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Sperrmüll
Abfall, der für die Restabfallbehälter zu groß und zu schwer ist, gilt als Sperrmüll.
Was gehört zum Sperrmüll ?
Zum Beispiel:
- Bettgestelle, Sofas, Liegen, Matratzen
- Fahrräder, Kinderwagen
- Kisten, Koffer
- Kommoden, Schreibtische, Sessel, Regale, Schränke, Stühle, Tische
- Kühlschränke, Gefrierschränke, Öfen, Herde, Waschmaschinen, Schleudern
- Fernseher, Radios
- Elektro- und Elektronikgeräte, zum Beispiel Toaster, Mixer, Rasierer, elektrische Werkzeuge (bitte immer vom übrigen Sperrmüll getrennt bereitstellen)
Kein Sperrmüll
sind zum Beispiel:
- Problemabfälle aus Haushalten (zum Beispiel Batterien, Haushaltschemikalien, Farben, Lacke), die bei der mobilen Schadstoffsammelstelle abzugeben sind, sind Problemabfall.
- Abfälle, die bei Bau-, Umbau- oder Reparaturarbeiten anfallen (zum Beispiel Waschbecken, WC-Schüsseln, Mauer-, Betonstücke, Putz, Steine, Erde, Sand), können, soweit es sich um Kleinmengen (bis zu 100 Liter) handelt, zu den Nürnberger Wertstoffhöfen oder zur Reststoffdeponie gebracht werden.
- Fenster und Türen aus Holz können bis zu maximal drei Stück bei den Nürnberger Wertstoffhöfen abgegeben werden.
- PKW-Altreifen können Sie beim Neukauf von Reifen beim Händler abgeben bzw. bei den Wertstoffhöfen (maximal zehn Stück) abliefern.
- Sperrige Abfälle aus Gewerbebetrieben, die an die städtische Müllabfuhr angeschlossen sind, wenn sie nicht im Einzelfall nach Art, Größe, Umfang und Gewicht dem Sperrgut aus Haushalten entsprechen.
- Normaler Hausabfall (zum Beispiel Tapeten).
- Verkaufsverpackungen mit dem Grünen Punkt, siehe Gelber Sack.
- Säcke, Kartons, Kisten mit Kleinteilen.
Bitte stellen Sie ihren Sperrmüll der zur Wiederverwendung oder Verwertung genutzt werden kann, gesondert bereit.
Wohin mit dem Sperrmüll?
Sie können Ihren Sperrmüll zu einem der Nürnberger Wertstoffhöfe bringen oder Sie beantragen die Sperrmüllabfuhr auf Abruf. Dann holen wir den Sperrmüll auch bei Ihnen zu Hause ab. Die Abholung ist einmal jährlich kostenlos.
Fragen zur Sperrmüll-Abholung (den Online-Antrag finden Sie weiter unten auf dieser Seite)
Telefon: 0911 / 231 - 25 93
Telefax: 0911 / 231 - 47 17
Wenn Sie im Bereich der Bürgerämter Ost, Süd oder Nord wohnen, können Sie Ihren Abholantrag selbstverständlich in Ihrem Bürgeramt einreichen.
Online-Antrag
Sie können die Sperrmüll-Abholung auch online beantragen
Was beim Sperrmüll-Antrag zu beachten ist
Melden Sie Ihren Sperrmüllauftrag schriftlich per Post, per Fax oder per E-Mail an. Geben Sie immer Art und Menge des Sperrmülls an. Bitte haben Sie Verständnis, dass nur angemeldeter Sperrmüll mitgenommen werden kann. Schreiben Sie vor der Anmeldung genau auf, was abgeholt werden soll (Kapazität der Fahrzeuge ist begrenzt). Stellen Sie Haushaltskleingeräte (zum Beispiel Toaster, Mixer und ähnliches) in einer Kiste gesondert bereit.
Einige Tage nach dem Anruf bekommen Sie den Abholtermin schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Bitte beachten Sie: Die durchschnittliche Wartezeit bis zur Abholung kann 2-4 Wochen betragen.
Bitte stellen Sie nur die angemeldeten Gegenstände am Abholtag bis spätestens 7 Uhr ebenerdig (zum Beispiel Hof, Garten, Garagen) auf dem Grundstück bereit. Nicht angemeldete oder von unberechtigten Dritten dazugestellte Gegenstände werden nicht mitgenommen. Sperrmüll darf nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen(zum Beispiel Gehweg oder Straßenrand) bereitgestellt werden.
Zerlegen Sie die Gegenstände so, dass sie von zwei Mitarbeitern ohne Hilfsmittel getragen werden können. Bitte trennen Sie Ihren Sperrmüll in brennbar und nicht brennbar. Vermischter Sperrmüll kann nicht mitgenommen werden.
Achtung! Wir benötigen am Abholtag auf unserem Abholauftrag entweder Ihre Unterschrift oder die einer Person Ihrer Wahl.
Tipp
Gemeinschaftsaufträge für mehrere Mietparteien erleichtern die Arbeit unseres Ladepersonals. Abweichende Regelungen können im Einzelfall vereinbart werden.
Kurzfristige Haushaltsauflösung bei Sterbefall
Wenn durch einen Sterbefall eine kurzfristige Haushaltsauflösung nötig ist und die Terminzuteilung der Sperrmüllabfuhr nicht abgewartet werden kann, dürfen Angehörige unter Vorlage der Original-Sterbeurkunde den Sperrmüll der Haushaltsauflösung – nach vorheriger telefonischer Anmeldung – kostenlos selbst in der Müllverbrennungsanlage entsorgen.
Kontakt
Telefon: 0911 / 231 - 78 00
Weitere Informationen:
Infos über Sperrmüll gibt es auch in einem Faltblatt, das Sie an allen Wertstoffhöfen und über die Abfallberatung erhalten. Beachten Sie auch die Nürnberger Tausch- und Verschenkbörse.
Abfallberatung
Telefon: 0911 / 231 - 40 33
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