Familienangehörige von EU-Bürgerinnen und -Bürgern

Familienangehörige, die EU-Bürgerinnen und -Bürger begleiten, benötigen je nach Staatsangehörigkeit ein Visum zur Einreise. Hierunter zählen Ehepartner, eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner und Kinder bis zum 21. Lebensjahr. Ältere Kinder, Enkel, sowie Eltern und Großeltern können ebenfalls nach Deutschland einreisen, wenn deren Unterhalt gesichert ist.

Als Nachweis über die Freizügigkeit wird den Angehörigen eine Aufenthaltskarte ausgestellt.

Nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt haben Familienangehörige ein sogenanntes Daueraufenthaltsrecht erworben. Über dieses Daueraufenthaltsrecht wird ihnen eine "Daueraufenthaltskarte" ausgestellt.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

Amt für Migration und Integration

Aufenthaltsbegleitung

Postanschrift
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