Kindertheater
Ergänzende Regelungen für den Fördertopf
Die weiteren Regelungen für den Fördertopf "Kindertheater" gelten neben den "Besonderen Förderrichtlinien des Geschäftsbereichs Kultur der Stadt Nürnberg für die Gewährung von Zuwendungen".
Antragsfristen
Die Anträge sind vor Beginn der Realisierung des betreffenden Projektes zu stellen, soweit es sich nicht um eine fortlaufende Förderung handelt.
Bei einer beantragten Förderhöhe von bis zu einschließlich 2.500,- Euro können Anträge bis einschließlich des Jahres gestellt werden, in dem das Vorhaben realisiert werden soll, spätestens jedoch 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bzw. des Projektes.
Bei einer beantragten Förderhöhe von über 2.500,- Euro gelten als Antragsfristen der
15. Januar und der 15. Mai des Jahres, in dem das Vorhaben realisiert werden soll.
Förderkriterien
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Eine allgemeine, institutionelle Trägerförderung erfolgt nicht.
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Es ist keine Förderung der allgemeinen, nicht projektbezogenen Infrastruktur der Projektträger möglich.
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Es werden kulturelle Veranstaltungen bzw. einzelne Kultur-Projekte im Bereich des Kindertheaters (Musik- und Sprechtheater, für bzw. von Kindern und Jugendlichen) gefördert, die im Stadtgebiet von Nürnberg stattfinden.
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Erhalten Antragsteller einen festen Zuschuss der Stadt Nürnberg über eine eigene Kostenstelle, kann eine zusätzliche Förderung auf Grund der Richtlinien nur dann erfolgen, wenn es sich um abgrenzbare Einzelprojekte handelt, die nicht bereits durch ihre institutionellen Zuwendung gefördert werden und somit nicht in den diesbezüglichen Gesamtkosten und Finanzierungsplan enthalten sind.
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Die Veranstaltungen und Programme müssen öffentlich zugänglich sein.
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Die Vorlage eines Exposés bzw. einer Projektbeschreibung, aus denen die Inhalte der jeweiligen Vorhaben ersichtlich sind, ist nötig.
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Publikationen, Kataloge und Dokumentationen erfahren keine Förderung.
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Grundsätzlich ist die Vorlage des Verwendungsnachweises über die zuletzt erhaltene städtische Zuwendung erforderlich.
Antragstellung
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Zuwendungen werden nur auf schriftlichen und vollständigen Antrag mit konkret definierten Zielen, die eine Erfolgskontrolle ermöglichen, gewährt.
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Zur Antragstellung ist das bei der Stadt erhältliche Formblatt zu verwenden (Download unten auf dieser Seite).
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Die Antragsfristen sind zu beachten; es gilt das Datum des Poststempels.
Finanzielle Ausstattung des Zuschusstopfes
Euro 30.000,-
Abgabeschluss für Antragstellung über Euro 2.500,-
15. Januar und 15. Mai des jeweiligen Jahres
Abgabeschluss für Antragstellung bis Euro 2.500,-
ganzjährig
Stadt Nürnberg
Bürgermeisterin
Geschäftsbereich Kultur
Hauptmarkt 18
Zimmer 318
90403 Nürnberg
Herr Schluchter
Telefon 09 11 / 2 31-32 88
Telefax 09 11 / 2 31-47 57
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