Berufliche Interessensvertretung innerhalb der Stadtverwaltung

Ein wesentlicher Bereich der Arbeit der Frauenbeauftragten ist die Durchsetzung der Chancengleichheit für die Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung. Diese berufliche Interessensvertretung bedeutet z.B. ihre Unterstützung bei Stellenbesetzungen und Beförderungen, beim beruflichen Wiedereinstieg, bei der Realisierung von Teilzeitwünschen, bei Problemen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz u.v.m.

Um den vielfältigen Formen der Benachteiligung von Frauen im Berufsbereich systematisch begegnen zu können, begann die Frauenbeauftragte bereits 1988 an dem Entwurf für einen Frauenförderplan zu arbeiten, der dann im November 1989 vom Stadtrat beschlossen wurde.

Der statistische Nachweis der sog. strukturellen Diskriminierung von Frauen im öffentlichen Dienst, insbesondere etwa der deutliche zahlenmäßige Unterschied zwischen Männern und Frauen in aufsteigenden Berufspositionen, macht - so auch ein Gutachten von 1986 des damaligen Verfassungsrichters Ernst Benda - in Anbetracht des Gleichberechtigungsgebotes im Grundgesetz "positive Aktionen zugunsten von Frauen" notwendig. Berufliche Frauenförderung meint also nicht - wie häufig assoziiert wird - die irgendwie gearteten Zugeständnisse an subjektive und individuelle weibliche Defizite, sondern Maßnahmen zum Ausgleich einer Diskriminierung mit dem Ziel der gleichen Repräsentanz von Frauen und Männern in allen beruflichen Bereichen und Ebenen.

Als Instrument für die Erhöhung des Frauenanteils in Leitungsfunktionen wurde u.a. die leistungsbezogene Quotierung im Frauenförderplan festgeschrieben. Immer dann, wenn eine Bewerberin und ein gleichqualifizierter Bewerber in Berufsbereichen und Funktionsebenen miteinander konkurrieren, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, fällt die Entscheidung zugunsten der Frau.

Diese leistungsbezogene Quotierungsregel konnte bisher noch keine ausreichende Abhilfe schaffen für die signifikante Unterrepräsentanz von Frauen in den Leitungsebenen oberhalb von Team- oder Sachgebietsleitungen. Um diese "gläserne Decke" für Frauen zu durchbrechen, unterstützt die Frauenbeauftragte daher innerhalb der Stadtverwaltung Projekte wie "Führen in Teilzeit" oder das Mentoring Programm.

Zudem kooperiert die Frauenbeauftragte mit den örtlichen Personalvertretungen und dem Gesamtpersonalrat. Sie nimmt regelmäßig an den Sitzungen des Personal- und Organisationsausschusses, der über alle Stellenbesetzungen, Einstellungen und Stellenplanänderungen entscheidet, teil und hat dort Rederecht.

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