Anforderungen für die Gründung einer Kita


Leitfaden für die Gründung einer Kindertageseinrichtung in Nürnberg

Kinder in unseren Kindertageseinrichtungen haben ein Recht auf eine ihren Bedürfnissen entsprechende Bildung, Erziehung und Betreuung. Ziel ist, dies bei der Gründung von Kindertageseinrichtungen auf verschiedenen Ebenen, von der Pädagogik bis hin zu baulichen Besonderheiten, zu berücksichtigen. Unser Leitfaden soll Sie dabei unterstützen.


Anforderungen für Kindertageseinrichtungen in Nürnberg

1. Erfüllen der gesetzlichen Anforderungen nach dem BayKiBiG

Um im späteren Betrieb Betriebskostenzuschüsse zu erhalten, muss die Einrichtung förderfähig im Sinne des Bayerisches Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes (BayKiBiG) sein. Wie der Name des Gesetzes schon sagt, geht es bei Kindertageseinrichtungen nicht nur um die Betreuung, sondern auch um die Bildung und Erziehung von Kindern. Entsprechend hat der Gesetzgeber die Förderfähigkeit an diese Begriffe gebunden und in Art. 2 Abs. 2 und Art. 19 BayKiBiG definiert:

  • Eine regelmäßige Bildung, Erziehung und Betreuung im Sinn des Abs. 1 Satz 1 setzt voraus, dass die überwiegende Zahl der Kinder über einen Zeitraum von mindestens einem Monat die Kindertageseinrichtung durchschnittlich mindestens 20 Stunden pro Woche besucht.
  • Die Buchungszeiten sind gemäß Art. 19 Nr. 5 BayKiBiG zu staffeln. Die dort genannten Mindestöffnungszeiten sind einzuhalten.
  • Das Jugendamt der Stadt Nürnberg muss den Bedarf an Plätzen feststellen. Für eine Förderung müssen die Voraussetzungen des BayKiBiG, Art. 19, Nummer 1 bis 10, erfüllt sein, darunter insbesondere:
  1. Eine Betriebserlaubnis muss vorhanden sein. Diese wird vom Jugendamt am Ende der Baumaßnahme erteilt. Die darin genannte Kinderzahl ist die verbindlich zulässige Belegungsgrenze, das heißt so viele Kinder dürfen maximal gleichzeitig anwesend sein.
  2. Es müssen entsprechende Qualitätssicherungsmaßnahmen durchgeführt werden.
  3. Bildungs- und Erziehungsziele des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans müssen beachtet und umgesetzt werden.
  4. Die Vorschriften des BayKiBiG sind zu beachten.

Werden die oben genannten Anforderungen nicht eingehalten, zum Beispiel weil die Mehrheit der Kinder zu geringe Buchungszeiten hat, ist die Einrichtung nicht förderfähig.

Informationen zur Förderung der Betriebskosten einer Kita in Bayern finden Sie in der Internetpräsentation des

2. Formale Anforderungen an die Ausbildung der Kita-Leitung

Voraussetzung für die Leitung einer Kindertageseinrichtung ist laut BayKiBiG die abgeschlossene Ausbildung als pädagogische Fachkraft. Weitere Anforderungen siehe unter Art. 16 AVBayKiBiG.

3. Bauliche Anforderungen

Für Kindertageseinrichtungen ist eine Reihe von baulichen Anforderungen zu beachten, die wir Ihnen hier zum Download zusammengestellt haben.

4. Anforderungen aus pädagogischer Sicht

Die Empfehlungen zum „Pädagogischen Raumprogramm“ enthalten die Anforderungen an Räumlichkeiten einer Kindertageseinrichtung, die das Umsetzen der Ziele nach dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan fördern. Neben dem Schaffen der baulichen Rahmenbedingungen muss jede bayerische Kindertageseinrichtung eine pädagogische Konzeption erstellen und diese auch veröffentlichen.

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Kontakt zum DLZ Kita-Ausbau

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