Hilfe bei Mietschulden
Wenn Sie Mietschulden haben und Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an die Fachstelle für Wohnungsfragen und Obdachlosigkeit.
Dies gilt auch dann, wenn Sie Leistungen nach dem SGB II vom Jobcenter Nürnberg erhalten.
Übernahme von Mietschulden
Mietschulden können übernommen werden, wenn Sie bereits Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) oder Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) erhalten. Im Ausnahmefall aber auch, wenn Sie keine Sozialleistungen beziehen, wenn dadurch ein Wohnungsverlust vermieden werden kann.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann durch Übernahme der bestehenden Mietschulden eine bereits ausgesprochene Wohnungskündigung, Räumungsklage bzw. anberaumte Zwangsräumung vermieden werden
Sollte die Räumung der Wohnung nicht abgewendet werden können, werden Sie von uns über das weitere Verfahren beraten. Eine eventuell notwendige Unterbringung in einer Pension oder Sozialimmobilie wird durch die Fachstelle vorbereitet und von unserem Sozialpädagogischen Fachdienst begleitet.
Notwendige Unterlagen
Bei der Beratung sind - sofern vorhanden - mitzubringen
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der Mietvertag
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Mietquittungen
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Kündigungsschreiben oder Klageschrift
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Auflistung der Mietrückstände
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Einkommensnachweise
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt
Fachstelle für Wohnungsfragen und Obdachlosigkeit
Kirchenweg 56
90419 Nürnberg
Telefon 0911 / 231 - 2211, -7617
Telefax 0911 / 231 - 3482
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.30 Uhr
Bitte vereinbaren Sie wenn möglich einen Termin.
Aktualisiert am 25.11.2023, 08:20 Uhr