Migrations- und Asylpolitik

Der russische Angriffskrieg in der Ukraine, Umweltkatastrophen und zahlreiche Konflikte sorgen erneut dafür, dass unzählige Menschen aus ihrer Heimat flüchten und in Europa Zuflucht vor Gewalt und Zerstörung suchen. Dies stellt die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten vor große Herausforderungen.

Das EUROPE DIRECT Nürnberg informiert hier zur gemeinsamen europäischen Migrations- und Asylpolitik. Darüber hinaus werden praktische Informationen zur Flüchtlingshilfe in Nürnberg zur Verfügung gestellt.

Mitarbeiter der EUAA in einem Aufnahmelager


Entwicklungen in der europäischen Migrations- und Asylpolitik

Seit den 1990ern regelt das sogenannte Dublin-Abkommen, beziehungsweise seit 2003 die Dublin-Verordnung, das Aufenthaltsrecht in der EU. Es besagt, dass Asylsuchende in dem EU-Mitgliedstaat, den sie als erstes betreten, ein Asylverfahren durchlaufen müssen. Diese Regelung gilt bis heute. Südliche Mitgliedstaaten mit einer EU-Außengrenze sind daher mit der Aufnahme einer Großzahl an Geflüchteten sowie der Abwicklung derer Asylverfahren konfrontiert. Mit der Dublin-Reform (2016) sollte diese Aufgabe auf alle Mitgliedstaaten verteilt werden. Eine Einigung wurde in der Vergangenheit jedoch nicht erzielt.

Die Europäische Kommission hat daher im September 2020 ein neues Migrations- und Asylpaket vorgeschlagen, das der Neuausrichtung und Modernisierung der europäischen Migrations- und Asylpolitik dient. Das Paket besteht aus mehreren Legislativvorschlägen. Kerninhalte sind bessere und schnellere Verfahren in einem gemeinsamen europäischen Migrationsmanagement und die Schaffung eines Gleichgewichts in der Aufteilung und Verantwortlichkeit für die Geflüchteten. Ein weiterer Teil des Gesetzespakets ist ein integriertes europäisches Grenzmanagement. Damit sollen die EU-Außengrenzen besser geschützt und der Schengen-Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen gewährleistet werden. Es sollen legale Migrationswege entwickelt, Geflüchtete besser integriert und Partnerschaften mit Herkunfts- und Transitländern vertieft werden.

Teile des Pakets der Europäischen Kommission zur Reform des europäischen Asylsystems befinden sich derzeit weiterhin im Gesetzgebungsprozess. Zuletzt legte im Juni 2023 der Rat der EU seine Position zu wichtigen Bestandteilen des Gesetzespakets fest. Dies sind unter anderem die Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement, sie würde das Dublin-System ersetzen und einen Solidaritätsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten einführen und die Asylverfahrensordnung, welche ein gemeinsames Asylverfahren schaffen würde. Nun muss eine Einigung zwischen Rat und Europäischem Parlament erzielt werden.

Neben andauernden Verhandlungen zum Asyl- und Migrationspakets werden weitere Legislativvorschläge, wie zur Schaffung eines neuen EU-Neuansiedlungsrahmens, diskutiert. Darüber hinaus wurden Reformelemente bereits umgesetzt. Im Januar 2022 nahm die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) ihre Arbeit auf und ersetzt das ehemalige Europäische Unterstützungsbüro für Asylanfragen (EASO). Mit der Aufwertung zur Agentur können die Mitgliedstaaten fortan besser technisch und operativ unterstützt werden. Anträge auf internationalen Schutz können beispielsweise einheitlicher geprüft werden.


Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine

Seit Februar 2022 ist die Europäische Union Ziel vieler Menschen aus der Ukraine, die aufgrund des russischen Angriffskriegs aus ihrer Heimat fliehen. Für Geflüchtete aus der Ukraine hat die Europäische Union am 4. März 2022 ein gesondertes, schnelleres Verfahren zum Flüchtlingsschutz eingesetzt. Die Massenzustrom-Richtlinie bietet ukrainischen Geflüchteten in der gesamten Europäischen Union unbürokratischen Schutz, eine Arbeitserlaubnis und ermöglicht den sofortigen Zugang zu Sprachkursen. Bis Januar 2023 erhielten bereits über vier Millionen ukrainische Geflüchtete vorübergehenden Schutz in der Europäischen Union. Unter den vorübergehenden Schutz für Geflüchtete fallen folgende Maßnahmen:

• Aufenthaltsrecht
• Zugang zum Arbeitsmarkt
• Zugang zu Wohnraum
• Sozialhilfe
• medizinische Hilfe

Der Schutz wird mindestens bis 4. März 2024 gewährt, kann danach aber noch einmal verlängert werden. Mit dieser vorübergehenden Regelung soll der Druck auf die nationalen Asylsysteme verringert werden. Außerdem unterstützt die Europäische Union die Mitgliedstaaten bei der Aufnahme geflüchteter Menschen mit finanziellen und technischen Mitteln und beim Grenzmanagement.


Was tut die Stadt Nürnberg?

Die beim Sozialamt der Stadt Nürnberg eingerichtete Fachstelle für Flüchtlinge ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Thema Migration und Asyl. Ein Leitfaden zum Ankommen in Nürnberg mit allen hilfreichen Kontakten und Informationen zu Aufenthalt, Unterkunft, Kinderbetreuung und vielem mehr finden Sie auf deren Website. Dort finden Sie ebenfalls Informationen, wenn Sie in Nürnberg selbst Geflüchtete unterstützen möchten, ob mit ehrenamtlicher Tätigkeit oder Sachspenden.


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