Wie kann ich mich für einen Stand am Wochenmarkt bewerben?
Die Antragstellung erfolgt an die Nürnberger Märkte, nutzen Sie hierzu das unten angegebene Kontaktformular. Wenn sie noch Fragen haben, können Sie auch vor Antragstellung mit unseren Mitarbeitern Kontakt aufnehmen.
Was kann auf den Wochenmärkten verkauft werden?
Zugelassen werden nur typische Wochenmarktartikel, d.h. vor allem Lebensmittel (Obst, Gemüse usw. aber auch z.B. Blumen)
Was muss alles in den Antrag?
Bitte geben Sie abschließend an, welche Waren Sie zum Verkauf anbieten wollen. Geben Sie die genauen Abmessungen Ihrer Verkaufseinrichtung an und schicken wenn möglich ein Bild mit. Teilen Sie uns auch mit, an welchen Tagen Sie teilnehmen wollen. Außerdem ist eine Betriebshaftpflichtversicherung erforderlich, über die Sie einen Nachweis erbringen müssen.
Benötige ich eine eigene Verkaufseinrichtung?
Ja, für die Teilnahme an den Wochenmärkten benötigen Sie eine eigene Einrichtung, dies können Marktstände, Verkaufsanhänger oder auch Selbstfahrer sein.
Wie muss die Verkaufseinrichtung aussehen?
Marktschirme sollen grundsätzlich in den Stadtfarben rot/weiß gestreift gehalten werden. Für den Wochenmarkt Hauptmarkt gibt es eigene Gestaltungsrichtlinien, um ein einheitliches und ansprechendes Marktbild zu gewährleisten.
Ich brauche für meinen Verkauf Strom, gibt es dafür Anschlüsse?
Stromanschlüsse sind grundsätzlich vorhanden. Im Einzelfall wird geprüft, ob am Markt ein freier Anschluss verfügbar ist.
Was kostet ein Stand am Wochenmarkt?
Die Gebühren ergeben sich aus unserer Marktgebührensatzung, die genauen Beträge können Sie der Anlage (Gebührentarif) entnehmen. Es kommt zudem darauf an, ob Sie am Hauptmarkt oder den Stadteilmärkten teilnehmen und welche Waren Sie anbieten.
Wie läuft die Zulassung genau ab?
Grundsätzlich vergeben wir bei neuen Händlern eine Tagesplatzzulassung. Wenn alles gut funktioniert und beide Seiten Interesse an einer weiteren Teilnahme haben, wird eine (befristete) Dauerzulassung erteilt. Die Marktgebühren werden dann nicht mehr tageweise berechnet, sondern monatlich.
Ich will eine Werbe- oder Infoveranstaltung machen, ist das auf den Märkten möglich?
Info und Werbeveranstaltungen auf unseren Wochenmärkten sind unzulässig. Für diese wenden Sie sich bitte an das Liegenschaftsamt.
Ich will auf einer öffentlichen Fläche in der Stadt verkaufen, kann ich mich dafür auch bei den Nürnberger Märkten bewerben?
Die Nürnberger Märkte sind für alle Wochen- und Spezialmärkte auf den dazu gehörigen Marktflächen zuständig. Für die Nutzung anderer öffentlicher Flächen und Veranstaltungen am Sonntag benötigen Sie eine Sondernutzungsgenehmigung. Bitte wenden Sie sich dazu an das Liegenschaftsamt.