Heimatpflege
Ergänzende Regelungen für den Fördertopf
Die weiteren Regelungen für den Fördertopf "Heimatpflege" gelten neben den "Besonderen Förderrichtlinien des Geschäftsbereichs Kultur der Stadt Nürnberg für die Gewährung von Zuwendungen".
- Besonderen Förderrichtlinien für die Gewährung von Zuwendungen<https://www.nuernberg.de/internet/nuernbergkultur/foerderrichtlinien.html>
Antragsfristen
Die Anträge können bis einschließlich des Jahres gestellt werden, in dem das Vorhaben realisiert werden soll, spätestens jedoch 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bzw. des Projektes.
Förderkriterien
- Es wird die Heimat- und Brauchtumspflege im Stadtgebiet von Nürnberg gefördert.
- Grundsätzlich ist die Vorlage des Verwendungsnachweises über die zuletzt erhaltene städtische Zuwendung erforderlich.
Antragstellung
- Zuwendungen werden nur auf schriftlichen und vollständigen Antrag mit konkret definierten Zielen, die eine Erfolgskontrolle ermöglichen, gewährt.
- Zur Antragstellung ist das bei der Stadt erhältliche Formblatt zu verwenden (Download unten auf dieser Seite).
- Die Antragsfristen sind zu beachten; es gilt das Datum des Poststempels.
Finanzielle Ausstattung des Zuschusstopfes
Euro 14.500,-
Abgabeschluss für Antragstellung
Die Anträge können im laufenden Jahr gestellt werden.
Stadt Nürnberg
Bürgermeisterin
Geschäftsbereich Kultur
Hauptmarkt 18
Zimmer 318
90403 Nürnberg
Frau Kittler
Telefon: 09 11 / 2 31-32 88
Telefax: 09 11 / 2 31-47 57
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:
Kontaktformular:
</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=66047>
</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=66047>
Downloads
- Antragsformular<https://online-service2.nuernberg.de/intelliform/forms/n/040_ref4/040_ref4_f_antrag_zuwendung/index>
- Verwendungsnachweise<https://online-service2.nuernberg.de/intelliform/forms/n/040_ref4/040_ref4_f_verwendung_zuwendung/index>