Allgemeine Beratungszeiten
Allgemeine Auskünfte
Aufgrund der aktuellen Situation werden Auskünfte vorrangig telefonisch, per E-Mail oder schriftlich erteilt. Die Information der Bürgerinnen und Bürger in Bauangelegenheiten in dieser Weise wurde in den letzten Wochen bereits gut angenommen und hat sich bewährt.
Eine telefonische Erreichbarkeit der Dienststellen ist montags von 8.30 bis 15.30 Uhr sowie mittwochs und freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr unter den Telefonnummern
• 09 11 / 231-30 00 Bauordnungsbehörde und
• 09 11 / 231-30 04 Stadtplanungsamt
gegeben.
Nutzen Sie bitte an erster Stelle die Fragen und Antworten (FAQs) auf unserer Homepage oder das Kontaktformular:
Bauanträge und weitere Informationen
Bauanträge schicken Sie bitte ausschließlich per Post an die
• Bauordnungsbehörde, Johannesgasse 3, 90402 Nürnberg.
Eine persönliche Abgabe der Unterlagen ist nicht möglich!
Die Einsichtnahme in ausliegende Bauleitplanverfahren ist im Stadtplanungsamt über Zi. 106 (Vorraum), 1.Stock, weiterhin möglich. Die Zugänglichkeit über den Dienststelleneingang Lorenzer Str. 30 (Durchgang) ist gewährleistet.
Unabhängig davon besteht die Möglichkeit die Bebauungspläne im Internet einzusehen und auszudrucken:
Lagepläne, Bodenrichtwertauskünfte und -karten sowie Grundstücksmarktberichte können schriftlich bzw. per Mail bestellt werden. Die erforderlichen Unterlagen dazu finden Sie auf der Internetseite:
persönliche Terminvereinbarung
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung sind persönliche Vorsprachen zu konkreten Planungen möglich. Diese werden jedoch zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Beschäftigten auf das Notwendigste beschränkt.
Zur Vorbereitung einer Terminvereinbarung sollen per Post oder Mail die gewünschten Besprechungspunkte genannt werden. Hierzu ist die Vorlage von Unterlagen (in der Regel Lageplan, vorhandene Baupläne, Skizzen, etc.) erforderlich.
Es erfolgt dann die interne Klärung, ob eine Terminvereinbarung notwendig ist oder die Angelegenheit per Mail bzw. Telefon geklärt werden kann. Die Termine werden grundsätzlich analog zu den u. a. Zeiten der telefonischen Erreichbarkeit vereinbart und nach Möglichkeit auf maximal 15 Minuten begrenzt. Es sollen nicht mehr Personen als unbedingt erforderlich teilnehmen.
Allgemeiner Hinweis
An den gesetzlichen Feiertagen in Bayern sowie am 24.12. und. 31.12. eines jeden Jahres ist die Bauordnungsbehörde geschlossen.
Allgemeine Beratungszeiten
Beratung Bauordnungsrecht und zentrale Antragsannahme
Montag
telefonisch: 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr
persönlich: nur nach Terminvereinbarung!
Mittwoch
telefonisch: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
persönlich: nur nach Terminvereinbarung!
Freitag
telefonisch: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
persönlich: nur nach Terminvereinbarung!
Beratungszeiten für den Denkmalschutz
Montag
telefonisch: 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag
telefonisch: 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr
oder
nach Vereinbarung
Bauordnungsbehörde
Bauhof 5
90402 Nürnberg
Postanschrift:
Stadt Nürnberg, Bauordnungsbehörde, Johannesgasse 3, 90402 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-30 00
Telefax 09 11 / 2 31-30 10
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:
KontaktformularDenkmalschutz
Telefon 09 11 / 2 31-30 12
Telefax 09 11 / 2 31-30 10
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:
KontaktformularHinweis zur telefonischen Beratung
Eine telefonische Beratung außerhalb der oben genannten Öffnungszeiten ist nicht möglich!