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Auskünfte aus dem Baugenehmigungsverfahren (Expertenauskunft)

Speziell befugten Personen (z. B. des staatlichen Vermessungsamtes, des Zentralfinanzamtes und besondere Sachverständige) kann im Rahmen der Expertenauskunft für einzelne Vorhaben die Einsicht in die elektronischen Bauakte gewährt werden.
Der Zugang ist schriftlich unter genauer Angabe einer datenschutzrechtlichen Befugnisnorm, der konkreten Aufgaben und der einzelnen Personen bei der Bauordnungsbehörde zu beantragen.

Bei baurechtlichen Fragen
Bauordnungsbehörde

Bauhof 5

90402 Nürnberg


Postanschrift:
Stadt Nürnberg, Bauordnungsbehörde, Johannesgasse 3, 90402 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-30 00

Telefax 09 11 / 2 31-30 10

Bei IT-Fragen zur elektronischen Bauakte
Bauordnungsbehörde, BoB/DV

Bauhof 5

90402 Nürnberg


Postanschrift:
Stadt Nürnberg, Bauordnungsbehörde, Johannesgasse 3, 90402 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-51 28

Telefax 09 11 / 2 31-43 33

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:


Öffnungszeiten:

nach Terminvereinbarung!


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