Mietzuschüsse an gemeinnützige Migrantenvereine
Förderkriterien
-
Anmietung von Büro- und kleineren Gruppenräumen in Nürnberg
-
gemeinnützige & im Vereinsregister eingetragene Vereine mit mind. 30 zahlenden Mitgliedern
-
Tätigkeitsfelder: Bildung, Beratung und Interkultur; Angebote dürfen nicht vorwiegend der ethnischen Kulturpflege dienen
Vergabeverfahren
-
Antragstellung per Formblatt
-
Alle Anträge werden dem Rat für Integration und Zuwanderung mit einem Vergabevorschlag zur Begutachtung vorgelegt
Finanzielle Ausstattung des Zuschusstopfes
Euro 30.000,-
Abgabeschluss für Antragstellung
Die Anträge sind bis spätestens 15.02. des jeweiligen Kalenderjahres einzureichen.
Stadt Nürnberg
Amt für Kultur und Freizeit/ Inter-Kultur-Büro
Gewerbemuseumsplatz 1
Zimmer 108
90403 Nürnberg
Frau Walter
Telefon 09 11 / 2 31-38 84
Telefax 09 11 / 2 31-81 66
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:
KontaktformularEs gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen der Stadt Nürnberg für Zuwendungen.
Downloads
- Antragsformular
- Verwendungsnachweis
- Vergaberichtlinien für die Gewährung von Mietzuschüssen an Migrantenvereine </imperia/md/nuernbergkultur/dokumente/mietzuschussrichtlinien__gueltig_ab_1_2020.pdf> (PDF, 143 KB)
- Allgemeine Nebenbestimmungen der Stadt Nürnberg für Zuwendungen </imperia/md/nuernbergkultur/dokumente/veroeffentlichungen/anlage_1_zuwendungsnebenbestimmungen.pdf> (PDF, 129 KB)