Kultur in der Stadt
Ergänzende Regelungen für den Fördertopf
Die weiteren Regelungen für den Fördertopf "Kultur in der Stadt" gelten neben den "Förderrichtlinien des Geschäftsbereichs Kultur der Stadt Nürnberg für die Gewährung von Zuwendungen".
Antragsfristen
- Die Anträge sind bis spätestens vier Wochen vor Beginn der Realisierung des betreffenden Projektes zu stellen, soweit es sich nicht um eine fortlaufende Förderung handelt.
- Abgabeschluss für Antragstellung über 2.500 Euro: 15. Januar und 15. Mai des jeweiligen Jahres
- Abgabeschluss für Antragstellung bis 2.500 Euro: ganzjährig
Förderkriterien
- Es werden kulturelle Veranstaltungen bzw. einzelne Kultur-Projekte gefördert, die im Stadtgebiet von Nürnberg stattfinden, sowie die Jahresarbeit kultureller Institutionen.
- Die Veranstaltungen und Programme müssen öffentlich zugänglich sein.
- Es ist die Vorlage eines Exposés bzw. einer Projektbeschreibung oder der Jahresplanung erforderlich, aus denen die Inhalte der jeweiligen Vorhaben ersichtlich sind.
- Grundsätzlich ist die Vorlage des Verwendungsnachweises über die zuletzt erhaltene städtische Zuwendung erforderlich.
- Eine Förderung von Publikationen, Katalogen und Dokumentationen erfolgt nicht.
- Eine ausschließliche Bezuschussung von Reise- und Fahrtkosten ist nicht möglich.
- Der Zuschuss ist zurückzuzahlen, sollte das Projekt nicht realisiert werden.
Antragstellung
- Zuwendungen werden nur auf schriftlichen und vollständigen Antrag mit konkret definierten Zielen, die eine Erfolgskontrolle ermöglichen, gewährt.
- Zur Antragstellung ist das bei der Stadt erhältliche Formblatt zu verwenden (Download unten auf dieser Seite).
- Die Antragsfristen sind zu beachten; es gilt das Datum des Poststempels
Finanzielle Ausstattung des Zuschusstopfes
290.900 Euro
Stadt Nürnberg
Bürgermeisterin
Geschäftsbereich Kultur
Hauptmarkt 18
Zimmer 318
90403 Nürnberg
Herr Schluchter
Telefon 09 11 / 2 31-32 88
Telefax 09 11 / 2 31-47 57
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht