Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Amt für Migration und Integration

Aufenthaltserlaubnis beantragen

Beschreibung

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.

Die Aufenthaltserlaubnis wird erteilt:

Die Aufenthaltserlaubnis kann online beantragt und verlängert werden.
Im Laufe des Verfahrens melden wir uns per Brief bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.

Nähere Informationen finden Sie auf den jeweiligen Leistungsseiten im Behördenwegweiser.

Die Aufenthaltserlaubnis ist unter Berücksichtigung des beabsichtigten Aufenthaltszwecks zu befristen.

Sofern andere Behörden (zum Beispiel die Bundesagentur für Arbeit) beteiligt werden müssen, sind die jeweiligen Antworten im Verfahren abzuwarten.

Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zu jedem der oben genannten Zwecke ist jeweils an eigene Voraussetzungen gebunden.

Allgemein setzt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in der Regel voraus, dass

  • der Lebensunterhalt gesichert ist
  • die Identität geklärt ist
  • die Staatsangehörigkeit geklärt ist
  • kein Ausweisungsgrund vorliegt
  • soweit kein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels besteht, der Aufenthalt nicht aus einem sonstigen Grund Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet 
  • die Passpflicht nach § 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erfüllt wird
  • die Einreise mit dem erforderlichen Visum erfolgte
  • die für die Erteilung maßgeblichen Angaben bereits im Visumantrag gemacht wurden