Jugendliche lachen in die Kamera

Jugendhilfeplanung Kinder- und Jugendarbeit

Fortschreibung der Jugendhilfeplanung Offene Kinder- und Jugendarbeit

Gesetzlicher Planungsauftrag

Der Arbeitsauftrag für die Fortschreibung der Jugendhilfeplanung ergibt sich aus dem gesetzlichen Kontext (§ 80 SGB VIII): Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben im Rahmen ihrer Planungsverantwortung 1. den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen, 2. den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen…zu ermitteln und 3. die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichen zu planen…“ (§ 80 Abs. 1 SGB VIII).

Neue Planungsgrundlagen im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit

Die neue Planung löst den 1990 verabschiedeten Rahmenplan Jugendhilfe, Teilplan Offene Jugendarbeit, ab und stellt die zentrale Arbeitsgrundlage für die Offene Kinder- und Jugendarbeit in den nächsten Jahren in Nürnberg dar. Die neue Planung war unabdingbar, um adäquat auf die veränderte Stadtentwicklung, die veränderten Lebenslagen junger Menschen sowie den daraus resultierenden Bedürfnissen junger Menschen in Nürnberg eingehen zu können und um für die jugend- und sozialpolitischen Anforderungen an die Jugendarbeit des nächsten Jahrzehnts gerüstet zu sein.

Die Fortschreibung der Jugendhilfeplanung soll die Offene Kinder- und Jugendarbeit inhaltlich und strukturell weiterentwickeln und die dazu erforderlichen Ressourcen erzeugen. Sie wird unter Bezugnahme auf aktuelle Theorien der Jugendforschung und zukunftsorientierter Handlungskonzepte der fachlichen Selbstvergewisserung und Positionierung der Kinder- Jugendarbeit dienen, auf deren Grundlage die konzeptionelle Basis fixiert, Zielgruppen definiert, strukturell-inhaltliche Ziele, Grundsätze und Schwerpunkte für die künftige Ausgestaltung festgehalten werden. Differenzierte Angebotsformen, situationsangepasste Nutzungsarten und Nutzungszeiten, Profile der Einrichtungen, Qualitätsstandards und Ausstattung sind ebenfalls Inhalte der Fortschreibung.

Mit der Jugendhilfeplanung „Offene Kinder- und Jugendarbeit“ hat die Verwaltung des Jugendamts nun eine Grundlage für die weitere Entwicklung dieses Handlungsfeldes, um im Rahmen ihrer Planungs- und Gesamtverantwortung agieren zu können. Zeitgleich mit der Endbearbeitung dieser Planung ist der 15. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung erschienen (Drucksache 18/11050, Deutscher Bundestag), mit der programmatischen Perspektive „Jugend ermöglichen“. In diesem ersten reinen „Jugend“-bericht werden auch Herausforderungen und Perspektiven der Kinder- und Jugendarbeit beschrieben. Die vorgelegte Jugendhilfeplanung weist weitgehende inhaltliche Übereinstimmungen und Positionierungen wie der 15. KJB auf, so dass die Verwaltung des Jugendamts sich in der vorgeschlagenen qualitativen und quantitativen Weiterentwicklung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit bestätigt sieht. „Die Kinder- und Jugendarbeit eröffnet ihrem Selbstverständnis zufolge jungen Menschen vielfältige Möglichkeitsräume zur Qualifizierung, Selbstpositionierung und Verselbständigung. Ihre Stärke im institutionellen Gefüge des Aufwachsens liegt darin, dass sie in einer Pluralität von Trägern die Heterogenität von Jugend und damit die unterschiedlichen Lebensformen Jugendlicher berücksichtigt und durch Freiwilligkeit, Selbstorganisation und Partizipation neben der obligatorischen Schule wichtige zusätzliche Impulse setzen kann. In diesem Sinne muss sie sich immer wieder vergewissern, inwieweit sie diese konzeptionelle Orientierung einlöst und „Jugend ermöglicht“ (S. 480).

Hintergrund zum Planungsprozess

Die Fortschreibung der Jugendhilfeplanung wurde als Projekt durch das Jugendamt, Bereich 2, Kinder- und Jugendarbeit, organisiert, erfolgte über einen mehrjährigen Prozess und war mit ausgeprägten partizipativen Elementen versehen. An der Planung beteiligt waren neben der Führungsebene des Fachbereichs 2 und dem Jugendhilfeplaner des Jugendamts die relevanten Führungskräfte des KJR Nürnberg-Stadt und fünfzehn Einrichtungsleitungen beider Träger. Die kleinräumigen Analysen (siehe Band 2) wurden aufwändig von Mitarbeiter/-innen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit vor Ort, in Abstimmung mit den relevanten Fachkräften in den Stadtteilen, erstellt. Einbezogen wurden ebenso im gesamten Planungszeitraum die prozessproduzierten Daten aus den Beteiligungsformaten Kinderversammlungen und laut!: Ideen, Anregungen, Vorschläge, Anträge, Mikroprojekte aus den jeweiligen Sozialräumen bzw. Modulen. In einem integrierten Planungsverfahren wurden die in der Erarbeitungsphase getroffenen Aussagen mit der Fachpraxis der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Nürnberg rückgekoppelt. Aufgrund aktueller Entwicklungen (Zuwanderung, junge Geflüchtete, Bevölkerungszunahme) wurde nach Vorlage eines Zwischenberichts (JHA 09/2015) eine Aktualisierung des Datenbestands erforderlich.