Hauptmarkt Nürnberg mit Markständen und der Frauenkirche im Hintergrund.

Nürnberger Märkte

Feiertagsregelung für die Nürnberger Wochenmärkte

Die genauen Regelungen für die einzelnen Wochenmärkte finden Sie unter nachfolgender Auflistung.
In speziellen Fällen können die Markthändler davon abweichende Regelungen treffen. Wir informieren darüber zeitnah.

Falls Montag - Samstag ein gesetzlicher Feiertag ist, entfällt der Wochenmarkt an diesem Tag komplett.

Falls der Freitag ein gesetzlicher Feiertag ist, findet der Markt am Donnerstag statt.

Falls der Samstag ein gesetzlicher Feiertag ist, findet der Markt am Freitag statt.

Falls der Mittwoch ein gesetzlicher Feiertag ist, findet der Markt am Dienstag statt.

Falls der Dienstag ein gesetzlicher Feiertag ist, findet der Markt am Montag statt. Im Falle eines gesetzlichen Feiertages am Samstag, findet der Markt am Freitag statt.

Während der Kirchweih St. Johannis ist der Palmplatz belegt. Der Wochenmarkt fällt an diesem Samstag aus.

Falls der Freitag ein gesetzlicher Feiertag ist, findet der Markt am Donnerstag statt.

Falls Montag - Samstag ein gesetzlicher Feiertag ist, entfällt der Wochenmarkt an diesem Tag komplett.

Falls der Mittwoch, Freitag oder Samstag ein gesetzlicher Feiertag ist, findet der Markt jeweils einen Tag vorher statt.

Falls der Donnerstag ein gesetzlicher Feiertag ist, findet der Markt am Mittwoch statt.

Falls der Donnerstag ein gesetzlicher Feiertag ist, findet der Markt am Mittwoch statt.

Falls der Samstag ein gesetzlicher Feiertag ist, findet der Markt am Freitag statt.

Fällt der Markttag auf einen Weihnachtsfeiertag findet der Markt grundsätzlich am letzten Werktag vor den Feiertagen statt; an Heiligabend ist der gesetzliche Ladenschluss (14:00 Uhr) einzuhalten.