Servicebetrieb Öffentlicher Raum

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Umzug   

Ausnahmegenehmigungen

Für folgende Einzelfälle können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden:

Be- und Entladen bei dringenden Anlieferungen oder Umzügen

  • im absoluten Haltverbot; die Rettungswege müssen weiterhin frei zugänglich sein
  • in Fußgängerzonen außerhalb der Lieferzeit

Parken in Haltverbotsregelungen, auf bewirtschafteten Parkplätzen (Parkschein, Bewohnerparkplatz) oder in Fußgängerzonen

  • bei Umzügen mit Außenaufzug
  • bei Umbauarbeiten und Reparaturen, für die ein Werkstattwagen mit fest eingebautem Arbeitsgerät eingesetzt wird

Ausnahmegenehmigungen werden nicht erteilt, wenn

  • eine Lieferung in der Fußgängerzone auch innerhalb der Lieferzeiten abgewickelt werden kann
  • Gründe der Sicherheit und Ordnung vorliegen (zum Beispiel Lieferungen in den Fußgängerzonen außerhalb der Lieferzeiten während des Christkindlesmarktes, Blockierung der Fahrbahn bei Be-und Entladen im Haltverbot)
  • in zumutbarer Nähe bereits eine Liefermöglichkeit besteht, zum Beispiel ein eingeschränktes Haltverbot
  • die Genehmigung nur zu Zwecken der Zeitersparnis beantragt wird (zum Beispiel Durchfahren von Sperrstellen zur Abkürzung, Parken in Haltverboten, um die Suche nach dem nächsten freien Parkplatz zu vermeiden)

Antragstellung

Das Antragsformular können Sie beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum erhalten oder auf dieser Seite herunterladen.

Externer Link

Antrag Ausnahmegenehmigung Umzug in unserem Formularangebot

Gebühren

Für die Ausnahmegenehmigung fallen die folgenden Gebühren an:

  • Ausnahmegenehmigung pro Fahrzeug für einen Tag: 18 Euro
  • in Fußgängerzonen 21 Euro; jeder weitere Tag 3 Euro
  • Ausnahmegenehmigung über 20 Tage 78 Euro
  • Jahresgenehmigung 100 Euro
  • Jahresgenehmigung Fußgängerzonen 130 Euro
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Öffnen von Sperrpfosten

Schlüssel zum Öffnen von Sperrpfosten ("Dreikantschlüssel") erhalten Sie ebenfalls beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum.

Aufstellen beweglicher Haltverbote

In Gebieten mit hoher Parkdichte stehen für die Anlieferung von Möbeln oder für einen Privatumzug häufig kaum Möglichkeiten zum Be- oder Entladen bereit. Folgende Lösungen bieten sich an:

  • Fragen Sie Ihre Nachbarn, ob diese bereit wären, Ihren Wagen an anderer Stelle zu parken.
  • Stellen Sie Ihren Wagen oder die Fahrzeuge von Bekannten bereits am Abend zuvor auf dem gewünschten Parkplatz ab. Da der Wechsel Pkw - Lkw grundsätzlich erlaubt ist, kann der Umzugswagen am nächsten Tag den von Ihrem Wagen frei gehaltenen Platz einnehmen.

Das Reservieren von Parkplätzen mit Gegenständen ist nicht gestattet; dies gilt auch für das Freihalten von Parkplätzen durch Personen, die andere am Einparken hindern.

Die beste Möglichkeit, Parkraum zu sichern, ist das Aufstellen beweglicher Haltverbote. Auf Antrag der Privatperson, die umzieht oder der von ihr beauftragten Umzugsfirma kann die Stadt Nürnberg die Aufstellung beweglicher Haltverbote anordnen. Diese werden vier Tage vor dem Umzug aufgestellt und sind am Tag des Umzugs gültig. Während des auf einem Zusatzschild angegebenen Zeitraums gilt für alle Verkehrsteilnehmer ein absolutes Haltverbot. Das Umzugsfahrzeug oder auch mehrere Fahrzeuge erhalten eine Ausnahmegenehmigung zum Be- und Entladen in diesem Haltverbot. Parken unberechtigte Fahrzeuge im Bereich der Haltverbote, können diese von der Polizei abgeschleppt werden.

Gebühren

Gebühren für das Aufstellen der Haltverbote:

  • 1 Tag 20 Euro
  • 2 Tage 25 Euro
  • 3 Tage 30 Euro
  • 4 Tage 35 Euro

Dazu kommen die Kosten für das Aufstellen der Schilder (Ausführung durch die Stadt Nürnberg bzw. eine von ihr beauftragte Fachfirma). Bei Privatumzügen mit einem Lkw sind dies in der Regel 100 bis 150 Euro.
Zusätzlich muss auch noch eine Ausnahmegenhmigung erstellt werden, damit der Umzugswagen legal im Haltverbot stehen darf. Auch hierfür werden Gebühren erhoben (siehe oben).

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Straßen- und Verkehrsrecht

Bauhof 2

Zi. 106 / EG

90402 Nürnberg

Telefon: 0911 / 231 - 14684 oder - 14614

Telefax: 0911 / 231 - 76 64

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

 

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.30 Uhr, zusätzlich sind am Nachmittag Termine nach individueller Vereinbarung möglich.

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  • Bildquellen:
  •  Titelbild: © Ralf Schedlbauer / Stadt Nürnberg