Aufenthaltserlaubnis für Schweizer Staatsangehörige

Schweizer Staatsangehöriger benötigen für die Einreise und einen dreimonatigen Aufenthalt keine Aufenthaltserlaubnis. Wenn ein Aufenthalt länger als drei Monate geplant ist, ist eine Aufenthaltserlaubnis notwendig.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

Amt für Migration und Integration

Aufenthaltsbegleitung

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