Gewalt gegen Frauen

Gewalt betrifft nicht alle Menschen gleichermaßen; unter manchen Formen und Auswirkungen leiden spezifisch Frauen. Die nationale und internationale Frauenbewegung hat Strukturen der Gewalt gegen Frauen sichtbar gemacht und skandalisiert. Ein Erfolg in dem Kampf gegen Gewalt an Frauen ist die im Dezember 1993 von der UNO verabschiedeten „Erklärung zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen“. Darin wird festgehalten, dass Frauenrechte ein unveräußerlicher und untrennbarer Bestandteil der universellen Menschenrechte sind und auf keinen Fall unter Verweis auf kulturelle und traditionelle Gewohnheiten relativiert werden dürften. Weibliche Genitalverstümmelungen, Zwangsprostitution, Frauenhandel, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz sind Menschenrechtsverletzungen. Diese sind jedoch scheinbar normal und alltäglich – auch in der Bundesrepublik.

Weitere Entwicklungen auf internationaler Ebene waren 1994 die Berufung einer UN-„Sonderberichterstatterin zu Gewalt gegen Frauen, deren Gründe und Konsequenzen“ und 1999 die offizielle Festlegung des 25. Novembers als „Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen“. Schon seit 1981 organisierten Menschenrechtsorganisationen alljährlich zum 25. November Veranstaltungen, bei denen die Einhaltung der Menschenrechte von Frauen und Mädchen auf die Agenda gesetzt werden.

Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter. Durch die Erstellung von Informationsmaterialien und die Organisation und Durchführung von Fachtagungen thematisiert die Frauenbeauftragte der Stadt Nürnberg regelmäßig die verschiedenen Formen der Gewalt an Frauen und deren Auswirkungen. Speziell für die Opfer von Gewalt wurden „Notfallkärtchen“ mit Adressen und Telefonnummern der wichtigsten Beratungsstellen erstellt.

Mehr zum Thema

Beratung und Hilfe

URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/frauenbeauftragte/gewalt.html>