Mietzuschüsse an gemeinnützige Migrantenvereine
Förderkriterien
- Anmietung von Büro- und kleineren Gruppenräumen in Nürnberg
- gemeinnützige & im Vereinsregister eingetragene Vereine mit mind. 30 zahlenden Mitgliedern
- Tätigkeitsfelder: Bildung, Beratung und Interkultur; Angebote dürfen nicht vorwiegend der ethnischen Kulturpflege dienen
Vergabeverfahren
- Antragstellung per Formblatt
- Alle Anträge werden dem Rat für Integration und Zuwanderung mit einem Vergabevorschlag zur Begutachtung vorgelegt
Finanzielle Ausstattung des Zuschusstopfes
Euro 30.000,-
Abgabeschluss für Antragstellung
Die Anträge sind bis spätestens 15.02. des jeweiligen Kalenderjahres einzureichen.
Stadt Nürnberg
Amt für Kultur und Freizeit/ Inter-Kultur-Büro
Gewerbemuseumsplatz 1
Zimmer 108
90403 Nürnberg
Frau Walter
Telefon: 09 11 / 2 31-38 84
Telefax: 09 11 / 2 31-81 66
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:
Kontaktformular:
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Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen der Stadt Nürnberg für Zuwendungen.
Downloads
- Antragsformular<https://online-service2.nuernberg.de/intelliform/forms/n/200_stk/200_stk_f_antrag_interkultur_mietzuschuss/index>
- Verwendungsnachweis <https://cms1.stadt.nuernberg.de/imperia/md/nuernbergkultur/dokumente/mietzuschuesse_an_migrantenvereine_verwendungsnachweis.pdf>(PDF, 231 KB)
- Vergaberichtlinien für die Gewährung von Mietzuschüssen an Migrantenvereine <https://cms1.stadt.nuernberg.de/imperia/md/nuernbergkultur/dokumente/mietzuschussrichtlinien__gueltig_ab_1_2020.pdf>(PDF, 131 KB)
- Allgemeine Nebenbestimmungen der Stadt Nürnberg für Zuwendungen <https://cms1.stadt.nuernberg.de/imperia/md/nuernbergkultur/dokumente/veroeffentlichungen/anlage_1_zuwendungsnebenbestimmungen.pdf>(PDF, 121 KB)