Wochenmärkte - Informationen für Händler

  • Antragstellung an Stadt Nürnberg, Nürnberger Märkte - Marktamt
  • vor Antragstellung nehmen Sie bitte mit unseren Mitarbeitern Kontakt auf
  • zugelassen werden nur typische Wochenmarktartikel, d.h. vor allem Lebensmittel (Obst, Gemüse usw. aber auch z.B. Blumen)
  • bitte geben Sie abschließend an, welche Waren Sie zum Verkauf anbieten wollen
  • eigene Verkaufseinrichtungen erforderlich. Bitte geben Sie bei Antragstellung die Dimensionen an und schicken wenn möglich ein Bild mit
  • Marktschirme in den Stadtfarben rot/weiß gestreift (siehe auch Gestaltungsrichtlinien Wochenmarkt Hauptmarkt)
  • Betriebshaftpflichtversicherung erforderlich
  • Stromanschlüsse sind grundsätzlich vorhanden. Im Einzelfall wird geprüft, ob am Markt ein freier Anschluss verfügbar ist
  • Info und Werbeveranstaltungen auf unseren Wochenmärkten sind unzulässig. Für diese wenden Sie sich bitte an das Liegenschaftsamt (siehe nachfolgender Punkt)
  • die Nürnberger Märkte sind für alle Wochen- und Spezialmärkte auf den dazu gehörigen Marktflächen zuständig. Für die Nutzung anderer öffentlicher Flächen und Veranstaltungen am Sonntag benötigen Sie eine Sondernutzungsgenehmigung. Bitte wenden Sie sich dazu an das Liegenschaftsamt.

Nürnberger Märkte

Leyher Straße 107c

90431 Nürnberg


Stadtteilmärkte: Herr Haendl, Frau Böse

Zimmer 001


Telefon 0911 / 231 - 26 49 und 84 74

Telefax 0911 / 231 - 27 02

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:


Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 8.30 - 15.30 Uhr
Freitag 8.30 - 12.30 Uhr


Nach telefonischer Vereinbarung stehen wir Ihnen auf Wunsch auch außerhalb dieser Öffnungszeiten zur Verfügung.


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