch während dieser Ausschlusszeiten mitgenommen werden. Darauf wird im Fahrplan der Bahn hingewiesen.
Für das Fahrrad löst man eine Kinder-Fahrkarte. Die Preisstufe entspricht dabei der Fahrstrecke, die zurückgelegt werden soll. Mit der MobiCard oder einem TagesTicket Plus kann man statt einer Person auch ein Fahrrad mitnehmen. Hierbei sind jedoch maximal zwei Räder pro Fahrkarte erlaubt. Grundsätzlich gilt: Pro Fahrgast kann nur ein Fahrrad mitgenommen werden.
Falträder und Räder bis zu 20-Zoll gelten als "großes Gepäck" und nicht als Fahrrad, damit entfällt die Extra-Fahrkarte. Kinder unter 14 Jahren mit Fahrrad müssen von einem Erwachsenen begleitet werden.