Geschäftsführender Vorstand
Die Vorsitzende des Integrationsrates und ihre drei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter bilden den geschäftsführenden Vorstand. Sie werden für eine Dauer von zwei Jahren gewählt.
Die Vorsitzende vertritt den Integrationsrat nach außen, bereitet die Sitzungen des geschäftsführenden Vorstandes vor, beruft und leitet die Sitzungen des Integrationsrates sowie der Vorstandsgremien.