Das Parkleitsystem Altstadt beschildert die ca. 5 300 Stellplätze in allen öffentlichen Parkhäusern und Tiefgaragen in und nahe der Altstadt. Die Autofahrer werden bereits am Altstadtrand über die Anzahl freier Stellplätze und über bereits überlastete Parkhäuser und Tiefgaragen informiert. So kann unnötiger Verkehr beim Parkplatzsuchen vermieden werden.
Die Altstadt ist in fünf verkehrlich getrennte Quartiere gegliedert. Die Überfahrt von einem Quartier in das andere ist nur eingeschränkt möglich, um den Durchgangsverkehr aus der stark belasteten Innenstadt herauszuhalten.
Zur besseren Orientierung für Ortsunkundige ist jedem dieser Quartiere eine Farbe zugeordnet. Am Altstadtring sind die Beschilderungen der Zufahrten zu diesen Quartieren mit den entsprechenden Farben markiert. Ein von der Stadt herausgegebenes Faltblatt informiert über dieses Farbleitsystem und zeigt auf, welche Ziele in welchem Quartier zu finden sind.
Mit Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (6. April 1980) und der Straßenverkehrsordnung (27. Juli 1980) erhielten die Verkehrsbehörden die Möglichkeit, Stellplätze im öffentlichen Straßenraum für Anwohner zu reservieren. Im Frühjahr 2002 trat mit der Ergänzung der gesetzlichen Grundlage auch eine Begriffsänderung in Kraft: Aus "Anwohnerparken" wurde "Bewohnerparken".
Die Parkbevorrechtigung soll den Bewohnern das Parken in Wohnungsnähe erleichtern. Damit reduziert sich der Verkehr, der durch die Parkplatzsuche entsteht. Weniger Lärm und Abgase heben die Wohnqualität.
Zur Zeit sind in Nürnberg in über 30 Gebieten mit etwa 75 000 Bewohnern solche Parkregelungen eingerichtet. Der Schwerpunkt liegt in der Altstadt und im altstadtnahen Bereich. Der Stadtrat hat 2003 einen Prioritätenplan bis 2010 beschlossen: Er sieht vor, Parkbevorrechtigungen für Bewohner nach und nach vom Zentrum ausgehend einzurichten. Diese Systematik hat folgende Vorteile:
Menschen mit einer Behinderung können beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) einen Parkausweis beantragen, der die Benutzung von Behindertenparkplätzen in Bayern oder sogar ganz Europa erlaubt.
Zusätzlich kann bei Vorliegen einer schweren Behinderung auch ein persönlicher, das heißt für ein bestimmtes Auto reservierter Behindertenparkplatz beim Verkehrsplanungsamt beantragt werden.