Hilfe bei Mietschulden

Wenn Sie Mietschulden haben und Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an die Fachstelle für Wohnungsfragen und Obdachlosigkeit.

Dies gilt auch dann, wenn Sie Leistungen nach dem SGB II vom Jobcenter Nürnberg erhalten.


Übernahme von Mietschulden

Mietschulden können übernommen werden, wenn Sie bereits Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) oder Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) erhalten. Im Ausnahmefall aber auch, wenn Sie keine Sozialleistungen beziehen, wenn dadurch ein Wohnungsverlust vermieden werden kann.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann durch Übernahme der bestehenden Mietschulden eine bereits ausgesprochene Wohnungskündigung, Räumungsklage bzw. anberaumte Zwangsräumung vermieden werden

Sollte die Räumung der Wohnung nicht abgewendet werden können, werden Sie von uns über das weitere Verfahren beraten. Eine eventuell notwendige Unterbringung in einer Pension oder Sozialimmobilie wird durch die Fachstelle vorbereitet und von unserem Sozialpädagogischen Fachdienst begleitet.

Notwendige Unterlagen

Bei der Beratung sind - sofern vorhanden - mitzubringen

  • der Mietvertag
  • Mietquittungen
  • Kündigungsschreiben oder Klageschrift
  • Auflistung der Mietrückstände
  • Einkommensnachweise

Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt

Fachstelle für Wohnungsfragen und Obdachlosigkeit

Kirchenweg 56

90419 Nürnberg

Telefon 0911 / 231 - 2211, -7617

Telefax 0911 / 231 - 3482

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:


Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.30 Uhr
Bitte vereinbaren Sie wenn möglich einen Termin.


Mehr zum Thema

Aktualisiert am 27.12.2023, 18:12 Uhr

URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/sozialamt/hilfe_mietschulden.html>