Hauptmarkt Nürnberg mit Markständen und der Frauenkirche im Hintergrund.

Nürnberger Märkte

Feiertagsregelung für die Nürnberger Wochenmärkte

Feiertagsregelung Nürnberger Wochenmärkte

Eine genaue Feiertagsregelung für die einzelnen Wochenmärkte finden Sie unter nachfolgender Auflistung.
In speziellen Fällen können die Markthändler davon abweichende Regelungen treffen. Wir informieren darüber zeitnah.

Weihnachtsregelungen 2025

Der Wochenmarkt Erlenstegen findet in diesem Jahr am 18.12.2025 das letzte Mal statt und pausiert dann für drei Wochen. Er öffnet wieder am 15.01.2026.

Am 26.12.2025 finden die Wochenmärkte am Kopernikusplatz und Kobergerplatz nicht statt. Der Markt am Kopernikusplatz wird vorgezogen auf Dienstag den 23.12.2025.

Der Wochenmarkt Hasenbuck verschiebt sich deswegen auf Montag den 22.12.2025. Durch den Feiertag Heilige Drei Könige am 06.01.2026 verschiebt sich der Markt erneut auf den Montag den 05.01.2025.

Der Wochenmarkt am Johann-Adam-Reitenspieß-Platz entfällt am Heiligabend und pausiert auch am 31.12.2025. Der Markt findet am 07.01.2026 wieder statt.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass nicht jeder Markt um die Weihnachtszeit/Jahreswechsel voll besetzt sein wird. Vor Ort informieren die Markthändler Sie gerne vorab über Ihre individuelle Anwesenheit.

Falls Montag - Samstag ein gesetzlicher Feiertag ist, entfällt der Wochenmarkt an diesem Tag komplett.

Falls der Freitag ein gesetzlicher Feiertag ist, findet der Markt am Donnerstag statt.

Falls der Samstag ein gesetzlicher Feiertag ist, findet der Markt am Freitag statt.

Falls der Mittwoch ein gesetzlicher Feiertag ist, findet der Markt am Dienstag statt.

Falls der Dienstag ein gesetzlicher Feiertag ist, findet der Markt am Montag statt. Im Falle eines gesetzlichen Feiertages am Samstag, findet der Markt am Freitag statt.

Während der Kirchweih St. Johannis ist der Palmplatz belegt. Der Wochenmarkt fällt an diesem Samstag aus.

Falls der Freitag ein gesetzlicher Feiertag ist, findet der Markt am Donnerstag statt.

Falls Montag - Samstag ein gesetzlicher Feiertag ist, entfällt der Wochenmarkt an diesem Tag komplett.

Falls der Mittwoch, Freitag oder Samstag ein gesetzlicher Feiertag ist, findet der Markt jeweils einen Tag vorher statt.

Falls der Donnerstag ein gesetzlicher Feiertag ist, findet der Markt am Mittwoch statt.

Falls der Donnerstag ein gesetzlicher Feiertag ist, findet der Markt am Mittwoch statt.

Falls der Samstag ein gesetzlicher Feiertag ist, findet der Markt am Freitag statt.

Fällt der Markttag auf einen Weihnachtsfeiertag findet der Markt grundsätzlich am letzten Werktag vor den Feiertagen statt; an Heiligabend ist der gesetzliche Ladenschluss (14:00 Uhr) einzuhalten.