Kontenklärung

Erworbene Rentenansprüche - Kontenklärung
Wir empfehlen Ihnen, schon in jüngeren Jahren, jedoch spätestens im Vorfeld Ihres Rentenantrages eine Klärung Ihres Rentenversicherungskontos vornehmen zu lassen. Die Mitarbeitenden des städtischen Versicherungsamts bzw. der Bürgerämter Nord, Ost oder Süd helfen Ihnen gerne dabei.
Über die Rentenkontenklärung erfahren Sie, welche Zeiten auf Ihrem Rentenkonto bereits gutgeschrieben wurden. Sie können mithelfen, die noch nicht erfassten Zeiten geltend zu machen. Durch das Beibringen fehlender Unterlagen erreichen Sie, dass bei Ihrer Rentenversicherung alle maßgeblichen Sachverhalte, wie z.B. Zeiten der Schul- oder Berufsausbildung, Kindererziehung oder Arbeitslosigkeit erfasst werden.
Kontakt
Bürgeramt Mitte
Versicherungsamt
Äußere Laufer Gasse 25
90403 Nürnberg
Information Versicherungsamt auf Ebene 2
Telefon 09 11 / 2 31-29 25
Telefax 09 11 / 2 31-34 43
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag: 8.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag: 8.30 - 12.30 Uhr
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.