Für folgende Einzelfälle können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden:
Parken in Haltverbotsregelungen, auf bewirtschafteten Parkplätzen (Parkschein, Bewohnerparkplatz) oder in Fußgängerzonen
Das Antragsformular können Sie beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum erhalten oder auf dieser Seite herunterladen.
Für die Ausnahmegenehmigung fallen die folgenden Gebühren an:
Schlüssel zum Öffnen von Sperrpfosten ("Dreikantschlüssel") erhalten Sie ebenfalls beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum.
In Gebieten mit hoher Parkdichte stehen für die Anlieferung von Möbeln oder für einen Privatumzug häufig kaum Möglichkeiten zum Be- oder Entladen bereit. Folgende Lösungen bieten sich an:
Das Reservieren von Parkplätzen mit Gegenständen ist nicht gestattet; dies gilt auch für das Freihalten von Parkplätzen durch Personen, die andere am Einparken hindern.
Die beste Möglichkeit, Parkraum zu sichern, ist das Aufstellen beweglicher Haltverbote. Auf Antrag der Privatperson, die umzieht oder der von ihr beauftragten Umzugsfirma kann die Stadt Nürnberg die Aufstellung beweglicher Haltverbote anordnen. Diese werden vier Tage vor dem Umzug aufgestellt und sind am Tag des Umzugs gültig. Während des auf einem Zusatzschild angegebenen Zeitraums gilt für alle Verkehrsteilnehmer ein absolutes Haltverbot. Das Umzugsfahrzeug oder auch mehrere Fahrzeuge erhalten eine Ausnahmegenehmigung zum Be- und Entladen in diesem Haltverbot. Parken unberechtigte Fahrzeuge im Bereich der Haltverbote, können diese von der Polizei abgeschleppt werden.
Gebühren für das Aufstellen der Haltverbote:
Dazu kommen die Kosten für das Aufstellen der Schilder (Ausführung durch die Stadt Nürnberg bzw. eine von ihr beauftragte Fachfirma). Bei Privatumzügen mit einem Lkw sind dies in der Regel 100 bis 150 Euro.
Zusätzlich muss auch noch eine Ausnahmegenhmigung erstellt werden, damit der Umzugswagen legal im Haltverbot stehen darf. Auch hierfür werden Gebühren erhoben (siehe oben).