Der Nürnberger Integrationsrat hat in der Regel 30 Mitglieder und wird alle sechs Jahre in einer Persönlichkeitswahl gewählt (zuletzt am 9. Oktober 2022). Die 30 zu vergebenden Mandate verteilen sich auf vier Gruppen, die sich an den Herkunftsregionen der Menschen orientieren und etwa dem Anteil der jeweiligen Gruppe an der Nürnberger Gesamtbevölkerung entsprechen. Die genaue Aufteilung der Sitze sieht so aus:
Gruppe "Europäische Union": 8 Sitze
Gruppe "Europa ohne EU": 9 Sitze
Gruppe "Afrika, Amerika, Asien, Ozeanien": 8 Sitze
Gruppe "Aussiedler/innen": 5 Sitze
Innerhalb der einzelnen Gruppen werden die Sitze nicht einfach an die Personen mit den meisten Stimmen vergeben, sondern es müssen einige Zusatzbedingungen erfüllt werden. Z.B. müssen in der Gruppe „Europäische Union“ Menschen aus mindestens fünf verschiedenen Bezugsländern vertreten sein. Die genauen Bedingungen für jede Gruppe sind in der Anlage zur Integrationsratssatzung verankert: