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Gurt- und Helmbefreiung   

Personen, bei denen sich aus ärztlicher Sicht beim Anlegen eines Sicherheitsgurtes und beim Tragen eines Schutzhelmes Gefahren ergeben können, haben die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

Die in Betracht gezogene Gesundheitsgefährdung muss allerdings schwerwiegender sein als die Gefahren, die bei einem Verkehrsunfall ohne den Schutz des Gurtes bzw. des Helmes eintreten könnten. Dies ist selten der Fall und muss von einem Facharzt bescheinigt werden.

Die Daten der Antragsteller werden grundsätzlich an das Ordnungsamt übermittelt, das gegebenenfalls eine Fahrtauglichkeitsüberprüfung durchführt. Die Ausnahmegenehmigung für die Gurt- oder Helmbefreiung ist stets mitzuführen und wird für maximal drei Jahre erteilt.

Antragstellung

Das Antragformular muss von Antragsteller und Facharzt ausgefüllt und vom Antragsteller persönlich unter Vorlage des Personalausweises eingereicht werden. Bei Vorliegen aller Unterlagen und nach Einzahlung der Gebühr wird die Ausnahmegenehmigung in der Regel sofort ausgestellt und kann gleich mitgenommen werden.

Gebühren

Der Antrag ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 15 Euro für ein Jahr, 20 Euro für zwei Jahre und 25 Euro für drei Jahre.

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Straßen- und Verkehrsrecht

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Telefon: 0911 / 231 - 14614

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Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.30 Uhr, zusätzlich sind am Nachmittag Termine nach individueller Vereinbarung möglich.

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  •  Titelbild: © Ralf Schedlbauer, Birgit Fuder