Ausflüge & mehrtägige Fahrten

Wer erhält Gutscheine?

Alle Kinder in Kindertageseinrichtungen und Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen oder einen staatlich anerkannten allgemeinbildenden Schulabschluss nachholen, noch nicht 25 Jahre alt sind, keine Ausbildungsvergütung erhalten und wenn sie selbst oder ihre Eltern eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (Sozialgesetzbuch II)
  • Kinderzuschlag (Bundeskindergeldgesetz)
  • Wohngeld (Wohngeldgesetz) und Kindergeld

Alle Kinder in Kindertageseinrichtungen und Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen oder einen staatlich anerkannten allgemeinbildenden Schulabschluss nachholen, wenn sie selbst oder ihre Eltern eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialgesetzbuch XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Wo und wofür können die Gutscheine verwendet werden?

Die Gutscheine können in der Kindertageseinrichtung (nach BayKiBiG) und Schule (auch beim Bildungsträger, wenn ein staatlich anerkannter allgemeinbildender Schulabschluss nachgeholt wird) eingesetzt werden.
Als Ausflüge zählen alle Aktivitäten, die die Kindertageseinrichtung oder Schule nach Außen macht, wie der Besuch eines Kindertheaters oder Museums, ein Wandertag oder ein Schwimmkurs. Die entstehenden Kosten, wie Fahrtkosten, Imbiss und Eintritt können mit Gutscheinen bezahlt werden.
Bei mehrtägigen Fahrten der Kindertageseinrichtung oder Schule können Gutscheine für die Kosten, wie etwa Fahrgeld, Verpflegung, Übernachtung und Eintritte, verwendet werden. Taschengeld ist nicht enthalten.
Bitte geben Sie die Gutscheine in der Einrichtung ab. Die Kindertageseinrichtung oder Schule rechnet sie dann mit dem Dienstleistungszentrum ab.

Wie erhalten Sie die Leistung?

Bitte füllen Sie für jedes Kind ein Datenblatt aus und lassen uns dieses persönlich, per Post, Fax oder per Kontaktformular (s. unten) zukommen. Mitzubringen oder in Kopie beizufügen ist der aktuelle Sozialleistungsbescheid.
Sie erhalten pro Kind sechs Gutscheine pro Halbjahr. Zusätzliche Gutscheine für Ausflüge oder mehrtägige Fahrten können Sie jederzeit auch telefonisch beim Dienstleistungszentrum anfordern.

Hinweis

Leistungen für Bildung und Teilhabe sind zeitlich befristet. Die Dauer ist abhängig vom Sozialleistungsbescheid. Bitte denken Sie daran nach Erhalt Ihres neuen Leistungsbescheids uns ein neues Datenblatt zukommen zu lassen.

Wo erhalten Sie die Leistung?

Es gibt in Nürnberg zwei Standorte. Bitte wenden Sie sich an das Dienstleistungszentrum, zu dem die Postleitzahl Ihres Wohnortes gehört.

Kontakt

Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt

Dienstleistungszentrum Bildung und Teilhabe – Innenstadt

Frauentorgraben 17

90443 Nürnberg


Sie erreichen uns mit der U2, U21 und U3 – Haltestelle Opernhaus oder U- und S-Bahn, Straßenbahn und Bus – Haltestelle Hauptbahnhof

Telefon 09 11 / 2 31 - 43 47

Telefax 09 11 / 2 31 - 1 07 98

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:


Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr. Für Berufstätige
ist eine individuelle Terminvereinbarung möglich.


Das Dienstleistungszentrum Innenstadt ist zuständig für folgende Postleitzahlbezirke:
90402, 90403, 90408, 90409, 90411, 90419, 90425, 90427, 90429, 90431, 90439, 90443, 90449, 90482, 90489, 90491



Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt

Dienstleistungszentrum Bildung und Teilhabe – Langwasser

Reinerzer Straße 12

90473 Nürnberg


Sie erreichen uns mit der U1 Haltestelle Gemeinschaftshaus
oder U1, Bus Haltestelle Langwasser Mitte

Telefon 09 11 / 2 31 - 43 47

Telefax 09 11 / 2 31 - 25 00

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:


Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr. Für Berufstätige
ist eine individuelle Terminvereinbarung möglich.


Das Dienstleistungszentrum Langwasser ist zuständig für folgende Postleitzahlbezirke:
90441, 90451, 90453, 90455, 90459, 90461, 90469, 90471, 90473, 90475, 90478, 90480


Flyer

Anträge /Datenblätter

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