Informationen zum Chancen-Aufenthaltsrecht

Informationen zum Chancen-Aufenthaltsrecht

Zum 31.12.2022 tritt das Chancen-Aufenthaltsgesetz in Kraft.

Sie können zu diesem Zweck einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis stellen, sofern Sie:

  • aktuell im Besitz einer Duldung sind und
  • sich bis zum 31.10.2022 bereits seit fünf Jahren ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet aufhielten und
  • sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und
  • nicht strafrechtlich über die geregelten Maßstäbe hinaus in Erscheinung getreten sind und
  • nicht wiederholt falsche Angaben über Ihre Identität und Staatsangehörigkeit gemacht haben.

Einfach Online Machen

1. Schritt: Bei "Mein Nürnberg" registrieren

Legen Sie sich ein persönliches "Mein Nürnberg"-Konto an (sofern möglich). Danach können Sie alle Anliegen sicher und bequem online erledigen.

2. Schritt: Aufenthaltstitel online beantragen

Bevor Sie beginnen, halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:

  • Lichtbildseite aus gültigem Pass oder Identitätsdokument (sofern vorhanden)
  • Duldung
  • Vollmacht, Sorgeerklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (wenn zutreffend)

Welche Unterlagen darüber hinaus nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragen, teilen wir Ihnen im Lauf des Verfahrens mit, welche Nachweise Sie vorlegen müssen.

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