Beschreibung
Soll Ihr fabrikneues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr zugelassen werden, müssen Sie es bei Ihrer Zulassungsbehörde anmelden.
Sie können den Neuwagen online oder vor Ort zulassen. Für die Vor-Ort-Zulassung vereinbaren Sie bitte online einen Termin. Der Antrag kann bei einem Vor-Ort-Besuch auch durch eine bevollmächtigte Person gestellt werden.
Ein online zugelassenes Fahrzeug ohne Stempelplaketten oder Plakettenträger darf bis zum Erhalt der Stempelplaketten und Plakettenträger, längstens jedoch für zehn Tage, am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Die 10-Tages-Frist beginnt mit Abruf des automatisierten Zulassungsnachweis.
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Bankverbindung (IBAN) / SEPA-Lastschriftmandat der Halterin oder des Halters für die Kfz-Steuer
Beim Online-Antrag
- Online-Identifizierung als Privatperson über BundID-Nutzerkonto (-> zur Einrichtung der BundID vgl. Erklärvideo)
- Online-Identifizierung als Unternehmen über „Mein Unternehmenskonto“ mit ELSTER-Zertifikat
Vor Ort:
- amtliche/s Ausweisdokument/e mit aktuellen Daten (z. B. Name und Adresse) und Unterschrift oder eine beglaubigte Kopie. Falls Sie ein Ausweisdokument ohne Unterschrift besitzen, ist ein weiteres amtliches Dokument mit Unterschrift z. B. Führerschein notwendig.
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung / Certificate of Conformity (CoC)
bei Vertretung durch eine andere Person:
- Formblatt Vollmacht oder Notarvollmacht
- amtliche/s Ausweisdokument/e des Vollmachtgebers im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
- amtliche/s Ausweisdokument/e des Bevollmächtigten im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
bei Firmen- und Vereinsfahrzeugen zusätzlich:
- Vollmacht zur Vertretung unterschrieben von einer zeichnungsberechtigten Person sowie einen Nachweis zum Gewerbe/Verein (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Vereinsregisterauszug)
Bei Zulassung auf Minderjährige
- Zusätzliche Unterlagen werden bei einer Zulassung auf Minderjährige notwendig: Zulassung auf Minderjährige
- Für eine Online-Zulassung benötigen Sie ein Ausweisdokument mit aktuellen Daten (z. B. Name und Adresse).
- Ihr Fahrzeug oder Anhänger ist ein Neufahrzeug, das erstmalig für den Straßenverkehr zugelassen werden soll.
- Sie haben Ihre Hauptwohnung oder den Betriebs- bzw. Vereinssitz in Nürnberg.
Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, kann Ihr Fahrzeug unmittelbar vor Ort zugelassen werden. Bei einem Online-Antrag ist der Zulassungsbescheid und der vorläufige Zulassungsnachweis sofort online verfügbar. Die Zulassungsbehörde sendet Ihnen innerhalb von sechs Arbeitstagen die Dokumente per Post zu.
Online:
Neu- oder Erstzulassung 12,80 Euro
Vor Ort:
Neu- oder Erstzulassung ab 29,90 Euro
Wunschkennzeichen 10,20 Euro
Reservierung des Wunschkennzeichens 2,60 Euro
Für die Übermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt kann zusätzlich eine Gebühr von 0,60 bis 2,60 Euro anfallen.
