Unterstützung zur Finanzierung der Ausbildung

Förderung der Ausbildung

nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

oder dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Wenn der Auszubildende seine Ausbildung nicht oder nur teilweise selbst finanzieren kann und seine Eltern diese ebenfalls nicht oder nur teilweise finanzieren können, dann besteht die Möglichkeit der Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), auch Meister-BAföG genannt. Zuständig dafür ist das Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt). Dafür gibt es gesetzliche Bestimmungen und Förder-Kriterien, über die Sie sich im Internet oder beim für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung informieren können. Bitte erkundigen Sie sich über die verschiedenen Konstellationen der Zuständigkeit auf den Internetseiten des BAföG-Amts. Sie erhalten von dem für Sie zuständigen BAföG-Amt weitere Informationen.


Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Nürnberg

Das Amt für Ausbildungsförderung, eine Abteilung des Jugendamts der Stadt Nürnberg, bearbeitet Anträge auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG für Ausbildungen an Schulen und Aufstiegsfortbildungsförderung nach dem AFBG (Meister-BAföG) für Fortbildungsmaßnahmen, an denen Personen teilnehmen, die in Nürnberg wohnen. Sie finden Im Internet Informationen und die Anträge zum Download.

Kontakt

Amt für Ausbildungsförderung

Sandstraße 22 - 24

90443 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-34 76

Telefax 09 11 / 2 31-55 70

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:


Informationen und Antragsformulare zum Download

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