Interkulturelle Arbeit
Zuschüsse an Vereine und Gruppen im Bereich der interkulturellen Arbeit
Förderkriterien
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Gefördert werden interkulturelle, öffentliche Aktivitäten von Vereinen und Initiativen mit Migrationshintergrund
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Aktivitäten müssen zweisprachig angelegt sein, wobei einer der Sprachen Deutsch sein muss
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Aktivitäten müssen in Nürnberg stattfinden
Vergabeverfahren
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Antragstellung per Formblatt
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Bei Antragstellung Angaben über Art, Inhalt, Zeitpunkt, Ort, Zielsetzung, vorgesehene Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
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Vorlage von Werbematerialien
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Vorlage der Satzung und des vorjährigen Tätigkeitsberichts
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Darstellung der Gruppe und deren Ziele sowie Angaben zu der Mitgliederstruktur bei nicht-eingetragenen Gruppen
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Alle Anträge werden dem Rat für Integration und Zuwanderung mit einem Vergabevorschlag zur Begutachtung vorgelegt
Finanzielle Ausstattung des Zuschusstopfes
Euro 71.400,-
Abgabeschluss für Antragstellung
Die Anträge sind immer vor der Aktivität, aber spätestens zu den folgenden Stichtagen einzureichen:
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Anträge auf Förderung von Aktivitäten im ersten Halbjahr müssen bis spätestens 15.02. gestellt werden,
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Anträge für das zweite Halbjahr bis 30.06. des jeweiligen Jahres.
Stadt Nürnberg
Amt für Kultur und Freizeit/ Inter-Kultur-Büro
Gewerbemuseumsplatz 1
Zimmer 108
90403 Nürnberg
Frau Walter
Telefon 09 11 / 2 31-38 84
Telefax 09 11 / 2 31-81 66
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:
KontaktformularEs gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen der Stadt Nürnberg für Zuwendungen.
Downloads
- Antragsformular
- Verwendungsnachweis
- Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen für interkulturelle Projekte </imperia/md/nuernbergkultur/dokumente/richtl_ik_projekte_ez_gueltig_ab_2020.pdf> (PDF, 78 KB)
- Allgemeine Nebenbestimmungen der Stadt Nürnberg für Zuwendungen </imperia/md/nuernbergkultur/dokumente/veroeffentlichungen/anlage_1_zuwendungsnebenbestimmungen.pdf> (PDF, 129 KB)