Förderung ehrenamtlicher Hospizarbeit

Zweck der Förderung ist es, durch Zuschüsse die Betreuung Schwerstkranker und Sterbender durch freiwillige Hospizhelfer weiter auszubauen.

Die enge Anlehnung an das Verfahren des Freistaats erübrigt die aufwendige Entwicklung eigener Richtlinien; die Einrichtungen können mit einem Antrag und einem Nachweis zweimal Förderung erhalten. Darüber hinaus halten sich die zusätzlich zu den Kosten für die Zuschüsse entstehenden Verwaltungskosten in vertretbaren Grenzen.

Förderfähig sind Vorsorgemaßnahmen und Auslagenersatz für die oben genannten freiwilligen Helferinnen und Helfer.

Zuwendungsempfänger können gemeinnützig tätige Hospizvereine, Verbände der Wohlfahrtspflege und ihnen angeschlossene Organisationen sowie freigemeinnützige Stiftungen sein, die Hospizarbeit anbieten.

Anträge werden gleichzeitig bei der Bayerischen Stiftung Hospiz und dem Seniorenamt gestellt - spätestens bis zum 01. März eines Jahres.

Die Antragsformulare erhalten Sie hier:

Bayerische Stiftung Hospiz

Hegelstr. 2

95447 Bayreuth

Die Bewilligung der Fördermittel erfolgt durch Bescheid.
Mit dem Bescheid des Freistaates können die städtischen Fördermittel formlos beim Seniorenamt abgerufen werden.

Verwendungsnachweise und Sachberichte werden bis zum 01. Juni des Folgejahres ebenfalls bei der Bayerischen Stiftung Hospiz und dem Seniorenamt eingereicht.
Durch Auflagen und Bedingungen im Bewilligungsbescheid wird die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel sichergestellt.

Nicht der Zweckbestimmung entsprechend verwendete Fördermittel sind zurückzuzahlen. Für die Rücknahme und den Widerruf der Bewilligungsbescheide sowie die Rückforderung der Fördermittel gelten die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG).

Ihre Ansprechpartnerin: Diana Zimmermann

Referat für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-55 01

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