Ergänzende Regelungen für den Fördertopf
Die weiteren Regelungen für den Fördertopf "Heimatpflege" gelten neben den "Besonderen Förderrichtlinien des Kulturreferates der Stadt Nürnberg für die Gewährung von Zuwendungen".
Die weiteren Regelungen für den Fördertopf "Heimatpflege" gelten neben den "Besonderen Förderrichtlinien des Kulturreferates der Stadt Nürnberg für die Gewährung von Zuwendungen".
Die Anträge können bis einschließlich des Jahres gestellt werden, in dem das Vorhaben realisiert werden soll, spätestens jedoch 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bzw. des Projektes.
Euro 14.500,–
Die Anträge können im laufenden Jahr gestellt werden.