Schornsteinfegerwesen

Haus- und Wohnungseigentümer können für die meisten Schornsteinfegertätigkeiten den Schornsteinfegerbetrieb frei auswählen. Sofern nicht der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger beauftragt wird, muss diesem mittels Formblatt die Erledigung nachgewiesen werden. Werden die durchzuführenden Arbeiten nicht durchgeführt beziehungsweise dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nicht innerhalb der Frist nachgewiesen, so meldet dieser dies der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.

Die für das Stadtgebiet Nürnberg bestellten bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger unterstehen der Aufsicht der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg.


Zuständigkeiten

Die Kehrbezirke wurden zum 01.01.2010 von der Regierung von Mittelfranken neu eingeteilt. Die Straßenliste mit dem für das jeweilige Anwesen zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger kann über den nachfolgenden Link abgerufen werden.

Ferner besteht die Möglichkeit, sich auf der Internetseite der Schornsteinfegerinnung durch Eingabe der betreffenden Straße beziehungsweise des bisherigen Kaminkehrers in der Suchmaske des Zentralinnungsverbandes über etwaige Änderungen zu informieren.

Seit dem 01.01.2013 können Hauseigentümer die nicht-hoheitlichen Arbeiten wie Kehr-, Mess- und Prüftätigkeiten von Schornsteinfegern ihrer Wahl durchführen lassen. Voraussetzung ist, dass diese Schornsteinfeger im Register des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle enthalten sind.

Bauordnungsbehörde

Bauhof 5

Zi. 130 / I. OG

90402 Nürnberg


Postanschrift:
Stadt Nürnberg, Bauordnungsbehörde, Johannesgasse 3, 90402 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-30 14 und -14 924

Telefax 09 11 / 2 31-43 33

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