Eine genaue Feiertagsregelung für die einzelnen Wochenmärkte finden Sie unter nachfolgender Auflistung. In speziellen Fällen können die Markthändler davon abweichende Regelungen treffen. Wir informieren darüber zeitnah auf unserer Startseite.
Hauptmarkt
Falls Montag - Samstag ein gesetzlicher Feiertag ist, entfällt der Wochenmarkt an diesem Tag komplett.
Kopernikusplatz
Falls der Freitag ein gesetzlicher Feiertag ist, findet der Markt am Donnerstag statt.
Heinrich-Böll-Platz
Falls der Samstag ein gesetzlicher Feiertag ist, findet der Markt am Freitag statt.
Johann-Adam-Reitenspieß-Platz
Falls der Mittwoch ein gesetzlicher Feiertag ist, findet der Markt am Dienstag statt.
Palmplatz
Falls der Dienstag ein gesetzlicher Feiertag ist, findet der Markt am Montag statt. Im Falle eines gesetzlichen Feiertages am Samstag, findet der Markt am Freitag statt.
Während der Kirchweih St. Johannis ist der Palmplatz belegt. Der Wochenmarkt fällt an diesem Samstag aus.
Kobergerplatz
Falls der Freitag ein gesetzlicher Feiertag ist, findet der Markt am Donnerstag statt.
Schillerplatz
Falls Montag - Samstag ein gesetzlicher Feiertag ist, entfällt der Wochenmarkt an diesem Tag komplett.
Fritz-Munkert-Platz
Falls der Mittwoch, Freitag oder Samstag ein gesetzlicher Feiertag ist, findet der Markt jeweils einen Tag vorher statt.
Erlenstegen
Falls der Donnerstag ein gesetzlicher Feiertag ist, findet der Markt am Mittwoch statt.
Gostenhof
Falls der Donnerstag ein gesetzlicher Feiertag ist, findet der Markt am Mittwoch statt.
Mögeldorf
Falls der Samstag ein gesetzlicher Feiertag ist, findet der Markt am Freitag statt.
Fällt der Markttag auf einen Weihnachtsfeiertag findet der Markt am letzten Werktag vor den Feiertagen statt; dabei ist an Heiligabend der gesetzliche Ladenschluss (14:00 Uhr) einzuhalten.