Einkommensteuer
In der Rangfolge der wichtigsten Einnahmequellen steht die Einkommensteuer an zweiter Stelle hinter der Gewerbesteuer. Sie wird nicht direkt erhoben, sondern fließt den Gemeinden anteilig nach den Maßgaben des Gemeindefinanzreformgesetzes (GFRG) zu. Derzeit erhalten die Kommunen 15 Prozent der Lohn- und Einkommensteuer, der Rest fällt Bund und Ländern je zur Hälfte zu.Dabei gilt: je höher das von den Steuerpflichtigen entrichtete Einkommensteueraufkommen, desto höher die Beteiligungsquote für die Gemeinden. Allerdings wurde hier vom Gesetzgeber bei einem zu versteuernden Einkommen von 30 000 Euro jährlich bei Ledigen und 60 000 Euro bei Verheirateten eine sogenannte Kappungsgrenze eingeführt. Diese Regelung soll verhindern, dass Gemeinden, insbesondere im Umland von Großstädten, mit einem hohen Anteil gut verdienender Bürgerinnen und Bürger überproportional hohe Einkommensteueranteile erhalten.