Atelierförderung

Vergaberichtlinien für die kommunale Atelierförderung

Ziel

Die Atelierförderung ist Teil der kommunalen Förderung freier Kulturarbeit. Sie dient einer anteiligen Finanzierung von Ateliers im Bereich der Bildenden Kunst mit dem Ziel, im Stadtgebiet Nürnberg Orte für die Produktion von Kunst zu unterhalten und zu fördern.

Voraussetzungen für eine Förderung

Fördergegenstand

  1. Gefördert werden ausschließlich Ateliers im Stadtgebiet Nürnberg, die als Arbeits- und Produktionsraum genutzt werden. Gefördert werden sowohl angemietete als auch selbst erstellte bzw. gekaufte Ateliers mit noch nicht abgeschlossener Finanzierung.
  2. Neben der personenbezogenen Förderung ist auch eine Infrastrukturförderung möglich: Der Ausbau von Atelier- und Werkstatträumen (z. B. Atelierhäuser) kann mit maximal 20 % der für die Atelierförderung jährlich zur Verfügung stehenden Mittel gefördert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die betreffenden Räumlichkeiten auch dauerhaft als Ateliers und Produktionsstätten zur Verfügung stehen.
  3. In Ausnahmefällen ist auch die Förderung von Atelierraum in einer Wohnung möglich. Bei der Antragstellung ist in diesem Fall anzugeben, wie viel Prozent der Fläche als Wohn- bzw. Atelierraum genutzt werden. Förderfähig sind hier nur die auf den als Atelier genutzten Raum entfallenden, anteiligen Kosten.
  4. Voraussetzungen: Gefördert werden gemäß den Richtlinien nachgewiesene Atelierkosten inklusive Nebenkosten von monatlich mindestens 150 €. Zudem muss die Atelierhaltung für das beantragte Jahr gesichert sein. Die Antragstellenden sind verpflichtet, Änderungen von Wohnsitz und/oder ihres Atelier während des laufenden Verfahrens der Atelierförderung unverzüglich mitzuteilen.

Personenkreis

Gefördert werden Künstlerinnen und Künstler, die ihren Arbeitsschwerpunkt in Nürnberg haben. Bewerben können sich professionelle bildende Künstlerinnen und Künstler, die ihre Tätigkeit hauptberuflich ausüben. Die professionelle künstlerische Tätigkeit wird in der Regel durch eine abgeschlossene künstlerische Ausbildung an einer entsprechenden Akademie, Hochschule oder Fachhochschule nachgewiesen, oder alternativ durch eine Ausstellungstätigkeit, die eine gleichwertige Qualifikation erkennen lässt.

Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbung muss enthalten und sollte bevorzugt in digitaler Form (max. Gesamtumfang 5 MB) eingereicht werden:

  • einen Lebenslauf, der Art und Umfang der künstlerischen Ausbildung und Tätigkeit sowie bisherige Preise und Auszeichnungen umfasst
  • eine Auflistung der bisherigen Ausstellungstätigkeit insbesondere Einzelausstellungen
  • eine Arbeitsmappe mit Abbildungen von aktuellen Werken
  • einen mindestens bis Ende der Förderzeit gültigen Mietvertrag

Die Ausübung einer Nebentätigkeit von bis zu 13 Stunden wöchentlich als Kunsterzieherinnen und Kunsterzieher sowie bis zu 20 Stunden wöchentlich in anderen kunstnahen Berufen ist nicht hinderlich.

Förderdauer

Die Förderung erfolgt jährlich und kann maximal zehn Mal in Anspruch genommen werden.

Das Auswahlverfahren

  1. Auf der Basis von Empfehlungen eines Beratergremiums entscheidet der Kulturausschuss in nichtöffentlicher Sitzung über die Vergabe der Förderungen.
  2. Das Beratergremium zur Atelierförderung setzt sich aus je einem Mitglied folgender Vereinigungen zusammen: Akademie der Bildenden Künste in Nürnberg, Berufsverband Bildender Künstler Nürnberg e. V., Fachgruppe Bildende Künste in Ver.di, GEDOK. Gemeinschaft der Künstlerinnen und Kunstfreunde e.V. Gruppe Franken, Institut für moderne Kunst, Der Kreis e. V.
  3. An der Gremiumssitzung zur Vergabe der Atelierförderung kann je ein Mitglied der im Kultur- ausschuss vertretenen Parteien mit Rede- aber ohne Stimmrecht teilnehmen.
  4. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Atelierförderung. Nach erfolgtem Beschluss werden alle Antragsteller schriftlich benachrichtigt. Vorher können Auskünfte über den Stand der Förderung nicht erteilt werden. Die Ablehnung eines Atelierförderungsantrages muss dem Antragsteller nicht begründet werden.

Antragsverfahren

Es können nur vollständig ausgefüllte Anträge berücksichtigt werden. Die Anträge müssen bis zum veröffentlichten Einreichungstermin, derzeit 30. Juni des Jahres bei der Kunsthalle Nürnberg, Lorenzer Straße 32, 90402 Nürnberg, eingegangen sein. Es entscheidet der Tag des Eingangs bei der Kunsthalle.

Finanzielle Ausstattung des Zuschusstopfes

Euro 27.300,-

Abgabeschluss für Antragstellung

30. Juni des jeweiligen Jahres

Stadt Nürnberg

Kunsthalle Nürnberg, Sekretariat

Lorenzer Straße 32

90402 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-28 53

Telefax 09 11 / 2 31-37 21

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