externe Fachstellenbeteiligung

Im Rahmen der Fachstellenbeteiligung können auch nichtstädtische Träger öffentlicher Belange ihre nach Art. 54 und 65 der Bayerischen Bauordnung benötigte Stellungnahme zu einem Baugenehmigungsvorhaben hier elektronisch bearbeiten und abgeben.

Zugangsberechtigung

Zugang zur elektronischen Bauakte können nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Trägern öffentlicher Belange erhalten, die im Rahmen des jeweiligen konkreten Einzelfalles gemäß Art. 54 und 65 der Bayerischen Bauordnung zu beteiligen sind.
Der Zugang ist schriftlich unter genauer Angabe der Aufgaben und der Personen bei der Bauordnungsbehörde zu beantragen.

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