Förderung von Seniorenclubs und Seniorentagesstätten

Das Seniorenamt fördert Seniorenclubs und Seniorentagesstätten zur Förderung der Teilhabe älterer Bürgerinnen und Bürger am sozialen und kulturellen Leben der Stadt Nürnberg.

Dabei werden zwei Arten von Einrichtungen unterschieden:

1. Seniorenclubs und Seniorentagesstätten, die im Rahmen so genannter Trägerbudgets gefördert werden.

Dies sind quartiersbezogen ausgerichtete Einrichtungen und Vereine, die unter dem Dach von Wohlfahrtsverbänden bzw. Konfessionsgemeinschaften organisiert sind.

Achtung:

Seniorenclubs und -tagesstätten, die im Rahmen von Trägerbudgets gefördert werden, können keine Förderanträge beim Seniorenamt stellen!

Die Förderung einzelner Einrichtungen aus diesem Bereich obliegt den jeweils zuständigen Trägern bzw. Dachverbänden, die vom Seniorenamt jeweils ein Trägerbudget erhalten, das auch für die Förderung ihrer Seniorenclubs und Seniorentagesstätten verwendet werden soll.

2. Seniorenclubs und -vereinigungen,

die keinem Wohlfahrtsverband (und keiner Konfessionsgemeinschaft) zugeordnet werden können und in ihrem Wirkungskreis stadtweit ausgerichtet sind.

Dies sind insbesondere Seniorenclubs und –vereinigungen aus betrieblichen, gewerkschaftlichen, sportlichen und sozial-kulturellen Verbindungen.

Hinweis:

Diese Einrichtungen können Anträge auf Förderung beim Seniorenamt stellen.

Weitere Fördervoraussetzungen bzw. Anerkennungsmerkmale sind:

  • Durchschnittliche Besucherzahl mindestens 15 Personen je Öffnungstag/ Treffen
  • Mindestens 10 regelmäßige Öffnungstage/ Treffen pro Jahr
  • Kreis der Teilnehmenden 55 Jahre und älter
  • Möglichst breit gefächertes Angebot zur Kommunikation, Prävention und sozialen Teilhabe

Die Antragsfrist endet jeweils zum 01. April des laufenden Jahres.

Ihre Ansprechpartnerin:

Manuela Pagonis

Telefon 09 11 / 2 31-65 55

Telefax 09 11 / 2 31-67 12

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Formulare und Richtlinien

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