Eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen wird erst nach Abschluss des Asylverfahrens erteilt. Bis dahin ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für Ihre Belange zuständig.
Sie können eine Aufenthaltsgenehmigung über den Online-Dienst auf dieser Seite oder auf dem Postweg beantragen.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen für Ihren individuellen Fall erforderlich sind, erfahren Sie auf der Seite der Ausländerbehörde.
Das Amt für Migration und Integration bearbeitet Anträge ausschließlich elektronisch über das Service-Portal "Mein Nürnberg". Bitte registrieren Sie sich dort und richten sich ein sicheres, persönliches Konto ein.