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Integrationsrat Nürnberg

Gewährung von Zuschüssen für Förder- und Deutschkurse

Junge Lehrkraft schreibt etwas mit Kreide an eine Tafel in einem Klassenzimmer. © Andrea Obzerova / AdobeStock

Welche Kurse können bezuschusst werden?

Der Integrationsrat vergibt Mittel für die Förderung der sprachlichen und schulischen Integration. Förderfähig sind niederschwellige und zielgruppenspezifische Kurse für Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache und Integrationsmaßnahmen für Erwachsene sowie Förderkurse für Kinder und Jugendliche. Es werden nur Maßnahmen im Bereich des Stadtgebiets von Nürnberg gefördert. Der Umfang der Förderung bezieht sich lediglich auf das Honorar der Lehrkräfte. Sachkosten wie z. B. für Unterrichtsmaterial oder Raummiete können nicht bezuschusst werden.

    Was muss bei der Antragstellung beachtet werden?

    Für alle Förderbereiche gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen der Stadt Nürnberg für Zuwendungen. Diese wurden durch die Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für Förder- und Deutschkurse vom Integrationsrat ergänzt. Hier finden Sie alle Voraussetzungen und Details zur Antragsstellung.

    Wandkalender © Andreas Hermsdorf / pixelio.de

    Wann können Anträge gestellt werden (Fristen)?

    Die Stichtage für die Einreichung von Zuschussanträgen sind der 30.11. des Vorjahres für das erste Halbjahr und der 31.05. des laufenden Jahres für das zweite Halbjahr. Das heißt:
    - Fristende für Kurse ab Januar 2026 (1. Halbjahr 2026): 30.11.2025
    - Fristende für Kurse ab Juli 2026 (2. Halbjahr 2026): 31.05.2026

    Bitte beachten Sie zusätzlich, dass Anträge spätestens zwei Wochen vor Beginn des Kurses gestellt werden müssen.

      Wie stellen Sie einen Antrag?

      Für die Antragstellung senden Sie bitte folgende Unterlagen per Post oder per E-Mail an die Geschäftsstelle des Integrationsrates:
      - Formular Antrag "Förderung der schulischen und sprachlichen Integration"
      - Matrix Antrag "Förderung der schulischen und sprachlichen Integation" (inkl. Kurskonzept und Zeitplan)

      Blick in ein leeres Klassenzimmer © pixabay

      Was ist nach Beendigung des Kurses zu tun?

      Für alle bezuschussten Kurse wird nach Beendigung des Kurses ein Verwendungsnachweis angefordert. Hierfür müssen folgende Unterlagen per Post oder per E-Mail an die Geschäftsstelle des Integrationsrates gesendet werden:
      - Formular "Verwendungsnachweis"
      - Anwesenheitsliste der Teilnehmenden
      - Nachweis über die Auszahlung des Honorars an die Lehrkraft (z. B. Rechnung der Lehrkraft, Kontoauszug o. ä.)

      Sie haben Fragen?

      Bürgermeisteramt / Abteilung 3

      Geschäftsstelle des Integrationsrates

      Hans-Sachs-Platz 290403 Nürnberg
      Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/universallink/trip/?destination_lng=11.080114938888412&destination_lat=49.45323701326443&destination_name=N%C3%BCrnberg&destination_name2=Hans-Sachs-Platz+2>

      Silvia Kugler

      Mitarbeiterin der Geschäftsstelle0911/231-3185<tel:09112313185>0911/231-8516<tel:09112318516>E-Mail<mailto:integrationsrat@stadt.nuernberg.de>Website<https://www.integrationsrat-nuernbreg.de>
      Öffnungszeiten:

      Montag, Dienstag, Donnerstag 08:30 - 15:30 Uhr
      Mittwoch und Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

      Weitere Fördermöglichkeiten der Stadt Nürnberg: