Kontenklärung

Kontenklärung für Rentenbezüge


Erworbene Rentenansprüche - Kontenklärung

Wir empfehlen Ihnen, schon in jüngeren Jahren, jedoch spätestens im Vorfeld Ihres Rentenantrages eine Klärung Ihres Rentenversicherungskontos vornehmen zu lassen. Die Mitarbeitenden des städtischen Versicherungsamts bzw. der Bürgerämter Nord, Ost oder Süd helfen Ihnen gerne dabei.
Über die Rentenkontenklärung erfahren Sie, welche Zeiten auf Ihrem Rentenkonto bereits gutgeschrieben wurden. Sie können mithelfen, die noch nicht erfassten Zeiten geltend zu machen. Durch das Beibringen fehlender Unterlagen erreichen Sie, dass bei Ihrer Rentenversicherung alle maßgeblichen Sachverhalte, wie z.B. Zeiten der Schul- oder Berufsausbildung, Kindererziehung oder Arbeitslosigkeit erfasst werden.

Warum sollte ich eine Kontenklärung machen?

Ein geklärtes Rentenkonto verkürzt die Bearbeitung Ihres späteren Rentenantrages. Damit stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Rentenbezüge, sofern Sie auch den Rentenantrag mit ausreichendem Zeitvorlauf stellen, zum Beginn des Ruhestands erhalten. Ferner können Sie dadurch jederzeit eine verlässliche Auskunft über die Höhe Ihrer bisher erreichten Rentenansprüche, die sog. Rentenauskunft, erhalten.

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Bitte rufen Sie uns an, um einen Termin zur Kontenklärung zu vereinbaren.

Welche Unterlagen muss ich mitbringen?

Bitte bringen Sie zum Antrag auf Kontenklärung bzw. für Ihre Rentenauskunft alle vorhandenen Versicherungsunterlagen, Ihren Personalausweis oder Reisepass und ggf. die Geburtsurkunden Ihrer Kinder mit.


Kontakt

Bürgeramt Mitte

Versicherungsamt

Äußere Laufer Gasse 25

Ebene 2

90403 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-29 25

Telefax 09 11 / 2 31-34 43

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:


Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag und Donnerstag: 8.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag: 8.30 - 12.30 Uhr


Besuche nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung


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