Familiennachzug

Ein Aufenthaltstitel zum Familiennachzug kommt unter mehreren Voraussetzungen in Betracht:

  • Familienangehörige einer oder eines deutschen Staatsangehörigen (Kind unter 18 Jahre, Elternteil mit Sorgerecht oder Ehegatte)
  • Familienangehörige einer oder eines in Deutschland lebenden Ausländerin oder Ausländers (Elternteil oder Ehegatte)

Familienangehörige von Deutschen
Die Aufenthaltserlaubnis wird maximal für 3 Jahre erteilt und verlängert.

Familienangehörige von einer oder eines in Deutschland lebenden Ausländerin oder Ausländers
Die Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten von Ausländerinnen und Ausländern wird maximal für zwei Jahre erteilt und verlängert, allerdings nicht länger als die Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten.

Die Aufenthaltserlaubnis von Kindern wird maximal bis zum 16. Lebensjahr erteilt beziehungsweise verlängert, allerdings nicht länger als die Aufenthaltserlaubnis der Eltern.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

Weiterführende Informationen

Amt für Migration und Integration

Aufenthaltsbegleitung

Postanschrift
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